"verdienen" ist nicht Umsatz.

Kein Umsatz - Nullmeldung - fertig (ausser Du hast Vorsteuer).

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Wie immer - fast jeder hat einen Vorgesetzten.

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Sinn des Minijobs ist auch, dass er in der Steuererklärung nicht auftaucht.

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Da gibt es wohl keinen Rat mehr.

Die Strafe wurde ja schon vor langer Zeit festgesetzt - also war Zeit genug, sie zusammenzukratzen.

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Warum sollte er - Du kannst ja reisen.

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Durch erneute ärztliche Begutachtung.

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Ja

Nein

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Du solltest Dir einen Steuerberater ins Boot holen. Sonst sind die nächsten Fragen hier vorprogrammiert. Die grösseren Probleme kommen nämlich noch.

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Da Du kein Arbeitgeber bist, kannst Du auch keinen entsprechenden Ausgleich machen.

Wovon Du wahrscheinlich sprechen wolltest, ist die Einkommensteuer- Erklärung.

Die musst Du abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert.

Da kannst Du mal sehen, was "die Leute" so quatschen.

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In Deutschland gelten nun mal die deutschen Gesetze.

Wie soll jemand im Ausland haften?

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"Frage ich bei meiner Bank nach,bin ich das kleine Ar....mit dem P-Konto,so wird man da behandelt" - aber nur, wenn man es sich gefallen lässt.

(Fast) jeder hat einen Vorgesetzten.

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In solchen Fällen wendet man sich an Arbeitgeber.

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Lies mal nach unter Minijob.

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Wenn ich zu meiner Sparkasse gehe, werde ich mit grösstem Respekt behandelt.

Es gibt aber in Deutschland noch ein oder zwei andere Sparkassen - deren Gehabe kenne ich nicht.

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Da steckt doch was dahinter, was hier nicht geschildert wird.

Sonst kommt man doch nicht auf so eine Idee.

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Das ist doch egal.

Man kauft nicht ein, wenn man kein Geld hat.

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