Hausverkauf nach Trennung aus unverheirateter Beziehung
Mit meiner damaligen Partnerin (unverheiratet) habe ich ein Haus gebaut, wo wir je zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Das dazu aufgenommene Darlehen, läuft namentlich auf Ihre Eltern,welches wir getragen haben. Meine damalige Partnerin und ich stehen nur als Sicherungsgeber im Darlehensvertrag.
Getrennt haben wir uns vor zwei Jahren. ich zog aus dieser Immobilie aus. Nun hat jeder von uns einen neuen Partner. meine damalige Partnerin versucht mich nun dazu zu zwingen, das ich Ihr meinen Grundbuchanteil unendgeltlich überlasse.
Kann ich einen Verkauf, eventuell sogar eine Zwangsvollstreckung erzwingen? Denn ich habe dort auch viel Geld rein gesteckt. Ich würde es ihr überlassen, wenn Sie mich auszahlt. Dies sieht sie nicht ein.
Könnt Ihr mir vielleicht einen Rat geben? bevor ich einen Anwalt aufsuche. Ich möchte mich einfach nicht von dieser Person erpressen lassen.
Was wäre denn wenn ich jetzt noch zehn jahre Im grundbuch bleibe, das darlehen Schrumpft und ic hdann verkaufen möchte? würden meine Ansprüche dann steigen, weil sich der Wert im verhältnis zum Darlehen ändern? ist das nicht ein Argument einer Auszahlung zu zustimmen.
1 Antwort
Kann ich einen Verkauf, eventuell sogar eine Zwangsvollstreckung erzwingen?
Deinen eigenen Miteigentumsanteil kannst Du jederzeit zum Verkauf stellen. Nur, wer kauft schon "halbe" Häuser? Das klappt allenfalls in Topplagen und auch nur deswegen, weil der Erwerber die andere Hälfte meint ebenfalls erstehen zu können.
Es gibt aber ein anderes Instrument. Google mal "Teilungsversteigerung". Die kannst Du beantragen. Ist aber eine zunächst teure (Du mußt die Kosten vorschießen!) und auch langwierige Sache. Aber es setzt den anderen Teil mächtig unter Druck. Einfach querulatorisch Neinsagen ist dann nicht mehr. Ob sich ein Ersteigerer findet, ist dann aber Sache der Lage der Immobilie. Im Augenblick jedenfalls laufen Versteigerungen sehr gut.
erstmal Danke für deine Antwort. ich schau nachher gleich mal nach. Diese Teilversteigerung bringt also die andere Seite dazu, zu reagieren? Was wäre , wenn ich für meinen Anteil Miete verlangen würde? Müsste Sie dem nachkommen?