Wie kann ich als gelernte Keramikerin freiberuflich, künstlerisch tätig sein und meine Objekte verkaufen?
Hallo.
Ich bin 34J. habe 2 Kinder und bin bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Auf 450€ Basis arbeite ich als Bürokraft . Mein gelernter Beruf ist Keamikerin. Von 2006-2012 war ich selbstständig in diesem Beruf.
Seit kurzem nutze ich meine Fähigkeiten als Hobby und werde immer mal wieder gefragt, ob ich nicht das ein oder ander Teil verkaufen würde.
Wie könnte ich meine Gegenstände verkaufen? Damit meine ich nicht den Ort sondern die Gesetzeslage und natürlich gehts mir auch darum, dass ich nicht wieder ein Kleingewerbe anmelden möchte, da ich dann die Kosten für Gewerbe, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft tragen muss. Ich sehe mich jetzt auch mehr als Künster und nicht alsHandwerker.
Vielen Dank schon im Voraus.
Gruß Johanna
1 Antwort
Solange du eine private Sammlung auflöst, betreibst du kein Unternehmen. Die Erlöse unterliegen dann weder der Umsatz- noch der Ertragsbesteuerung.
Allerdings bist du
Keamikerin
Es dürfte schwerfallen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es sich hier um eine private Sammlung handelt. Einen Versuch ist es jedoch wert und eine abweichende Rechtsauffassung ist kein Verbrechen.
Ob das Ganze dann eine selbständige (künstlerische) Tätigkeit ist oder eine gewerbliche, kann man so nicht einordnen. Ich würde hier jedenfalls von einer künstlerischen Arbeit ausgehen und deshalb hübsch die Finger von allem lassen, wo "Gewerbe" dransteht. Die Künstlersozialkasse dürfte die als Geldsauger sicherlich auch genügen.
Und wer kein Gewerbe ausüben will, muss auch keines anmelden.