Wie @wfwbinder schon erklärt hat, hilft die Fünftelung, die Steuerprogression durch das Zusammenballen von Einkünften etwas zu mindern. Im Beispiel von @wfwbinder spart das 2 TEUR. Habe nur einen kleinen Punkt hinzuzufügen, falls du die Abfindung erst nächstes Jahr ausbezahlt bekommst.
Mit dem "Wachstumschancengesetz" entfällt ab 2025 die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Änderung betrifft erstmals den Lohnsteuerabzug für das Jahr 2025. Für Arbeitnehmer bedeutet das jedoch nicht zwingend einen steuerlichen Nachteil. Du kannst die Fünftelregelung weiterhin im Rahmen ihrer Steuerveranlagung beantragen, indem du dies in deiner Steuererklärung angeben – solltest aber nicht vergessen, diesen Antrag zu stellen.