Darf ein Mieter oder ein selbstnutzender Eigentümer in einem Garten, der gemeinschaftliches Eigentum ist, Möbel dauerhaft aufstellen?
Eine Wohnanlage besteht aus 7 Eigentumswohnungen,die wiederum 7 Eigentümer haben. Die Wohnungen sind teils vermietet und teils selbstgenutzt. Darf ein Mieter bzw. selbstnutzender Eigentümer Gartenmöbel dauerhaft im Garten aufstellen? Der Garten ist Gemeinschaftseigentum. Im §15 des WEG habe ich leider keine Aussage dazu gefunden.
1 Antwort
Gartenflächen gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum, es sei denn Sondernutzungsrechte für Teilflächen sind im Grundbuch für eine bestimmte Wohnung (z. B. EG-Wohnung) eingetragen.
Daraus beantwortet sich auch Deine Frage. Möbel, soweit sie nicht Gemeinschaftseigentum sind, auf der Gemeinschaftsfläche müssen wieder entfernt werden, wenn es ein Eigentümer will.