Wieviel Miete und Kostgeld ist angemessen,bei 1800 Euro netto?Tochter ist 23 Jahre alt und wohnt zuhause,sie hat eine eigene Wohnung ,die wir auch bezahlen.?
Hallo meine Tochter wohnt mit 23 Jahren noch Zuhause,allerdings in ihrer eigenen Wohnung in unserem 2 Fam.Haus,wo wir für beide Wohnungen den abtrag zahlen.
Da meine Tochter jetzt ausgelernt ist und ca.1800 Euro Netto verdient,möchte ich wissen was angemessen wäre an Miete und Kostgeld.Sie wird von uns Vollverpflegt.
5 Antworten
Macht einen ganz normalen Mietvertrag wie mit einem fremden Dritten - um die vollen Kosten für die Wohnung abziehen zu können, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Ab 2021 sind auch mindestens 50 - 65,9 % ok, wenn eine positive Totalüberschussprognose vorliegt.
Wenn Ihr die Tochter auch weiterhin vollverpflegen wollt (warum eigentlich?), dann würde ich für drei Monate alle Einkäufe zusammenrechnen, den Durchschnitt ermitteln und dann 1/3 (oder weniger, je nachdem, wieviel Personen ihr insgesamt seid) von ihr fordern.
Reines Kost- u. Servicegeld für Nutzung aller Haushaltsgeräte, Hotel Mama-Service? = mindestens 200 Euro ( für Nahrungsmittel ..... je nachdem wieviel Du pro Person ausgibst ) + mindestens 50 Euro .
Wohnung .... ortsüblichen Quadratmeterpreis + anteilige Nebenkosten aufgeteilt prozentual nach zum Haushalt gehörenden Personen.
ALG2 Satz, das ist das Grundbedürfnis mit dem alles abgedeckt ist(außer vielleicht Kleidung) und dazu eine Angemessene Miete für Ihre Wohnung.
2 Zimmer 600 € Warm und 400 € für Verpflegung und sonstiges.
Ergo 1000 €.
Nehmt eine ortsübliche Vergleichsmiete und davon dann 50(?) %.
Vollverpflegung würde ich einstellen. Sie hat ja wahrscheinlich eine Küche. Ansonsten tut's auch der aktuelle Hartz4-Satz.
Unser Sohn wohnt bei uns in einer abgetrennten Wohnung . Er verdient gut . Wir verlangen nur Nebenkosten , Strom , Wasser , Heizung , GEZ usw. insgesamt 400 Euro monatlich und um den großen Garten muss er sich kümmern .