Seegras nach Sturmflut im Garten?
Im Garten meines vermieteten Hauses liegt nach der Ostseesturmflut viel Seegras und anderer Unrat. Wer muss das beseitigen? Der Mieter oder der Vermieter. Im Mietvertrag hat der Mieter eine Reinigungspflicht für den Fußweg und Hof unterschrieben.
4 Antworten
wohnst du in der Nähe?
geh hin und fege es selbst weg, soll der Mieter doch denken was er will.
Du scheinst aber auch nicht unbedingt ein Vermieter zu sein, der solch einen unnötigen Mist aus dem Weg geht.
Und:
Möchtest Du vermutlich nicht hören, aber der Mieter ist, was die Trocknungsgeräte angeht, im Recht. Wenn der einen Anwalt einschaltet, wirst Du vermutlich sowas von auf die Nase fallen! 😜😁😎
"Müssen zur Entfeuchtung von Wasserschäden wochenlang Trocknungsgeräte in der Wohnung aufgestellt werden, ist die Wohnungsnutzung für den Mieter unzumutbar. Die Miete ist um 100 Prozent gemindert, entschied das Amtsgericht Schöneberg (109 C 256/07)."
Du solltest nicht nur gewarnt sein, Du solltest über Deinen Schatten springen und eine gütliche Einigung suchen!
Ist vermutlich kostengünstiger! 😜😁
Versteckt sich in einem Kommentar vom Fragesteller! 😁
"Durch die Geräusche der Trocknungsgeräte ist das Mietverhältnis aber gestört. Die konnte der Mieter nicht akzeptieren. Deshalb wird das Seegras zum Streitfall."
Ohne jetzt im Einzelnen Rechtsprechung und Literatur geprüft zu haben: Die von dir beschriebene Menge würde ich intuitiv der Verantwortung des Mieters zurechnen.
nur leider ist der Mieter auf Krawall gebürstet. Der lässt sich nichts ohne rechtlichen Hintergrund zurechnen.
Sorry, aber hier muss ich grinsen, denn das scheint mir nicht nur auf den Mieter zuzutreffen. Es gibt mindestens ein Urteil, dass ein Wohnen unter Dauerbetrieb von Trocknungsgeräten unzumutbar ist. Ich verstehe Deinen Unmut darüber! - bestimmt haben zig Nachbarn mit demselben Problem, aber im Eigentum wohnend, das auch erdulden müssen und haben es überlebt, aber zumindest im abgeurteilten Einzelfall haben die Mieter nun mal Recht bekommen.
Aber zwei Gartensäcke voll dürfte in einer Stunde erledigt sein, darüber jetzt das nächste Fass aufzumachen - das würde ich (!) mir nicht antun, das ist doch verschwendete Lebenszeit. Da zahle ich einem Jugendlichen aus der Nachbarschaft 40 € und stehe doch lieber vorm Spiegel und sage zu mir, dass ich wenigstens ein vernünftig agierender Mensch bin.
Eifelia: da hast du Recht, musste eben auch mit dem Kopf schütteln... für mich gehts da nicht um die 2 Gartensäcke...da gehts um ein Machtspiel ansich zwischen Vermieter und Mieter oder umgekehrt, ich weiß schon, warum ich keine Mieter habe...ich habe nix im BGB gefunden... aber die Frage ist... Gehört Seegras durch einer Flutkatastrophe zur Gartenbereinigung wie zb Rasengrün...Laub etcetc...?
Und wie lautet die klausel genau vom Wortlaut her?
ich denke mal, mit so einer klausel ist normales Reinigen gemeint
Von welcher Menge reden wir bei einer Sturmflutverunreinigung?
Gartensackmenge, Anhängermenge, LKW Menge...?
habe mal im TV nach einer Sturmflut Bericht gesehen, die haben das mit Radlader entfernt und einige LKW voll
Hallo Tellerchen, es handelt sich um vielleicht zwei Gartensäcke voll. Im Mietvertrag steht die normale Klausel zur Gehweg und Hofreinigung . Normal kommt das Seewasser nicht in den Garten, nur jetzt am 20. Oktober. Eine absolute Ausnahme. Durch die Geräusche der Trocknungsgeräte ist das Mietverhältnis aber gestört. Die konnte der Mieter nicht akzeptieren. Deshalb wird das Seegras zum Streitfall.
dankeschön, bin gewarnt