Nebenkosten und Erbe
Hallo Community, meine Frau hat ein Zweifamilienhaus geerbt(Erblastnehmer), und hat erst jetzt die mgl. die Nebenkosten von 2012 an den Mieter weiter zu geben, welcher sich jedoch weigert diese zu bezahlen mit der Begründung: wen diese nicht bis zum 31.12.2013 vorgelegen haben braucht er sie auch nicht bezahlen. Soll meine Frau dieses verhalten von Vermieter jetzt an das zuständige Amtsgericht weiterleiten, welches noch immer auf der Suche nach einen Erbnehmer für den verstorbenen ist. Bei den Erbe handelt es sich nur noch um das Inventar und die Schulden der Verstorbenen. Danke. Mfg Stormrider
4 Antworten
Die Tatsache, dass eine Nebenkostenabrechnung nach § 566 (3) innerhlab eines Jahres zu stellen ist, ist Gesetzeslage.
Wenn es Hinderungsgründe im Zuge der Erbschaft gab, muss das der Mieter nciht gegen sich gelten lassen, sondern ist leider Pech für den Vermieter, der durch die Erbschaft in diese Rolle gekommen ist.
Was unklar ist, Deine Frau hat das Haus geerbt. Was sucht denn das Gericht noch nach einem weiteren Erben? Warum wird für Inventar und Schulden nach einem Erben gesucht? hat Deine Frau das nciht mitgeerbt? Oder handelt es sich um zwei verschiedene Erbschaften?
Die Sachverhaltspräsentation ist so wirr, dass niemand eine vernünftige Antwort geben kann: Zuerst wird behauptet, die Frau sei Erbin und dann sucht das Amtsgericht noch nach dem Erben: Was denn nun? Wenn die Frau nicht Erbin ist, hat sie keinerlei mietrechtliche Ansprüche. Punkt, Schluß, Ende.
meine Frau hat (...) erst jetzt die mgl.die Nebenkosten von 2012 an den Mieter (...) weigert diese zu bezahlen
Völlig zurecht: "Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.", so regelt es § 556 III BGB ganz nach der Rechtsauffassung des Mieters :-O
handelt es sich nur noch um das Inventar und die Schulden der Verstorbenen.
Und inwiefern ist deine Frau da nicht ebengleich Rechtsnachfolgerin? Wurde das Haus per Vermächtnis zugesprochen?
Wie dem auch sein, wenn der Voreigentümer die Nebenkostenabrechnung auch nicht fristgerecht gestellt hat, was zu beweisen wäre, mangelt es demnach einem Forderungsgrund. Da braucht man das Nachlassgericht nicht behelligen :-O
G imager761
Wenn sich der Mieter auf Verjährung der Forderung beruft, hat er recht. Wieso das AG noch nach Erben sucht, wenn Deine Frau Erbin ist und das Erbe angenommen hat, ist unklar.
Korrektur: § 556