Girokonto bei Erbausschlagung?
Mein Schwiegersohn ist am letzten Tag eines Monats verstorben. Meine Tochter hat das Gehalt ihres verstorbenen Mannes abgehoben. Er hatte ein Einzelkonto, sie keine Vollmacht. Sie hatte aber vorher schon des öfteren mit seiner Karte Geld abgehoben. Sie bekommt nur eine kleine Rente und brauchte das Geld für die Miete, Nebenkosten, Essen für sich und ihre zwei Kinder sowie für einen Teil der Beerdigungskosten. Sie hat nun das Erbe ausgeschlagen. Dabei musste sie unterschreiben, dass sie nichts vom Verstorbenen veräußert etc. hat, da sonst der Erbverzicht ungültig ist. Was ist mit dem Geld, dass sie abgehoben hat?
3 Antworten
Sie kann kein Geld abheben wenn sie keine Vollmacht dazu hat. Abgehoben hat es der Schwiegersohn, da seine Karte und seine PIN benutzt wurde.
Nach meiner Einschätzung ist das Geld deshalb Teil der Erbmasse und sie muss es komplett an den/die Erben herausgeben (leider aus der Frage nicht erkennbar, wer das ist).
Das sehe ich genaus so, als wenn sie das Geld daheim aus dem Geldbeutel des Schwiegersohnes genommen hätte. Und das ist von der Erbschaft her gesehen rechtlich als Unterschlagung einzustufen.
Erst nach Rückgabe wäre die Unterschrift für die Erbauschlagung korrekt.
Die Tochter wird doch sicher eine Witwenrente oder vergleichbares bekommen. Davon muß sie in Zukunft eben ihren Lebensunterhalt bestreiten. Bei Erbausschlagung muß sie das Geld bis auf die Beerdigungskosten zurückzahlen.
Das ist eine Frage des Ermittlungseifers des Erben.
Fakt ist ja, daß man nicht Geld von einem Konto abheben darf dessen Inhaber ein anderer ist. Das Geld stand der Tochter nicht zu.
Wenn der tatsächliche Erbe nun die Abhebung bei der Bank beanstandet, dann braucht die nur die heute ja immer angefertigten Videoaufzeichnungen durchzusehen um ermitteln zu können, wer da Geld abgehoben hat.
Zurück zahlen muss die Tochter das Geld.
Der tatsächliche Erbe, und irgendeinen gibt es da und sei es der Staatsfiskus, hätte dann schon ein Interesse daran, daß das zu Unrecht entmommene Vermögen zurück geführt wird...
Ich weiß leider nicht, wie Banken mit erbenlosen Konten umgehen, die nur ein geringfügiges Guthaben aufweisen. Nachlassverwalter werden in dem Fall nicht eingesetzt, dann fiele mir noch die Hinterlegung beim Amtsgericht ein, und nach 30 Jahren erbt dann der Fiskus. Dann existieren aber die Auszüge und Videos nicht mehr. Egal, hätte mich nur interessiert.
Eigentlich geht es doch eher um das Risiko, nun die Schulden geerbt zu haben. Dazu würde ich sagen: theoretisch ist die Erbausschlagung nichtig, praktisch wird es wohl keiner merken. Denn z.B. der Ottoversand als Gläubiger wird keine Auskünfte über die Kontoumsätze erhalten.
Banken richten für Konten, bei denen sie vom Tod des/der Kontoinhabers definitiv wissen, aber (noch) keine Erben kennen, getrennt vom übrigen Kontobestand (oder mehrere, jeweils pro Gutabenart) ein sog. "Verwahrkonto" ein und buchen dorthin um.
Je nach Guthabenart (Giro/Sparbuch/Festeld/Aktien) wird dann die jeweilige Verjährungsfrist abgewartet und, meldet sich in dem Zeitraum kein Erbe, geht es dann an den Staat.
Wie konnte sie ohne Berechtigung Geld abheben?
Sie hatte zwar keine Berechtigung, abe die Karte und kannte die PIN. Das ist zwar nicht zulässig, aber funktioniert supermässig.
Sie hat, wie schon erwähnt, oft mit der Karte und Geheimnummer Geld abgehoben bzw. war am Geldautomat, immer dann, wenn mein Schwiegersohn keine Zeit hatte.
Bei Erbausschlagung geht es ja meistens um überschuldeten Nachlass. Also geht es wohl eher um den Ermittlungseifer der Gläubiger bzw. deren Ermittlungsmöglichkeiten. Die sehen nicht so rosig aus, oder?