Vermüllte Gärten, Schädlingsbekämpfung
Hallo, in diesem Haus ist vieles im Argen.Wir wohnen in einem Mietshaus, die unteren Wohnungen haben einen Garten. Im Mietvertrag ist festgehalten, das jeder für seinen Garten verantwortlich ist. Nun sind einige Mieter ausgezogen . neue hinzugekommen... In den hinteren Teilen der Gärten haben sich Müllberge angesammelt, von Stämmen, Ästen, rostigem Müll, Essensreste usw. Nach ca einem Jahr, in dem wir bettelten, das der Unrat weggeschaft werden sollte, hatte der Vermieter schriftlich zugesagt, den Müll entfernen zu lassen. Nun teile er uns mit, das er aus Kostengründen davon Abstand nimmt. Es bleibt also, wie es ist. Die Mieter werden auch nicht zur Rechenschaft gefordert. Nun will der Vermieter , wie im letzten Jahr, Rattengift auslegen! Hier spielen Kinder !! Und wir sollen das Gift auch noch bezahlen!! Wie ist die Rechtslage? Die Ratten sind auch im Haus und im Keller!! ( Aufkleber an den Kellertüren ) Mietminderung?? Antwort wäre sehr nett. MfG
2 Antworten
Was der einzelne Mieter mit seinem Garten, das ist letzlich ihm selbst überlassen, solange es der Vermieter duldet und es nicht den Mietvertragsbestimmungen zuwiderläuft. Der Vermieter kann den Mietern mit Gartenanteil nur eine Frist setzen innerhalb der die vertragswidrigen Ablagerungen entfernt werden müssen, danach kann er sie auf Kosten der jeweiligen Mieter entfernen lassen. Die Mietparteien, die keinen Gartenanteil besitzen, die haben letztendlich auch kein Mitspracherecht, wie die Gärten auszusehen haben. Wenn allerdings von den Gärten eine Ungezieferplage ausgeht, dann muß der vermieter Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch das Auslegen von Rattengift. Aber auch hier glit erst einmal, die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip umgelegt. Ist hier kein einzelner Mieter als Verursacher auszumachen, dann werden die Kosten eben umgelegt.
Zu einer Mietminderung dürften die geschliderten Gegebenheiten jedoch kaum ausreichen, da sie ja die Nutzung Eurer Mietwohnung nicht beeinträchtigen. Und eine schöne Asussicht habt Ihr im Mietvertrag sicher nicht vereinbart.
Diese Zustandsbeschreibung insb. zur Gartenzuordnung/-nutzung ist mir zu vage.
Es ist auch nicht klar, ob die Ratten wegen des Mülls im Garten oder in den Kellern das Haus lieben. Im Haus haben sie nichts zu suchen. Dieser Link und dieses Lexikon hilft Euch vielleicht weiter: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ungezieferbekaempfung.htm
Auch Mietminderung könnte in Frage kommen, wenn das Wohnumfeld vermüllt ist, insb. bei der Wohnzimmeraussicht. Vielleicht haben noch andere Hausmitbewohner die gleichen An- und Aussichten.