Antwort
Eine Option währe eine Teilungsversteigerung .Das macht man wenn keine Einigung
zu erzielen ist .Diese kann von jedem Miteigentümer Grundbucheintrag gestellt werden.Es wird vom Amtsgericht alles veranlasst .Verkehrswert Gutachten und
Aber einfach mal nachlesen Teilungsversteigerung.
Oder durch Makler verkaufen ,dann aber auch ein Wertgutachten machen lassen.