Lohnabrechnungszettel für private Haushaltshilfe
Hallo,
ich arbeite auf 400,00 € Basis als Kinderfrau in einem privaten Haushalt. Nun bräuchte ich dringend meine Lohnbescheinigung vom Dezember als Nachweis für unterschiedliche Institutionen Das Problem: Die Steuerberatin sagt: "Frau.... ist als Kindermädchen gemeldet. Da gibt es keine Abrechnung, da hier das vereinfachte Verfahren bei der Minijobzentrale greift. Es gibt leider keine Möglichkeit für diesen Fall eine Abrechnung zu erstellen.Bei Haushaltshilfen ist das nicht vorgesehen. In ihrer Steuererklärung braucht sie das nicht anzugeben, da der Lohn von Ihnen pauschal versteuert wird."
Stimmt das denn so? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es keinerlei Nachweise über die Einkommenshöhe gibt!?!?
Vielen lieben Dank schon mal für Ihre Antworten.
Lg
1 Antwort
Bei Minijobs mit dem Haushaltsscheckverfahren hast Du eine Kopie des damaligen Antrages an die Minijob-Zentrale mit Deiner Unterschrift in Kopie erhalten. Es ist weiterhin dafür auch keine Überweisung erforderlich, sondern Bargeld lacht. Jährlich bekommt der Arbeitgeber eine Abrechnung der Minijob-Zentrale über die Höhe Deines Einkommens und der fälligen Abgaben.
Also bitte Deinen Auftraggeber um eine Gehaltsbescheinigung.
Und einen Arbeitsvertrag sollte es auch geben, wo z. B. die Urlaubs- und Krankentage geregelt sind.
Hmmm... ich habe weder jemals irgend einen Antrag unterschrieben, noch habe ich irgend eine Kopie erhalten. Also irgendwie wird es jetzt komisch. Habe langsam das Gefühl das weder meine Arbeitgeber noch deren ihre Steuerberaterin wirklich durchblickt. Vielleicht ruf ich einfach mal bei der Minijobzentrale an... AV habe ich keinen!