Meine Schwiegrmutter wohnte in einem Pflegeheim und ist im Aug. 2015 verstorben. Die Kündigungsfist beträgt 3 Monate. Muss ich dafür auch Nebenkosten bezahlen?
6 Antworten
Hallo,
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ? Diese Klausel dürfte schon mal unzulässig sein ! Der Tod lässt sich (im Normalfall) nun mal schlecht 3 Monate im voraus planen.
" Die Zahlungspflicht der Pflegekasse ans Pflegeheim endet mit dem Todestag des Versicherten.
Danach darf auch den Angehörigen kein Entgelt für das Heim mehr berechnet werden.
Klauseln, nach denen der Heimvertrag eines Pflegebedürftigen erst zwei Wochen nach seinem Tod endet, sind rechtswidrig. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht am 2. Juni 2010 (Az.: 8 C 24/09).
Denn die Kosten eines kurzen Leerstandes eines Zimmers im Pflegeheim in der Zeit bis zur Wiederbelegung sind im normalen Heimentgelt „eingepreist“.
sorry, ich habe den selben Link gefunden und eingestellt, gerade wegen der Ausnahmeregelungen.
Deinen Kommentar hab ich leider zu spät gesehen :-(
Der Fragestellerin wird sicher ihre zutreffebde Antwort darin finden.
Hallo,
Kündigungsfrist hier 3 Monate ist schon mal rechtswidrig !
Den Tod des Pflegeheimbewohners zu planen geht wohl schlecht.
Mietverträge mit Pflegeheimen unterliegen gesonderten rechtlichen Bestimmungen !
Grundsätzlich ist es ein normaler Mietvertrag, in den die Erben komplett einsteigen.
Demgemäß müssen eben auch Kaltmiete plus Nebenkosten gezahlt werden.
Jetzt mußt Du uns nur noch verraten, was da an Nebenkosten abgerechnet wird. Pflegeleistungen könnten nicht abgerechnet werden, die bei Wohnungen üblichen Nebenkosten schon.
Hallo, die Kollegen haben ja schon angemerkt, dass das mit der Kündigungsfrist so ganz und gar nicht geht. Wenn es ein Pflegeheim war.
Anders könnte es sein, wenn ein Fall von "betreutem Wohnen" vorlag. Das sehen die Angehörigen von außen nicht unbedingt als Unterschied an.
Das sind in der Regel normale Wohnungsmietverträge. Nebenkosten können dann auch fällig werden. Nicht allerdings solche, die sich nach der Zahl der Personen richten. Gibt es denn dazu eine saubere Vereinbarung und Abrechnung ?
Viel Glück
Barmer
es gibt einige wenige Ausnahmen.
das sagt: http://www.verbraucherzentrale.de/Tod-des-Verbrauchers