Mein Mann hat während unserer Ehe ein Haus gekauft ..steht auch alleine im Grundbuch,.aber alles ohne mein Wissen? hab das erst nach meiner Scheidung erfahre?
2 Antworten
Das ist schon richtig so, denn im Grundbuch steht der Eigentümer.
Wenn er das Haus allein gekauft hat, ist er auch alleiniger Eigentümer.
sie hat überhaupt keine klare Frage gestellt.
Sie hat überhaupt keine Frage gestellt. Man muss sich also eine denken.
Das Denken überlasse ich den Pferden. Die haben den größeren Kopf.
Der Kauf könnte ein Verstoss gegen § 1365 BGB gewesen sein (Verfügung über das gesamte Vermögen, ohne Zustimmung des Ehegatten).
Da er es aber allein durchziehen konnte ohne dass Du es gemerkt hast und es schon einige Jahre her ist, ist das inzwischen obsolet.
Auf der anderen Seite fällt diese Immobilie nun in den Zugewinnausgleich. Also vermutlich wirst Du von seinem Kauf doch noch profitieren.
ich bin schon seit zwei Jahren geschieden...habe das jetzt erst erfahren
Das hätte zu den SCheidungsfolgesachen gehört.
Den Kauf, bzw. das Grundvermögen zu verschweigen ist ein Prozessbetrug (§§ 138 Abs. 1+4 ZPO und 263 StGB).
Also auf zur Polizei und eine Anzeige erstatten.
Alternativ an den EX das Angebot "Stelle mich so, als wäre Deine Auskunft über Anfangs- und Schlussvermögen richtig gewesen und ich verzichte auf die anzeige."
So ein Schwachsinn, die Polizei lacht dich doch aus. Das Haus gehört demjenigen der im Grundbuch steht und nicht der raffgierigen EX die es nicht ganz verstanden hat warum er auch dort steht !
Bevor Du solche Kommentare verfasst, solltest Du lieber mal:
1. genau lesen
2. die Rechtslage prüfen
1. Ich habe nicht geschrieben, dass die Fragerin irgendwelche Eigentumsrechte an der Immobilie hat. Es geht nur um den Zugewinnausgleich.
2. Der Ex hat bei dem Scheidungsverfahren eindeutig falsche Angaben zu seinem Vermögen gemacht, denn wenn er das Haus genannt hätte, dann wäre es ja bekannt gewesen. Damit hat er falsche Angaben zu seinem Vermögen gemacht und in einem Scheidungsverfahren ist das damit Prozessbetrug.
Falls die Polizei wirkkich lachen sollte (was ich bei Prozessbetrug bezweifele) geht man zur Staatsanwaltschaft.
Du hast natürlich Recht. Aber die Dame hat ja nicht nach dem Eigentümer gefragt, sie hat überhaupt keine klare Frage gestellt.