reden wir von einem Kfz-Unfall?


ein Schuldeingeständnis kann ich auch keinem raten. Das sollte man vermeiden.

Nur sehe ich dein Problem auch nicht, denn du hattest die Polizei vor Ort, die Versicherungen sind (hoffentlich) eingeschaltet. Nun geht es m.W. eher um die Einschätzung der Versicherung, weniger um die des Versicherten.

Wenn nun auch die Versicherung den Fall wie dein Unfallgegner einschätzt, dann wird es spannend. Dann kann es zu einem Rechtsstreit kommen.

Hast du denn die Versicherungsdaten des Gegner? Rede doch nicht mit der Person, sondern mit der Versicherung!

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das kann keiner sagen. Ich kann nur von den Fällen sprechen, die ich kenne. Dort sind je Karte 2.500 Euro Limit eingeräumt. Nur ist es meist auch so, dass die Bank dieses Limit auf dem Konto blockt, damit es sicher verfügbar ist. Alternative: Sicherheit vom Kreditkartennehmer. Damit geben sich auch die mit geringerer Bonität mehr oder weniger selbst ihren Kreditrahmen.

Die Regeln werden nur dann gelockert, wenn die Firma eine Historie hat. Dann kann die Bank die Regeln ändern.

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das kann schon sein, wenn ihr regelmässig Steuern nachzahlen müsst bei euren Steuererklärungen. Das kann bei der Steuerklassenkonstellation leicht der Fall sein. Und dann kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen.

Lies mal hier den Beitrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Vorauszahlung - vor allem den Bereich Einkommensteuervorauszahlung. Dort wirst du erkennen: ja, das ist möglich und zwar schon bei geringen Beträgen.

durch die Abzüge bei den Gehältern berücksichtigt sein?

man wält ja die III/V, weil man dadurch mehr Geld übrig hat und damit die Steuerschuld auf die Steuererklärung verschiebt. Daher kommt es oft vor, dass man in so einem Falle Steuer nachzahlen muss.

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die Bank vermutet wohl, dass der Kredit nicht zu 100% getilgt wird. Daher solltest du der Bank klar machen, dass die Tilgung erfolgen wird. Und du solltest mit der Bank die Vorgehensweise klären. Tilgst du nicht ganz, wirst du den Brief nicht bekommen. Die Bank will Sicherheiten.

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die, die im Grundbuch stehen, sind die Eigentümer. Und sollte die Mutter sterben, dann erbt der Mann allein, wenn Berliner Testament, oder eben auch die Kinder.

Es könnte einen Unterschied bei der Vermögensteilung machen im Scheidungsfalle. Dann gehört das Haus zum Anfangsvermögen der hier genannten Mutter. Nur ist das ein ganz anderer Fall und hat mit dem Erbe per se nichts zu tun.

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schau in den Vertrag, den du unterzeichnet hast, dort sollte geschrieben stehen, woher sich dein Problem ergibt.

Dass Bausparkassen im Moment eher rüde vorgehen, wenn es sich um gut verzinste Bausparer handelt, sollte durch die Medien bekannt sein.

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das wäre ein schöner Trick. Man sieht sich eine Wohnung an, mietet sie und zieht dann alle 'Mängel' mietmindernd ab: fehlende Doppelverglasung, kein hochwertiger Boden, alte Küche etc.

Wenn du so eine Wohnung mietest, dann kostet die mit der Verglasung soviel wie im Vertrag steht. Und wenn du auf die Renovierung pochst, dann bekommst du die Quittung: Mieterhöhung im 2-stelligen Prozentbereich.

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