Am schnellsten geht es bei der Polizei - das auch den Vorteil, dass der Haftbefehl dann erledigt ist.
"verdienen" ist nicht Umsatz.
Kein Umsatz - Nullmeldung - fertig (ausser Du hast Vorsteuer).
Wie immer - fast jeder hat einen Vorgesetzten.
Sinn des Minijobs ist auch, dass er in der Steuererklärung nicht auftaucht.
Da gibt es wohl keinen Rat mehr.
Die Strafe wurde ja schon vor langer Zeit festgesetzt - also war Zeit genug, sie zusammenzukratzen.
Was steht im Vertrag? Wie immer !
Die Firma - wer denn sonst?
Theoretisch natürlich - aber Du hast Dein Gewerbe (das Du nicht betreiben darfst) ja nicht angemeldet.
Warum sollte er - Du kannst ja reisen.
Durch erneute ärztliche Begutachtung.
Ja
Nein
Du solltest Dir einen Steuerberater ins Boot holen. Sonst sind die nächsten Fragen hier vorprogrammiert. Die grösseren Probleme kommen nämlich noch.
Da Du kein Arbeitgeber bist, kannst Du auch keinen entsprechenden Ausgleich machen.
Wovon Du wahrscheinlich sprechen wolltest, ist die Einkommensteuer- Erklärung.
Die musst Du abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert.
Da kannst Du mal sehen, was "die Leute" so quatschen.
In Deutschland gelten nun mal die deutschen Gesetze.
Wie soll jemand im Ausland haften?
"Frage ich bei meiner Bank nach,bin ich das kleine Ar....mit dem P-Konto,so wird man da behandelt" - aber nur, wenn man es sich gefallen lässt.
(Fast) jeder hat einen Vorgesetzten.
In solchen Fällen wendet man sich an Arbeitgeber.
Lies mal nach unter Minijob.
Wenn ich zu meiner Sparkasse gehe, werde ich mit grösstem Respekt behandelt.
Es gibt aber in Deutschland noch ein oder zwei andere Sparkassen - deren Gehabe kenne ich nicht.
Da steckt doch was dahinter, was hier nicht geschildert wird.
Sonst kommt man doch nicht auf so eine Idee.
Das ist doch egal.
Man kauft nicht ein, wenn man kein Geld hat.