In beiden. Es gibt für das Erbrecht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Deswegen fallen auch in Deutschland nach deutschem Recht Erbsteuern an. in England selber wird das wohl über einen "Trust" geregelt. Damit ist dann einer Person für die Verwaltung des Geldes (vor und nach dem Tod) zuständig. Diese Person ist meistens ein Anwalt oder jemand der sich damit auskennt. Wenn du also wissen willst wie die Besteuerung in England funktioniert, dann rede am besten mit diesem Trustee.
Es kommt aber auch noch auf den Verwandschaftsgrad an, allerdings weiß ich nicht wo die Grenze da liegt. Ich schätze aber das Tante zu den engen Verwandten zählt.