Nebenkosten Mietwohnung von Steuer absetzen
Hallo,
ich will demnächst meine Steuererklärung abgeben und will jetzt noch die Nebenkosten mit ansetzen, die ich vor 3 Tagen erhalten habe.
Erstmal eine grundsätzliche Frage: Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt jeweils vom 01.07. - 30.06. eines jeden Jahres.
Wann darf ich welche Kosten ansetzen? Wenn ich jetzt die Steuererklärung für 2012 mache, muss ich dafür die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2011 heranziehen, oder die jetzt aktuelle vom 01.07.2011 bis 30.06.2012?
Welche Nachweise werden ggfs. eingefordert? Auf der Abrechnung steht jeweils "mein" Anteil für die Wohnung. Die Teile selbst sind aber eher Allgemein gehalten wie: "gewerbliche Hausdienste"
Der Betrag ist über 500€ hoch. Muss ich dazu die Verwaltung anschreiben, dass ich eine Aufschlüsselung kriege was Abreitslohn und was MAterial ist?
Oder gibts Pauschalen die man gegenüber dem Finanzamt anwenden kann?
Bei mir wirkt sich jeder € voll aus, da ich allein durch Fahrtkosten schon Werbungskosten von 6500€ gelten mache.
Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Grüße Olm
4 Antworten
Hallo grubenolm, wird oft nicht dran gedacht :
Zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen zählen u.a. auch Reparatur- und Wartung von Geräten im Haushalt, so von Heizungs-, Elektro-, Gas- und Wasseranlagen, Fernsehern, Geschirrspül- und Waschmaschinen etc. Immer vorausgesetzt, die Handwerkerleistungen werden direkt im Haushalt durchgeführt .
So kann man beispielsweise die Reparatur an einem Computer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, wenn der Fachmann im Haus war. Geht der Computer zur Reparatur in die Werkstatt, dann nicht.
Selbst Kosten für Umzugshilfen und die Schornsteinfegergebühren zählen zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen.
Wichtig: Die steuerliche Berücksichtigung setzt immer eine Rechnung voraus und den Nachweis, dass der Betrag überwiesen wurde. Materialkosten müssen gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden, denn die werden rausgerechnet. Gruß K.
Bis auf reine haushaltsnahe Dientleistungen (ausgewiesene Lohnkosten) kannst du deine privat genutzte Mietwohnung nicht absetzen.
Allenfalls anteilig zur Grundfläche den prozentualen Aufwand für ein reines Arbeitszimmer. Und ja, das prüfen die SB des FA nach.
G imager761
das Thema hatte ich auch mal. Und ich wollte auch was absetzen - als Angestellter. Mit meinem Steuerberater habe ich das durchgekaut. Keine Chance, irgendwas zu finden, was absetzbar ist.
Vielleicht findest du ja haushaltsnahe Leistungen, die man ansetzen könnte. Ich denke, da geht nichts!
Vielleicht findest du ja haushaltsnahe Leistungen
Bei der Fragebeschreibung "gewerbliche Hausdienste" steht das "vielleicht" außer Diskussion!
Lieber Grubenolm:
Wo willst Du in Deiner Steuererklärung denn für Deine Nebenkostenrechnung was absetzen?
Wenn es um haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen geht, dann habe ich hier die richtige Lektüre für Dich, einschließlich des notwendigen Nachweismusters für Deine Verwaltung:
Da steht alles drin. Bitte auch Anlage 2 beachten. Pauschalen für die Absetzung gibt es nicht.
Oder hattest Du an Anlage V gedacht?