Habe eine überschuldete GmbH geerbt, bleibe ich bei Insolvenz mit Privatvermögen verschont?
Habe eine überschuldete GmbH geerbt. Bin aber bisher weder als Geschäftsführer noch als Geschäftsführer eingetragen. Möchte die GmbH nun durch Insolvenz von Amtswegen her schließen lassen. Da ein Geschäftsführer auch mit einem Teil seines Privatvermögens haftet wollte ich wissen wie es in meiner Situation ausschaut. GmbH geerbt, als nichts eingetragen - hafte ich dadurch auch Privat oder nicht?
1 Antwort
Nein, Du gehst da völlig unbeschadet aus der Sache hervor.
Ein Geschäftsführer würde auch nur haften, wenn er schuldhaft handelt. das kann also Dich nicht treffen.
Eine GmbH kann von Amtswegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden.
Oder es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wenn Masse vorhanden ist, aus der die Kosten getragen werden können.
Letzte Möglichkeit, eine Insolvenz wird mangels Masse ab
Du solltest Dich trotzdem mit einem Steuerberater unterhalten (ersatzweise Rechtsanwalt), um die einzelnen Punkte durchzugehen, denn Deine Frage sagt nur "überschuldete GmbH" und da gibt es doch einige Varianten.
Ebenso, ob Du neben der GmbH noch anderes geerbt hast.
Sonderfall, DEin Erblasser war Geschäftsführer und hätte schuldhaft gehandelt. Daraus würde er persönlich haften. dies wären dann private Schulden, die Du mitgeerbt hättest.
Also das Thema ist nicht ganz einfach.
Was mir gerade noch einfällt, hat Dein Vater eventuell für die GmbH bei einer Bank eine persönliche Bürgschaft übernommen, oder eine Sicherheit auf das Haus eintragen lassen? das würde die Bank dann bei Dir kassieren.
Bei der Bank gibt es Gott sei dank keine persönliche Bürgschaft und das Haus ist aktuell fast unbelastet, es läuft nur ein kleiner Privatkredit, bei der LBS, wo das Haus als Sicherheit dient, den ich aber problemlos abbezahlen kann.
Dann warte ich mal mal gespannt bis zu meinem morgigen Termin mit Anwalt und Steuerberater ab.
Fast hätt ichs wieder vergessen. Vielen Dank für die Auskunft
Der Geschäftsführer war in diesem Fall mein Vater. Theoretisch hätte er schon Ende des letzten Jahres einen Termin zur Insolvenzanmeldung machen sollen. Anfang 2015 verstarb er dann. Dürfte sich hierbei dann um Schuldhaft handeln, oder?
Neben der GmbH habe ich noch ein Haus geerbt.
Termin mit Steuerberater und Rechtsanwalt steht bereits. Wollte mich vorab schon einmal informieren.