Wieviel Miete und Kostgeld ist angemessen,bei 1800 Euro netto?Tochter ist 23 Jahre alt und wohnt zuhause,sie hat eine eigene Wohnung ,die wir auch bezahlen.?

5 Antworten

Macht einen ganz normalen Mietvertrag wie mit einem fremden Dritten - um die vollen Kosten für die Wohnung abziehen zu können, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Ab 2021 sind auch mindestens 50 - 65,9 % ok, wenn eine positive Totalüberschussprognose vorliegt.

Wenn Ihr die Tochter auch weiterhin vollverpflegen wollt (warum eigentlich?), dann würde ich für drei Monate alle Einkäufe zusammenrechnen, den Durchschnitt ermitteln und dann 1/3 (oder weniger, je nachdem, wieviel Personen ihr insgesamt seid) von ihr fordern.

Reines Kost- u. Servicegeld für Nutzung aller Haushaltsgeräte, Hotel Mama-Service? = mindestens 200 Euro ( für Nahrungsmittel ..... je nachdem wieviel Du pro Person ausgibst ) + mindestens 50 Euro .

Wohnung .... ortsüblichen Quadratmeterpreis + anteilige Nebenkosten aufgeteilt prozentual nach zum Haushalt gehörenden Personen.


Andri123  31.05.2021, 20:50

So würde ich es auch machen.

ALG2 Satz, das ist das Grundbedürfnis mit dem alles abgedeckt ist(außer vielleicht Kleidung) und dazu eine Angemessene Miete für Ihre Wohnung.

2 Zimmer 600 € Warm und 400 € für Verpflegung und sonstiges.

Ergo 1000 €.


Tanjahb 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 17:51

Dankeschön

Nehmt eine ortsübliche Vergleichsmiete und davon dann 50(?) %.

Vollverpflegung würde ich einstellen. Sie hat ja wahrscheinlich eine Küche. Ansonsten tut's auch der aktuelle Hartz4-Satz.

Unser Sohn wohnt bei uns in einer abgetrennten Wohnung . Er verdient gut . Wir verlangen nur Nebenkosten , Strom , Wasser , Heizung , GEZ usw. insgesamt 400 Euro monatlich und um den großen Garten muss er sich kümmern .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung