Man kann vor der Entnahmestelle für sog. Gartenwasser einen geeichten Kaltwasserzähler installieren bzw. installieren lassen.
Das meldet man dann dem örtlichen Versorger, der schickt einen Mitarbeiter der prüft ob der Zähler an der richtigen Stelle installiert und geeicht ist, notiert die Zählernummer und ab dann zahlt man für Wasser das über diesen Zähler läuft nur noch die Kosten für Frischwasser.
Als Eigentümer ist alles Problemlos.
Ist man aber Mieter ergäbe sich solch ein Anspruch nur wenn es mietvertraglich so vereinbart/zugesichert wurde.
Ist das nicht der Fall, Vermieter fragen und anbieten die Kosten dafür zu übernehmen.