Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen, ohne Erbe zu sein ?
Hallo,
mein Vater zu dem ich Jahrzehnte keinen Kontakt hatte ist vor einigen Wochen gestroben. Eine Annahme des Erbes kommt für mich nicht in frage (ebenso nicht für meinen Bruder) wir haben nun Bestattungskosten in höhe von knappen 3000€ zu begleichen.
Das Konto von meinem Vater weißt einen Haben Betrag von knappen 4000€ auf. Kann ich auch als Nichterbe mit der Rechnung vom Bestatter zur Bank(Sparkasse) gehen und den Betrag vom Konto überweisen lassen ?
Beim Versuch dieses zu machen sagte mir die Frau am Schalter dieses würde nicht funktionieren da ich kein Erbe bin :-/
Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar !!
2 Antworten
Hallo Jürgen,
zunächst mein herzliches Beileid.
Habe mich aufgrund des Todes meiner Mutter im Juni mit demselben Problem zu befassen.
Kosten für die Beerdigung sollten in Ihrem Fall unbedingt vom Konto des Erblassers beglichen werden (gegen Vorlage der Rechnung des Bestatters). Ich selbst habe den Fehler begangen, zunächst die Rechnung aus eigener Tasche zu begleichen, durfte nach Ausschlagen der Erbschaft - was innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Todes durch Erklärung beim Amtsgericht zu geschehen hat - nun meine Forderung gegen mögliche Erben beim Amtsgericht anmelden, da, sobald die Rechnung des Bestatters bereits beglichen ist, kein Zugriff direkt auf das Konto des Erblassers möglich ist. Da Sie und Ihr Bruder vermutlich die einzigen Kinder sind, sind Sie verpflichtet, die Beisetzung zu veranlassen und kommen daher als Auftraggeber zunächst in Zahlungspflicht. Guthaben auf dem Konto des Erblassers darf von Ihnen (gegen Rechnung)zur Begleichung der Beerdigungskosten verwendet werden, auch wenn Sie das Erbe ausschlagen. Anderslautende Aussagen hierzu entsprechen nicht den Tatsachen.
Hallo,
wie ist es denn nun ausgegangen? Musstest Du die Kosten wieder zurücküberweisen? LG