Mein Ex-Lebensgefährte ist zum 30.09. aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen und hat sich umgemeldet. Wir haben die Immobilie 8 Jahre zusammen bewohnt, also selbst genutzt. Ich kaufe ihm seine Eigentumsanteile (50%) ab.
Den notariellen Verkauf bzw. offiziellen Eigentumsübergang können wir nach Abklärung der Finanzierung usw. jedoch erst auf den 31.01. des nächsten Jahres legen, da mir erst zu diesem Datum die Vollauszahlung des Darlehens zugesagt wurde.
Die vereinbarte Verkaufssumme an meinen Ex ist so bemessen, dass sie für ihn nicht gewinnbringend, sondern eher "kostenneutral" ist. Aus diesem Grund dürfte für ihn keine Spekulationssteuer anfallen. Weitere Voraussetzung ist wohl allerdings auch, dass er im Jahr des Verkaufs und in den 2 Vorjahren die Immobilie selbst genutzt hat.
Hier die eigentliche Frage: Da der Verkauf ja nun zum 31.01.2024 stattfindet, er sich aber bereits zum 30.09.2023 umgemeldet hat, hat er die Immobilie zwar in den Vorjahren, jedoch im eigentlichen Verkaufsjahr (2024) eben nicht mehr bewohnt! Könnte dies ein Problem werden im Hinblick auf die Spekulationsfrist? Es kommt doch sicherlich häufiger vor, dass wenn sowas zum Jahresende stattfindet der Verkaufstermin erst ins Folgejahr fällt?
Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten!