Kann der Vermieter vom Mieter verlangen, eine gepflanzte Hecke zu bewässern auf seine Kosten?
Der Vermieter möchte einen Sichtschutz zum nahestehenden Haus und hat eine Hecke aus Kirschlorbeer gepflanzt. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter (also ich) " nach gärtnerischen Grundsätzen den Garten zu pflegen und zu unterhalten" habe. Was darunter zu verstehen ist, weiß ich. Das war Anlass genug mir mitzuteilen, dass ich auch für die Bewässerung zuständig bin. Dazu muss ich sagen, es gibt keinen Wasseranschluss für den Garten (eigentlich ist es nur ein Grünstreifen) und ich weigere mich mein Trinkwasser dafür zu nehmen!!!!
Es gibt noch eine Anlage zum Mietvertrag, die die Betriebskosten enthalten. Unter anderem auch die Kosten der Gartenpflege. Es sind aber mit mir keine weiteren Kosten vereinbart worden, (es fehlt eine Aufzählung oder ähnliches) wer hat denn nun Recht von uns beiden? Dort steht nur Kosten gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen bei den Betriebskosten. Mietrecht ist wirklich nicht so einfach. Danke für eine Antwort. Anna
3 Antworten
Wenn man nicht gerade auf Krawall gebürstet ist und sich mit dem Vermieter absprechen mag, ist die Regelung ja klar. Du machst die alltägliche Pflege und er kümmert sich um seltenere Arbeiten, z.B. Heckenschnitt. Diese Kosten legt er aber auch auf Dich um.
Du möchtest nun die Bewässerungskosten auf ihn abwälzen. Soll dafür im Hochsommer täglich ein Dienstleister kommen? Dessen Kosten auch auf Dich umgelegt werden würden?
Oder geht es bereits um Schadensersatz, da die Pflanzen vertrocknet sind?
In einem Prozess ginge es möglicherweise um die Gesamtwürdigung, und m. E. wird aus dem Vertrag deutlich, was gemeint war.
Genaueres sagt Dir ein Anwalt/Mieterverein.
auf Krawall bin ich nicht gebürstet. Ich suche nach einvernehmlichen Lösungen und habe auch dem Vermieter vorgeschlagen, eine Regentonne oder Ähnliches aufzustellen. Aber die Auskunft: Das liegt alles in meiner Verantwortung finde ich schon ungerecht. Ich wollte diese Hecke gar nicht haben.
Zum 2. Absatz. Das wäre ja auch meine Frage. Die Betriebskostenverordnung ist so wischi waschi geschrieben. Ich hätte schon gerne was Schriftliches. Den Garten zu pflegen und so weiter sind leichte verständliche Arbeiten wie : Unkraut jäten, Rasen mähen das verstehe ich. Aber muss nicht auch explizit alle Arbeiten richtig benannt werden?
Die Hecke wurde gerade gepflanzt. Ist also noch ganz frisch.
seit wann muß eine Hecke im Garten bewässert werden?,
solche Gewächse holen sich das Wasser aus dem Boden, es geht ja auch keiner in den Wald um die Tannen zu gießen.
wir haben Herbst und es kommt genug Wasser von oben und die Erde ist voll davon, da braucht Niemand nachhelfen.
Wenn der VM eine Hecke pflanzt, dann soll er das Regenwasser mit einer Tonne auffangen, dann hat er Wasser zum Gießen.
Du hast einen Mietvertrag, nur der zählt für dich und keinen Angestellten Vertrag ‼️
Wenn er im Oktober eine Hecke gepflanzt hat, so wird diese nicht gegossen. Das widerspricht jeder gärtnerischen Logik. Pflanzen bilden nur dann richtige Wurzeln, wenn sie sich das Wasser aus den tieferen Schichten holen müssen. Die Pflanzen werden nur einmal gegossen, und zwar unmittelbar nach dem Einpflanzen.
Die Hecke wurde gerade gepflanzt und braucht Wasser zum Anwachsen. Im Sommer wenn es heiss wird, wäre Wasser auch hilfreich. Das kann ich alles nachvollziehen. Aber nicht auf meine Kosten!!!!