Übertrag Sparbrief bei Tod des Kontoinhabers auf den Erben
Hallo, auf dem Namen meines verstorbenen Vaters sind bei einer Bank noch Sparbriefe angelegt. Der Erbe / die Erbin wurde ordnungsgemäß legitimiert und das Tagesgeld wurde auch schon übertragen/umgeschrieben. Bei den Sparbriefen weigert sich die Bank diese umzuschreiben / zu übertragen. Darf sie das? Die Zinserträge würden bei meinem Vater der Abgeltungssteuer unterliegen und könnten nicht freigestellt werden. Die Sparbriefe sollen nicht aufgelöst werden, sondern sie würden auf dem Namen des Erben / der Erbin bis zur Fälligkeit weiterlaufen! Vielen Dank.
1 Antwort
Bei den Sparbriefen weigert sich die Bank diese umzuschreiben / zu übertragen.
Was heißt "übertragen"? Beim Erbfall tritt der Erbe kraft Gesamtrechsübergang automatisch in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Da braucht nichts übertragen zu werden. Es handelt sich um eine simple Änderrung des als Inhaber Berechtigtn. Ich kann mir offengestanden keine Bank vorstellen die das nicht macht und falls doch, sollte man sich beim Bankvorstand beschweren.
Deshalb steht ja auch zwei Sätze weiter:
Die Sparbriefe sollen... auf dem Namen des Erben / der Erbin ... weiterlaufen.
Siehe auch meine Antwort.