Hat eigener Zweitwohnsitz Auswirkung auf Steuerklasse 2?
Folgender Fall: Ein alleinerziehender Elternteil (alleine erziehungsberechtigt) wohnt zusammen mit seinem minderjährigen Kind in einer Wohnung und ist in Steuerklasse 2 eingestuft (dh der Entlastungsbeitrag wird gewährt).
Nun möchte dieser Elternteil an einem anderen Wohnort einen Zweitwohnsitz anmelden, die ursprüngliche Wohnung bleibt aber bestehen.
Am Zweitwohnsitz sind allerdings auch andere erwachsene Personen gemeldet. Stellt dies ein Problem dar, weswegen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aberkannt werden könnte? Oder reicht es aus dass am Erstwohnsitz ein Haushalt ausschließlich zusammen mit minderjährigen Kind gebildet wird, so dass eine mögliche Haushaltsgemeinschaft in Nebenwohnungen keine Rolle spielt?
1 Antwort
Interessante Frage.
Für mich stellen sich die Fragen:
- warum zweiter Wohnsitz?
- Lohnt sich der Aufwand für einen Freibetrag von 1908,- Euro (höchstens 75,- Euro im Monat).
- Nein, wird es nicht, denn in der Einkommensteuererklärung steht ja nur die Hauptadresse (außer doppelter Haushaltsführung wegen der Arbeit). Das Finanzamt bekommt also die zweite Adresse nicht zu sehen.
Ich dachte an eine Dame, die einen Freund hat und Wert auf diesen Freibetrag legt, ohne zu wissen, wie gering doch die Auswirkung ist.
Zuerst: Vielen Dank für die Antworten! Wobei mir nicht ganz klar ist, worauf sich das "Nein" bei 3. bezieht...?
Die skeptischen Reaktionen (nicht negativ gemeint), dass jemand der solche Fragen stellt irgendetwas Sinistres im Schilde führen muss, sind auch der Grund dafür dass ich nicht direkt beim Finanzamt anfragen wollte, da ich dort ähnliche Nachfragen fürchte, denen man sich dann nicht mehr so leicht entziehen kann wie hier im Forum. Ich würde einfach gerne vorher die Auswirkungen möglicher Schritte kennen.
Der Entlastungsbetrag würde konkret >600€ mehr netto bedeuten pro Jahr. Ich vermute jeder hat schon für deutlich kleinere Ertäge Nachweise an das Finanzamt geschickt, einen unverhältnismäßigen Aufwand sehe ich daher nicht.
Ich versuche die Fragen, auch von Gaenseliesel, gesammelt zu beantworten:
Das Kind ist fast volljährig, muss also nicht rund um die Uhr betreut werden. Alleinerziehend und minderjähriges Kind ist also in diesem Fall kein Widerspruch, ich hoffe dies würde auch das Finanzamt überzeugen. Insbesondere da die Voraussetzungen für das Kindergeld auch über den 18. Geburtstag hinaus bestehen bleiben werden, dh dann ist das Kind erwachsen, der Entlastungsbetrag würde (nach heutigem Stand) aber trotzdem bestehen bleiben, da es im (Erst-)Haushalt keine weiteren erwachsenen Personen gibt.
Ich hab §24b EStG gelesen und verstanden, mir ist nur nicht klar wie es dort hineinspielt, wenn der alleinerziehende Steuerpflichtige mehrere Haushalte führt. Ist der Anspruch auf den Entlastungsbeitrag bereits verloren, wenn an einem beliebigen (Neben-)Haushalt des Alleinerziehenden andere Erwachsene teilnehmen? Wohlgemerkt nicht am Haushalt an dem das Kind beteiligt ist...
Die Fälle "ein Dritter meldet im Haushalt des Alleinerziehenden einen Nebenwohnsitz an" (in der Regel schädlich) und "Kind meldet bei Dritten einen Nebenwohnsitz an" (in der Regel unschädlich) wurden ja ad nauseum durchgekaut, aber was ist mit dem Fall "alleinerziehender Elternteil meldet Nebenwohnsitz an"?
Die Überlegung wieso überhaupt zweiter Wohnsitz kommt daher, dass sich der Elternteil regelmäßig an dem anderen Wohnort aufhält und das Meldegesetz meines Wissens dann eine Meldung erfordert. Klar, könnte man natürlich auch unterlassen, aber ich wollte die Option, sich hier konform zum Melderecht zu verhalten, nicht von vornerein ausschließen.
Wobei mir nicht ganz klar ist, worauf sich das "Nein" bei 3. bezieht...?
Worauf schon, wenn nicht auf die Frage:
Hat eigener Zweitwohnsitz Auswirkung auf Steuerklasse 2?Genau mit meiner Begründung. Woher soll das Finanzamt den zweiten Haushalt kennen, wenn man überall nur den ersten Wohnsitz einzutragen hat, außer wenn der zweite Haushalt eben die beruflich bedingte "doppelte Haushaltsführung" ist.
Außerdem eröffnet sich mir nicht der Sinn einer Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes, nur um sich öfter mal beim Freund/LAG aufzuhalten.
nach dem ersten Lesen habe ich ebenso gedacht.
Bei mir kommen bei genauerer Betrachtung aber leichte Zweifel ...
Alleinerziehend - minderjähriges Kind (Entlastungsbetrag) - Zweitwohnung...... hmmm ???
Nachvollziehbar ist mir und evtl dem FA nicht, wozu eine Zweitwohnung und wo ist das Kind während der Dauer des Aufenthalts im anderen Wohnort ? Spätestens wenn auch Werbungskosten( Fahrtkosten) abweichend geltend gemacht werden, kommen evtl. Nachfragen.
Man sollte zumindest eine plausible Erklärung nachvollziehbar parat haben, die vom Finanzamtbearbeiter abgesegnet werden kann.
Wie siehst du meinen Einwand wfwbinder, sehe ich zu schwarz ? ;-)