Bauträger erreicht kein KfW 55 Standard und jetzt?
Hallo zusammen,
Unser Bauträger hat uns in einer Sondervereinbarung zum Kaufvertrag eine DHH nach KfW55 zugesichert. Wir haben daraufhin den KfWKredit 153 erhalten. Nun stellt sich heraus, dass wir diesen Standard wohl nie erreichen können, auch nicht mit Ersatzmaßnahmen.
Was passiert? Kredit wird gekündigt, umschulden, Bauträger verklagen.....alles ein langwieriger Prozess.
Können wir denn überhaupt schon ins Haus einziehen, während des Rechtsstreit? Denn bewohnbar ist das Haus ja?
Dann für eure Antworten!
1 Antwort
Wenn dies Vertragsbestandteil ist, so ist der Bauträger verpflichtet, die zugesicherte Leistung zu erbringen.
Normalerweise ist das im wesentlichen eine Frage der Dämmung von Dach, Wänden und Böden, d.h. mit sinnvollen Fenstern, Türen und entsprechender Dämmung herzustellen. Eine Elektroheizung wäre auch kontraproduktiv, d.h. man würde hier eine z.B. eine Gasbrennwerttherme vorsehen.
Die Aussage "dass wir diesen Standard wohl nie erreichen können, auch nicht mit Ersatzmaßnahmen" würde ich daher zunächst so nicht hinnehmen wollen. Kontaktiert einen Energieberater in der Nähe (das sind teils Leute bei Stadtwerken, es gibt jedoch auch freie Berater) und lasst das Haus begutachten. Energieberater können auch Maßnahmen zur Erreichung der gewünschten Standards vorschlagen. Der Bauträger sollte diesen Gutachter bezahlen.
Danach ist zu prüfen, welche Art von Schadensausgleich (Maßnahmen, Kompensation eines Zinsnachteils, etc.) sinnvoll und angebracht ist.