Steuern bei übernommener Nießbrauchsbelastung der Eltern bei Eigentumsübertragung zwischen Geschwistern?

4 Antworten

Dein Sachverhalt ist leider schwer zu verstehen.

Auf jeden Fall ist der Wert des Nießbrauchs auch zu ermitteln und Teil des Kaufpreises.

Ausserdem wäre (leider fahlen ja alle Werte) noch zu prüfen, ob ggf. eine gemischte Schenkung vorliegt.


Snooopy155  26.12.2017, 13:15

Ob Grunderwerbssteuer anfällt hängt doch davon ab, ob die beiden Geschwister noch eine Erbengemeinschaft bilden oder diese Erbauseinandersetzung schon stattgefunden hat.

MP2017 
Beitragsersteller
 26.12.2017, 13:28
@Snooopy155

Es ist noch niemand verstorben. Haus wurde gekauft also normaler Kaufvertrag die beiden Geschwister wurden direkt hälftige Eigentümer und die Eltern haben sich ein Nießbrauchrecht einräumen lassen. Die Eltern sind beide noch am Leben.

Die Frage ist ob bei diesem Vorgang nur die Grunderwerbssteuer änfällt oder ob noch mehr auf den Übernehmer zukommt an Steuern zum Beispiel Schenkungssteuer? Beispiel: Kaufpreis Haus (1/2) vom Geschwisterteil 90000€ (hälftiger Wert der Immobilie) um das Eigentum zu bekommen wird als Gegenleistung das Restdarlehen bei der Bank alleine übernommen (90000€). Gleichzeitig wird aber auch das Nießbrauchrecht der Eltern, welches auch darauf Lastet mitübernommen Nießbrauch Wert des Nießbrauches bis Lebensende 200000€. Was wird jetzt bei der Steuerfestsetzung berechnet? Danke für die Hilfe


wfwbinder  26.12.2017, 19:27

Welches Motiv hat denn der Käufer?

Du schreibst, dass er einen Gebäudewert von 90.000,- gegen 90.000,- Darlehen und (ich vermute mal anteiligen Wert des Nießbrauchs 100.000,-) übernimmt.

Also 190.000,- Euro bezahlt für einen Immobilienwert von 90.000,-.

Ein Finanzbeamter wird annehmen, dass der Immobilienwert 190.000,- ist und danach wird die Grunderwerbsteuer berechnet.

Alternativ, man lässt das Gebäudeschätzen. Wenn der Gebäudewert (der anteilige übernommene) wirklich nur 90.000,- ist, dann wird ja der Geschwisterteil, der seine Hälfte abgibt von 100.000,- Überschuldung befreit. Somit also eine Schenkung von 100.000,- mit entsprechender Schenkungsteuer.

Ich denke mal bevor das Vorhaben in Angriff genommen wird, sollte dringend ein Kollege von EnnoWarMal und mir aufgesucht werden.

Ich verstehe Deinen Text leider auch nicht. Nur einige Punkte zu Erläuterung:

Üblicherweise ist man nicht Eigentümer eines Hauses, sondern eines Grundstückes (mit dem darauf befindlichen Haus). Die Übertragung eines Eigentumsteiles an einem Grundstück erfolgt aufgrund eines notariellen Vertrages mit einer Schenkung, einem Kauf oder auch einer Mischung von beidem. Wie soll das bei Euch gestaltet werden?

Als Steuern kommen Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer in Frage, aber Genaueres läßt der Sachverhalt nicht erkennen.

Bezieht sich der Nießbrauch auf das gesamte Grundstück (und Haus)? Wohnt ein Geschwister im Haus?

Habt Ihr schon einen Steuerberater und (obligatorisch!) Notar kontaktiert und deren Meinung eingeholt?

Da Deine Kommentare derzeit softwarebedingt nicht den Interessenten zugestellt werden, wäre es sinnvoll, Deine Fragestellung neu zu formulieren und hier einzustellen.

Gibt der Steuerberater keine Auskunft?


EnnoWarMal  26.12.2017, 06:55

Eher nein. Also ich verstehe die Frage schon mal, nicht. Wie soll ich da Auskunft geben?

MP2017 
Beitragsersteller
 26.12.2017, 11:15

Die Frage ist ob bei diesem Vorgang nur die Grunderwerbssteuer änfällt oder ob noch mehr auf den Übernehmer zukommt an Steuern zum Beispiel Schenkungssteuer? Beispiel: Kaufpreis Haus (1/2) vom Geschwisterteil 90000€ (hälftiger Wert der Immobilie) um das Eigentum zu bekommen wird als Gegenleistung das Restdarlehen bei der Bank alleine übernommen (90000€). Gleichzeitig wird aber auch das Nießbrauchrecht der Eltern, welches auch darauf Lastet mitübernommen Nießbrauch Wert des Nießbrauches bis Lebensende 200000€. Was wird jetzt bei der Steuerfestsetzung berechnet? Danke für die Hilfe