Wie @wfwbinder schon erklärt hat, hilft die Fünftelung, die Steuerprogression durch das Zusammenballen von Einkünften etwas zu mindern. Im Beispiel von @wfwbinder spart das 2 TEUR. Habe nur einen kleinen Punkt hinzuzufügen, falls du die Abfindung erst nächstes Jahr ausbezahlt bekommst.

Mit dem "Wachstumschancengesetz" entfällt ab 2025 die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Änderung betrifft erstmals den Lohnsteuerabzug für das Jahr 2025. Für Arbeitnehmer bedeutet das jedoch nicht zwingend einen steuerlichen Nachteil. Du kannst die Fünftelregelung weiterhin im Rahmen ihrer Steuerveranlagung beantragen, indem du dies in deiner Steuererklärung angeben – solltest aber nicht vergessen, diesen Antrag zu stellen.

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Die Frage geht - vielleicht - etwas am Thema vorbei. Erstmal solltest du klären, ob du überhaupt der Lohnsteuer unterliegst - oder ob du freiberufliche Einkünfte erzielst!

Einkünfte sind in Deutschland “freiberuflich”, wenn sie aus selbstständiger Tätigkeit stammen, die den sogenannten Katalogberufen oder diesen ähnlichen Berufen zugeordnet wird. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen im Gegensatz zu gewerblichen Tätigkeiten *nicht* der Gewerbesteuer und sind nicht lohnsteuerpflichtig, da sie nicht aus einem Anstellungsverhältnis stammen. Stattdessen fällt auf freiberufliche Einkünfte “normale” Einkommensteuer an (Veranlagung / Steuererklärung!): Damit eine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

- Berufskatalog: Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert freiberufliche Tätigkeiten und führt explizit die sogenannten "Katalogberufe" auf. Diese umfassen unter anderem lehrende und erziehende Tätigkeiten (z. B. Dozenten, Privatlehrer). Machst du sowas?

- Ähnliche Berufe: Auch Berufe, die diesen Katalogberufen "ähnlich" sind, können freiberuflich sein, wenn sie überwiegend auf persönlicher Qualifikation und geistiger Leistung beruhen und eigenverantwortlich ausgeführt werden. Die Tätigkeit sollte also keine gewerblichen Merkmale aufweisen, wie z. B. Herstellung, Handel oder Vertrieb. Oder machst du sowas?

Freiberufliche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer, aber nicht der Lohnsteuer, da keine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung besteht. Lohnsteuer wird nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben, also auf Einkommen, das im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erzielt wird.

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Die Höhe deiner Netto-Abfindung hängt I. vom Brutto-Abfindungsbetrag ab, und II. von deinem “Grenzsteuersatz” / Steuersituation:

I. Bruttoabfindung = “Faktor” × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Der “Brutto-Abfindungsbetrag” wird durch drei Hauptfaktoren beeinflusst:

- Der “Faktor” liegt meist zwischen 0,5 und 1,0, kann aber auch deutlich höher sein. Die Höhe dieses Faktors hängt von Dingen ab wie z.B. Rechtswirksamkeit der Kündigung (Je unsicherer die Kündigung, desto höher der Faktor), Sonderkündigungsschutz, regionale Unterschiede usw.

- Bruttomonatsgehalt sollte klar sein, hoffe ich ;-)
- Beschäftigungsjahre dito

II. Deine Steuersituation:

Von der Brutto-Abfindung werden “nur” die Steuern abgezogen, da Abfindungen meist sozialversicherungsfrei sind. Für die Steuerberechnung werden Einkommensteuer, machmal auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet, und vom Brutto abgezogen.

Wenn du zum Beispiel 42 TEUR verdienst und 21,5 TEUR Abfindung bekommst, bleiben von der Abfindung ca 14 TEUR übrig. Aber: Das hängt total von deiner persönlichen Steuersituation ab. Kannst du also auch mit einem Steuerrechner nur grob schätzen! Meine Beispielszahlen habe ich übrigens hier ermittelt:

https://abfindungshero.de/brutto-netto-rechner-abfindung/

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Das deutsche Steuersystem hat sich über viele Jahre verändert und wird laufend angepasst. Viele Menschen finden es sehr kompliziert.

Das stimmt auch - zum Teil. Es gibt viele Sonderregeln, die Menschen mit höherem Einkommen eher nutzen können als Menschen mit weniger Einkommen.

Im Vergleich mit anderen Ländern ist das deutsche Steuerrecht jedoch nicht soooo kompliziert. In einer Studie aus dem Jahr 2013 wurde untersucht, wie viel Zeit Unternehmen in verschiedenen Ländern für Steuern aufwenden müssen. Deutschland liegt da Stunden auf Platz 100 von 189 Ländern. Also ziemlich im Mittelfeld.

https://steuermythen.de/mythen/mythos-14/

Kein super Argument, das ist klar. Aber das Problem ist, dass hier ganz viele Köche den Brei verbessern wollen. Und es bei jeder Änderung Gewinner und Verlierer gibt. Und die Verlierer schreien immer nach Ausnahmen. 
Generell gilt, dass jede starke Vereinfachung des Steuerrechts zu Konflikten mit anderen Grundsätzen der Besteuerung führen kann, besonders mit den Prinzipien der Gerechtigkeit und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.

Nur meine Meinung zum Thema...

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