Man kann vor der Entnahmestelle für sog. Gartenwasser einen geeichten Kaltwasserzähler installieren bzw. installieren lassen.

Das meldet man dann dem örtlichen Versorger, der schickt einen Mitarbeiter der prüft ob der Zähler an der richtigen Stelle installiert und geeicht ist, notiert die Zählernummer und ab dann zahlt man für Wasser das über diesen Zähler läuft nur noch die Kosten für Frischwasser.

Als Eigentümer ist alles Problemlos.

Ist man aber Mieter ergäbe sich solch ein Anspruch nur wenn es mietvertraglich so vereinbart/zugesichert wurde.

Ist das nicht der Fall, Vermieter fragen und anbieten die Kosten dafür zu übernehmen.

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In seiner selbst bewohnten Immo kann der Eigentümer so viele Legionellen halten wie er will.

Bei vermieteten Wohngebäuden ist die Prüfung bei Anlagen mit einem Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder mit einem Leitungsvolumen über 3 Liter in der Zirkulationsleitung Pflicht.

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Der Umlageschlüssel gilt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, in jedem Fall. Und wird auch weitestgehend so praktiziert.

Garten-/Grundstücksgröße, Keller und Nebengebäude sind für die Grundsteuer völlig ohne Bedeutung. Es zählt allein die Wohnfläche.

In der letzten Nebenkostenabrechnung wurden die Kosten der Grundsteuer sowie für die Gebäudeversicherung allerdings nach der nackten Wohnfläche ... umgelegt

Wurden diese Kosten vorher anders umgelegt?

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Wen Muss ich damit beauftragen?

Ein Vermessungsbüro oder einen Bauingenieur z. B. kannst, mußt Du aber nicht beauftragen. Du könntest das auch selbst ausmessen. Ein Vorschrift gibt es da nicht.

Und auch ein Notar ist dazu nicht notwendig.

Was aber notwendig bzw. zu beachten ist, ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Denn nicht alle Grundflächen sind Wohnflächen bzw. nur anteilig.

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Wir haben Jetzt relativ friedlich uns darauf geeinigt das Mietverhältnis zu beenden.

Wie geeinigt? Mietaufhebungsvertrag oder Kündigung? Und hoffentlich schriftlich!

Was mache ich in so einem Fall, ich kann mit nichts 'drohen' da er ja eh auszieht...

Drohen brauchst Du nicht bzw. doch dann die Drohunge(en) auch wahr machen.

Du kannst z. B. 1 Tag nach Fälligkeit der Miete, wäre im Januar 2012 der 5., wenn die Miete nicht gezahlt ist Mahnbescheid erlassen.

Oder von Deinem Vermieterpfandrecht gemäß BGB § 562 Gebrauch machen. Falls der Mieter ein paar halbwegs wertvolle Sachen hat. Allerdings hatte ich persönlich auch schon mit weniger wertvollen gepfändeten Sachen Erfolg. Wertvoll ist ja auch eine Sache des Betrachters;-)

Wenn der Mieter eine Kaution gezahlt hat kannst natürlich diese für die offene Miete einbehalten. Denn auch dafür, entgegen der landläufigen Meinung, kann und darf die Kaution verwendet werden.

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Kann man Eigenbedarf anmelden

Ja

und kommt damit durch

Möglichwerweise. Wenn der Vermieter einen wirklichen Bedarf, z. B. weil die jetzige Wohnung zu klein ist oder ihm gekündigt wurde, nachweisen kann.

Natürlich unter Wahrung der nötigen Zeit, die der Mieter braucht um sich eine neue Wohnung zu suchen?

Das könnte unter Umständen ewig dauern;-)

Unter Wahrung der für den Vermieter gesetzlichen Kündigungsfrist ist richtiger.

Hier Infos zum Thema Eigenbedarfskündigung

http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea7209/index.htm

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