Lohnabrechnungszettel für private Haushaltshilfe

1 Antwort

Bei Minijobs mit dem Haushaltsscheckverfahren hast Du eine Kopie des damaligen Antrages an die Minijob-Zentrale mit Deiner Unterschrift in Kopie erhalten. Es ist weiterhin dafür auch keine Überweisung erforderlich, sondern Bargeld lacht. Jährlich bekommt der Arbeitgeber eine Abrechnung der Minijob-Zentrale über die Höhe Deines Einkommens und der fälligen Abgaben.

Also bitte Deinen Auftraggeber um eine Gehaltsbescheinigung.

Und einen Arbeitsvertrag sollte es auch geben, wo z. B. die Urlaubs- und Krankentage geregelt sind.


chilligi 
Beitragsersteller
 20.01.2013, 08:15

Hmmm... ich habe weder jemals irgend einen Antrag unterschrieben, noch habe ich irgend eine Kopie erhalten. Also irgendwie wird es jetzt komisch. Habe langsam das Gefühl das weder meine Arbeitgeber noch deren ihre Steuerberaterin wirklich durchblickt. Vielleicht ruf ich einfach mal bei der Minijobzentrale an... AV habe ich keinen!