das eine hat doch mit dem anderen wenig zu tun. Du kannst EU-weit ein Konto eröffnen. Nur muss dann die Bank mitspielen. Tut es die Bank, dann hast du ein Konto im Ausland. Nur wenn wie in deinem Falle der Provider nicht von einem ausländ. Konto abbuchen will, dann ist das eben so. Und in den meisten Fällen wird das auch kein Problem sein, denn bei dem Provider wird vorgelagert sein, dass man in D einen Wohnsitz haben muss. Und bisher geht das Hand in Hand mit einer dt. Kontoverbindung.

Mag sein, dass sich hier der Markt noch umstellen wird.

Übrigens werden wenig Deutsche wegen besserer Konditionen ein Konto im Ausland suchen, wenn es um die Gebühren geht.

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prüfe die Vertragsbedingungen, ob das so sein kann.

Dass du von den Leitzinsen ableitest, dann sich daran auch die Baukreditkonditionen orientieren sollen, stimmt nicht, auch wenn das viele denken oder vermuten. Baufinanzierungen hängen an anderen Eckdaten, nicht am Leitzins, der die kurzfristigen Zinsen beeinflusst, weniger die langfristigen.

Vermutlich gibt es hier eine Koppelung an den Euribor. Guck mal auf den, sofern der bei deinem Kredit genannt ist.

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es ist weniger die Bequemlichkeit als vielmehr der Fakt bei mir, dass ich selten so dringende Überweisungen habe, dass ich sie mit dem Mobiltelefon machen müsste. Ich mache es dann, wenn ich alle Unterlagen bei mir habe und ich auch sicher bin, dass mir keiner über die Schulter schaut, wie ich meine Daten eingebe.

Ich fühle mich, wenn ich unterwegs bin, nicht wohl, wenn ich meine Bankdaten eingebe - im Zug, am Terminal bei Check-in, im Auto an der Ampel, im Restaurant etc. Und dann auch noch die Tatsache, dass ich Rechnungen auspacke in der Öffentlichkeit und dann überweise?

Hinzukommt, dass man regelmässig liest, dass man Onlinebanking und mTan-Empfang trennen soll auf 2 Geräten. Oder anders: wenn ich Tans auf Papier habe oder diesen Kartenleser, dann das auch noch auspacken und jonglieren?

Dann ist bekannt, dass öffentliche WLANs unsicher sind, dass die Bedienung mit kleinem Display nicht so toll ist etc, etc.

Ich mache mit einem Tablet-PC teils meine Überweisungen, aber diese auch zuhause oder in einem sicheren Netz.

Online und unterwegs gehe ich nur in meine Konten, um den Stand oder die Bewegungen zu sehen, nicht, um zu überweisen.

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wenn es rein um die gesundheitliche Genesung geht, dann ist es eine KV, die zahlt. Im Ausland benötigt man meist eine Auslands-KV.

Geht es um Invalidität, Arbeitsunfähigkeit, Tod etc., dann müsste man die üblichen Zusatzversicherungen wie BU abschliessen, denn wenn es keinen Unfallgegner gibt, den man verklagen kann, sitzt man auf dem Trockenen.

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kannst du machen. Nur sollte in deinem Vertrag dieses nicht ausgeschlossen sein bzw. du solltest dieses Vorhaben mit dem Eigentümer klären.

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Cisco kann ja nur besser werden, oder?

das meint eine meiner Verwandten seit Jahren bei der dt. Telekom auch. Ich denke, sie wird bis zu ihrem Ableben dieser Hoffnung verfallen sein. Den Einstandskurs sieht sie nie wieder!

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redest du von einer Dienstleistung oder etwa von einer Software etc?

Wenn es um eine Dienstleistung geht, dann interessiert mich das nicht die Bohne. Wenn es um Software geht, dann interessiert es mich letztlich auch nicht, denn irgendwann muss ich an elster ran, oder nicht?

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wenn du die Abgaben an die Minijobzentrale tätigst, bleibt es egal.

Wenn du jedoch sicher gehen willst (wie ich aus den Antworten erkenne), dann überweise. Meinem FA wäre es egal. Mir jedoch wäre der Aufwand in bar zu hoch (von wegen Kasse).

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solche Apps findet man in den App-Stores selbst sehr schnell über die Suche. Es gibt auch kostenlose Versionen.

Das Problem ist nur: ein digitales Fahrtenbuch wird nicht generell anerkannt. Damit macht man sich ggf. die Mühe, protokolliert alles digital und letztendlich bringt es wenig, weil mglw. nicht anerkannt.

Das ist vorab zu prüfen - dringend!!!

Hier zu generellen Aussagen zu einem Fahrtenbuch:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/verbraucher-finanzamt-zertifiziert-keine-elektronischen-fahrtenbuecher_aid_1021494.html


Ich habe eine App. Diese hilft mir jedoch nur bei der Aufzeichnung. Ich übertrage alles ZEITNAH in eine Papierversion.

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aha. Toll. Gehören denn die Aktionen der NSA oder anderer Geheimdienste auch dazu? Was würde denn so eine Versicherung zahlen, wenn ich mich hier auf meinen Versicherungsschutz berufe?

Ich halte das für überflüssig.

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watt machste denn nun genau? Hast du ein Konto bei einer Dt. Bank wie der ING DiBa oder Cortal Consors oder eröffnest du ein Konto im Ausland bei einer ausländischen Bank?

Lies mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung . Dort findest du auch die EU-Regelungen, die im Ausland gelten.

Für mich ist die Absicherung das eine, aber ich sehe bei Geld im Ausland (auch EU) ein Problem, wenn eine Bank wirklich pleite gehen sollte: dann musst du im Ausland deinem Geld nachlaufen. Das halte ich für aufwendiger als in D.

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ich glaube, du vermutest mehr hinter der Farbe als es in Realität ist.

Wo liegt denn wirklich der Unterschied? Nicht an deiner Bonität, sondern du bekommst mit dem Gold mehr geboten wie der Versicherungen etc., was man nicht wirklich braucht und oh ja, zur Freude über die Farbe verlangt man von dir eine deutlich höhere Jahresgebühr.

Du zahlst also schön für die Farbe - und das ist kein Gold, was auf der Karte ist, sondern nur Farbe.

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Antwort vier:

ich rechne in den wenigsten Fällen in DM um. Das ist die absolute Ausnahme und wohl eher Nostalgie, wenn ich mir überlege, was zu DM-Zeiten ein Essen A oder ein Auto B oder ein Ding C gekostet hat. Dann fällt mir die DM ein.

Es kommt öfter vor, dass ich in Lire umrechne oder die RM, wenn ich mal gerne Millionär wäre. Dann hilft diese Umrechnung - aber nur dann :)

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damit hier die hilfreichste Antwort an wfwbinder gegeben werden kann... eine weitere Antwort:

Der Freibetrag gilt p.a. Entscheidend ist nicht, wie viele Anträge gestellt wurden, sondern welche Beträge ausgeschöpft wurden.

Werden weniger als 801 Euro in Anspruch genommen, verfällt der Rest.

Und jetzt bitte hA an wfwbinder!

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das regelt das Gesetz. Der Gesetzgeber gibt die Beträge und Zeiten für steuerfreien Ersatz vor (Verpflegungsmehraufwand).

Zahlt der AG gesetzeskonform, sind die Zahlungen steuerfrei. Zahlt er mehr, ist der Mehrbetrag zu versteuern, Zahlt er weniger als das, was einem gesetzlich zusteht, kannst du den Differenzbetrag bei der Steuer als Werbungskosten angeben (steuermindernd).

Bei dir heisst das: bis 8h ist die Zahlung zu versteuern. Über 8h wäre eine Betrag über 12Euro zu versteuern (bei 20 Euro Zahlung wären 8 Euro zu versteuern). Würden über 8h nur 4 Euro gezahlt, könntest du 8 Euro als Werbungskosten bei der Steuer angeben.

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denkst du nicht, dass - wenn dem so wäre - jeder behaupten würde, die Karte wäre gestohlen?

Die Bank macht keinen Unterschied. Wenn du die Karte sperren lässt, dann fallen die Kosten an. Ich sehe auch keinen Grund, weshalb hier unterschiedlich gehandelt werden sollte. Irgendwann hat eine Person die Karte in der Hand - egal, ob verloren oder gestohlen. Die Kosten sollten in deinem Interesse liegen, denn das Sperren ist zu deinem Schutz.


Kläre doch erstmal bei deiner Bank, ob sie überhaupt Gebühren verlangt für die Sperre. Nicht jede Bank hält hier die Hand auf.

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wenn du das Geld willst, wirst du an einer Steuererklärung nicht vorbeikommen. Das ist auch kein grosser Akt.

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