Hauskauf mit Schwiergkeiten!!!!!!!!!
Hallo, wir haben vor ca. 3 Monaten beim Notar einen Kaufvertrag für ein Eigenheim unterschrieben. Hier das Problem: Das Haus ist ein Scheidungshaus und beide Verkäufer reden nur noch über Anwälte miteinander. Wir und der Verkäufer haben an einem Termin unterschrieben. Die Verkäuferin wollte eine Woche später unterschreiben, wurde aber auf dem Weg zum Notar von ihrer Anwältin angerufen und ihr wurde gesagt, sie solle das nicht unterschreiben (da sie dann die Hälfte der Restschuld übernehmen muss). Gut das Probelm haben wir gelöst bekommen (mehr oder weniger) . Er übernimmt die volle Restschuld von ca. 60000€ . Nun ist der Verkäufer etwas träge und unzuverlässig. Die Hauptgläubigerbank hat signalisiert, dass die Restschuld über ihre Bank finanziert werden kann da der Verkäufer bei keiner Bank so einen hohen Kredit bekommt. Nun aber sagt er, dass er den Kredit doch nicht alleine stemmen will und irgendwie noch Geld von seiner Ex Frau abzwacken möchte (über Rente oder sowas).
Habt Ihr noch eine Idee wie wir nun weiter vorgehen können, da wir das Haus unbedingt haben wollen???
Vielen Dank
2 Antworten
Müller:
Zwei Sachen wären v o r der Beurkundung des Kaufvertrages zuverlässig zu klären gewesen:
Reicht der Kaufpreis aus, um alle Grundpfandrechtsgläubiger voll zu befriedigen? Zur Prüfung wäre ein Grundbuchauszug neuestens Standes, die Einsicht in die Grundakten wegen möglicherweise unerledigter Anträge und schriftliche Forderungsaufstellungen aller Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich gewesen.
Falls noch ein Rest an Verbindlichkeiten durch den Kaufpreis nicht gedeckt war: Hat der Verkäufer nachgewiesen, mit welchem Mitteln er ihn ausgleicht oder ist der Käufer bereit, neben der Zahlung des Kaufpreises den Forderungsrest zu übernehmen?
Bis zur Klärung war – gerade bei einem hochbelasteten "Scheidugnshaus" die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zurückzustellen, es sei denn, der Käufer hätte trotz Belehrung des Notars auf die Beurkundung bestanden.
Ich habe leider kein Rezept, die Kuh vom Eis zu bringen..
Hier ist leider zu sagen, dass der Verkäufer angegeben hat, das der Kaufpreis reicht um den Kredit zu tilgen. Er hat dies ja auch unterschrieben. Nachträglich hat sich heraus gestellt, dass dies doch nicht der Fall war. Im Grunde genommen heißt es für uns dann wohl wirklich abwarten........
Es wird Euch nichts weiter übrig bleiben als Euch in Geduld zu üben und abzuwarten, bis die beiden ihren Rosenkrieg beendet haben. Die Gläubigerbank wird dem Verkauf erst zustimmen, wenn die Frage der Restschuld zu ihrer Zufriedenheit geregelt ist.