das kann schon sein, wenn ihr regelmässig Steuern nachzahlen müsst bei euren Steuererklärungen. Das kann bei der Steuerklassenkonstellation leicht der Fall sein. Und dann kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen.

Lies mal hier den Beitrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Vorauszahlung - vor allem den Bereich Einkommensteuervorauszahlung. Dort wirst du erkennen: ja, das ist möglich und zwar schon bei geringen Beträgen.

durch die Abzüge bei den Gehältern berücksichtigt sein?

man wält ja die III/V, weil man dadurch mehr Geld übrig hat und damit die Steuerschuld auf die Steuererklärung verschiebt. Daher kommt es oft vor, dass man in so einem Falle Steuer nachzahlen muss.

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die Bank vermutet wohl, dass der Kredit nicht zu 100% getilgt wird. Daher solltest du der Bank klar machen, dass die Tilgung erfolgen wird. Und du solltest mit der Bank die Vorgehensweise klären. Tilgst du nicht ganz, wirst du den Brief nicht bekommen. Die Bank will Sicherheiten.

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die, die im Grundbuch stehen, sind die Eigentümer. Und sollte die Mutter sterben, dann erbt der Mann allein, wenn Berliner Testament, oder eben auch die Kinder.

Es könnte einen Unterschied bei der Vermögensteilung machen im Scheidungsfalle. Dann gehört das Haus zum Anfangsvermögen der hier genannten Mutter. Nur ist das ein ganz anderer Fall und hat mit dem Erbe per se nichts zu tun.

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