Verkäufer hat Grundschuldbrief verloren
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte vor kurzem mein Notartermin bei dem ich ein Haus (von einem Ehepaar) und das Grundstück (von der Stadt) gekauft habe. Da ich beides zusammen gekauft habe muss es über ein Notaranderkonto laufen. Beim Notartermin ist die Grundschuld aufgefallen welche noch in Grundbuch steht aber laut Verkäufer schon lange bezahlt worden ist. Des Weiteren steh noch im Grundbuch eine Löschungsvormerkung über diese Grundschuld.
Im Kaufvertrag wurde vereinbart der Zahlungstermin am Ende diesen Monats, genauso wie der Übergang von Besitz. Mit den Verkäufer wurde mündlich auch dieser Tag als Schlüsselübergabe vereinbart. Des Weiteren wird das Grundbuch vom Haus geschlossen und in das Grundbuch vom Grundstück übertragen.
Jetzt sieht es so aus, dass dieser Grundschuldbrief verschlampt wurde :( der Notar meinte wenn es so ist muss man in ein Aufgebotsverfahren gehen welches 1 bis 8 Monate gehen kann.
Mein Problem ist:
- muss ich dann bis zu 8 Monate warten bis ich das Geld bezahlen kann bzw. bis meine Hausbank Ihre Grundschuld eintragen kann und dann zur Verfügung stellt?
- Kann ich nach Zahlung aufs Notaranderkonto ins Haus um zu Renovieren?
- Wer muss in diesem Fall ggf. die Bereitstellungsgebühr meiner Hausbank bezahlen wenn es 8 Monate gehen sollte?
- Wer bezahlt eine Änderung im Kaufvertrag?
Oder mach ich mir da zu sehr Sorgen und es geht so: Meine Bank trägt Ihre Grundschuld in das Grundbuch des Grundstücks ein und ich bezahle alles am vereinbarten Termin. Der Besitzt geht dann am mich über und das Aufgebotsverfahren wird eingeleitet. Wenn dieser "blöde" Grundschuldbrief wieder da ist wird das Ehepaar vom Notaranderkonto ausbezahlt und das Grundbuch vom Haus geschlossen und übertragen?
Vielen Dank Gruß
1 Antwort
Wir wissen nicht was im Vertrag steht. Eventuell werdet Ihr eine Zusatzvereinbarung treffen müssen.
Wenn im Vertrag steht, dass der Übergang der Nutzen und lasten und die Übergabe erfolgt, wenn Dein Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist und das Finanzamt die Grunderwerbsteuer bekommen hat, dann könntet Ihr rein.
Wenn das nicht so wäre, dann müsste es nachvereinbart werden. Eigentlich sollte es kein Problem sein, denn für die Verzögerung trägt der Verkäufer Verantwortung. Damit habt Ihr vermutlich sogar einen Schadenersatzanspruch, weil ihr ja schon Zinsen zahlt (oder auf Zinsen verzichtet) weil der Kaufpreis bezahlt ist. Der Verkäufer könnte diese Ansprüche vermindern wenn er Euch schon ins Haus lässt.
Hallo danke für die Info,
ja ich hoffe du hast Recht ;) Ich will nur in das Haus zum angegebenen Termin um schon mal zu Renovieren, denn jetzt kommt der Sommer wo man lange am Abend arbeiten kann.
Gruß