Darf der Vermieter Parkplätze im Hof an Dritte vermieten?

2 Antworten

Hallo,

......" Zur Einfahrt müssen in der Durchfahrt jeweils zwei Tore, direkt neben unserer Erdgeschosswohnung, geöffnet und geschlossen werden. Was man in der Wohnung deutlich hört."

die euch störenden Geräusche durch die Nutzung der Tore, würden durch hauseigene Mietverhältnisse doch wohl nicht leiser, oder ?

Der Vermieter muss irgendwie auch wirtschaftlich denken, denke ich. Parkplätze ungenutzt lassen, nur weil die eigenen Wohnungsmieter keinen Bedarf haben, da nutzt er eben Anfragen aus der Nachbarschaft. Ich finde diese alternative Maßnahme nicht ungewöhnlich !


sozusagen 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 15:09

Ja, ungewöhnlich ist die Maßnahme sicher nicht. Vielleicht wird meine Frage deutlicher, wenn ich sie an einem anderen Thema als dem Auto aufhänge. Irgendwie ist da die Wahrnehmung immer so verschoben. Angenommen, im Hof wäre eine feste Grillecke eingerichtet. Der Vermieter ist jetzt ein freundlicher sagt, auch die Anwohner aus Nachbarhäusern dürfen hier zum Grillen kommen. Und gibt ihnen dafür Haustürschlüssel. Müsste ich das als Mieter hinnehmen?

Gaenseliesel  16.09.2019, 17:23
@sozusagen

Nanuuun..... eine tägl. Parkplatznutzung mit gelegentlichen Grillen zu vergleichen, ist doch wohl etwas weit hergeholt.

Letztlich hat der Vermieter ein Hausrecht und kann über sein Eigentum selbst entscheiden. Selbst eine von euch Mietern des Hauses beabsichtigte Grillecke fest einrichten zu wollen, müsste vom Vermieter zuvor genehmigt werden, denn ihr zahlt Miete für Wohnung, Stellplatz und (?) .... wohl nicht für die möglicherweise freien Parkplätze.(Grillecke)

Selbst bei Genehmigung, würde sicher k e i n Vermieter Gäste aus der unmittelbaren Nachbarschaft zum Party machen auf sein Grundstück animieren, es sei denn es sind seine eigenen Gäste.

Fazit: sollte der Geräuschpegel durch das öffnen des Tores extrem störend sein, findet man doch sicher gemeinsam eine Lösung.........Vermieter/Parkplatzmieter und Mieter der Erdgeschosswohnung.

Man kann sich ein Zusammenleben auch schwer machen - muss es aber nicht !

imager761  20.09.2019, 18:43
@sozusagen

Kannst oder willst du nicht verstehen, dass der Vermieter über die Gemeinschaftsflächen Garten, Hof, Stellplatz usw. frei verfügen kann und weder deine Meinung noch Zustimmung benötigt?

Er darf dort parken, grillen oder spielen lassen wen immer er möchte und Zugang mit Schlüsseln ermöglichen; du hast nur Weisungsrecht in deiner Wohnung.

Da ist kein angreifbares Fehlverhalten des Vermieters zu sehen:

Die Parkplätze waren schon bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden und damit auch die Beeinträchtigungen dadurch erkennbar. Das schließt Mängelansprüche insofern aus.

Worin denn nun der Unterschied zwischen Fahrzeugen der Hausbewohner und Dritter bestehen soll ist nicht erkennbar.

Und fremde Personen als Störfaktor? Schon lustig. Dann dürften auch keine Paketboten, Notärzte oder Besucher das Haus betreten.


Gaenseliesel  16.09.2019, 14:03

ups...... Überschneidung - doppelt hält bekanntlich besser !

sozusagen 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 15:11

Vielleicht wird meine Frage deutlicher, wenn ich sie an einem anderen Thema als dem Auto aufhänge. Irgendwie ist da die Wahrnehmung immer so verschoben. Angenommen, im Hof wäre eine feste Grillecke eingerichtet. Der Vermieter ist jetzt ein freundlicher sagt, auch die Anwohner aus Nachbarhäusern dürfen hier zum Grillen kommen. Und gibt ihnen dafür Haustürschlüssel. Müsste ich das als Mieter hinnehmen?

Andri123  16.09.2019, 18:47
@sozusagen

Das ist ein hinkender Vergleich. Der Vermieter kann doch den Mietern seiner Garagen den Zugang ermöglichen, ob Ihr sie nun kennt oder nicht. Die Garagen sind sein Eigentum und seine Mieter sind nutzungsberechtigt.

Das Verteilen von Schlüsseln an unbeteiligte Dritte wäre evtl. noch anders zu bewerten. Aber hier handelt es sich um weitere Mieter.