Na, da kann man ja richtig stolz auf sich sein!

Derartige Werbeangebote sind hier aber nicht erwünscht.

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weder die Bremsen noch das Bußgeld werden übernommen. Du kannst in Härtefällen ein Darlehen beantragen.

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Harte Strafe beim Ladendiebstahl?

Ermals ist mir bewusst was ich getan habe und bereue es sehr. Das war mein erstes und letztes Mal!

Ich weiß nicht wieso , ich war so dumm und habe bei H&M geklaut in Wert von 43€ (15 Jahre) Ich wurde von einem Ladendedektiv aufgehalten vor dem Laden und wie dumm ich war bin ich weggerannt in die Kabine und wollte meine Sachen wieder zurücklegen was natürlich zu spät war und wurde dabei erwischt… Ich bin dann in diesem Raum und habe alles zugegeben und die meinten es ist nicht schlimm , man lernt aus Fehlern etc… der Ladendedektiv meinte selber, dass er auch in meinem Alter geklaut hat aber naja macht die Situation nicht besser. Ich musste Sachen unterschreiben und habe Hausverbot und natürlich kam die Polizei… Ich habe Reue gezeigt und mich natürlich entschuldigt.Das doofe dabei ist aber auch , dass ich zwei Produkte in meiner Tasche hatte, die ich bereits bezahlt habe aber ich dort drin gelassen habe und den Bon habe ich natürlich nicht mehr da es lange her gewesen ist und natürlich wurde ich darauf angesprochen und meinte ich habe den Bon nicht mehr , da es lange her ist… weiter wurde darüber nicht diskutiert.Aber was mich verwirrt: die H&M Leute meinten, dass es nicht in meiner Akte stehen wird und ich keine Sozialstunden leisten muss, nur dass ich 100€ zahlen muss und natürlich das 2 Jährige Hausverbot. Als ich bei der Polizei war meinte der Polizist , dass es vielleicht weiter geht und ich Sozialstunden machen muss oder es eingestellt wird. Aber versprechen kann er mir nichts. Dazu habe ich gesagt , dass ich diese Tat natürlich bereue und es verschiedene Faktoren hat: Mobbing in der Schule, finanzielle Lage und Streit zwischen der Familie weil meine Mutter mir nicht erlaubt, viel zu kaufen. Gottseidank zeigte er Mitgefühl . Naja somit verbessert sich die Situation nicht ganz und ich stehe zu meiner unsinnigen Tat und bereue alles. Natürlich bin ich Ersttäter und werde sowas niemals mehr machen. Ich war einfach so dumm und habe auch im Internet viel gesehen , wie Shoplifting normalisiert wird , was auch dazu beigetragen hat.Und jetzt habe ich Angst, dass das Verfahren weiter geht und ich Sozialstunden machen muss und kann nicht mehr schlafen, da ein Brief bald kommen wird…

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was ist denn nun deine Frage an uns? Das lese ich aus dem langen Text nicht heraus.

Zum Thema Ladendiebstahl gibt es schon hunderte Fragen. Bitte nutze hier die Suche, die Antworten dort gelten auch für dich.

Selbst bei Sozialstunden würde ich wohl kaum von einer "harten Strafe" sprechen, mal abgesehen davon, dass es wahrscheinlich sowieso eingestellt wird, außer das Diebesgut hatte einen höheren Wert.

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Sehr wahrscheinlich NEIN. Es besteht kein Zusammenhang mit einem Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr! Führerscheinstelle würde, wenn ihnen der Sachverhalt mitgeteilt wurde, die Vorlage des Beschlusses vom Amtsgericht verlangen. Vorher dürftest du auch keine Prüfung machen. Cannabis ist auch keine Hartdroge. Das höchste der Gefühle wäre (unwahrscheinlich!) die Aufforderung zur Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung und das sollte wohl kein großes Problem sein, sie zu bekommen.

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Betrug ist das nicht, denn Betrug ist ein Straftatbestand an den ganz andere Voraussetzungen geknüpft sind (263 StGB) Betrug ist ein rechtswidriger Vermögensvorteil auf Kosten eines anderen, der z.B. durch Vorspielung falscher Tatsachen verursacht wird. Wo wäre das hier?
Hier hätte doch einfach jemand ein Auto weiterverkauft, welches er bereits einem anderen zugesagt hat. Aber auch das ist nicht rechtlich:

Ein geschlossener Kaufvertrag ist bindend und es gilt das Prinzip der Vertragstreue (242, 241 BGB). Wird er nicht eingehalten, kann die eine Seite von der anderen Seite Ersatzansprüche geltend machen (280 BGB). Dann ist der Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eintritt des Schadens entstanden ist (249 BGB). Das ganze ist recht abstrakt, denn wie will man die Höhe dieses Schadens genau beziffern? Und ohne Anwalt wird sich die andere Seite möglicherweise nicht darauf einlassen.

Das gilt natürlich auch bei mündlichen Verträge, dass sie bestehen und mit welchen Inhalten, ist natürlich schwieriger zu beweisen.

Ich würde mir die Arbeit sparen, dem Verkäufer im Internet eine entsprechende Bewertung geben, um andere zu warnen, und mir einfach ein neues Auto suchen

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Wird nicht mehr drin stehen. Die Löschfristen betragen je nach Straftat/Verurteilung 3, 5 oder 10 Jahre. Nur für Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherheitsverwahrung werden nicht gelöscht.

Aber auch sonst brauchst du dir keine Sorgen machen: Alle Erkenntnisse, z.B. auch aus früheren Akten, die älter als 10 Jahre zurückliegen, dürfen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen nicht mehr berücksichtigt werden.

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Ja, es muss dieses Feld sein, es hat bestimmte Markierungspunkte, damit die Unterschrift über das Programm eingelesen werden kann. Ohne Unterschrift kann dein Führerschein nicht vorbereitet werden, also der Antrag auch nicht weiter bearbeitet werden.

Sicherlich kannst du dir alternativ auch einen neunen Unterschriftenaufkleber aus der Führerscheinstelle abholen, wenn du dort mal anfragst.

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Das heißt, er hat gedacht, er kauft etwas mit "schlechteren" Daten und hat nun ein besseres Gerät erhalten? Wie kann jemanden so etwas stören...

Den Betrugsvorwurf kannst du getrost zurückweisen, es liegt ein (Eigenschafts)-Irrtum vor und das ist noch lange kein Straftatbestand.

Kosten für zwei Leute, die zum Tragen dabei waren, könnte er nur geltend machen, wenn er diese bezahlt hätte, das wage ich aber mal stark zu bezweifeln, wird sich ja eher um eine Gefälligkeit gehandelt haben. Seinen Zeitaufwand bekommt er natürlich nicht bezahlt, wie kommt er nur auf so etwas? Woran will er das kostenmäßig überhaupt bemessen?

Wie weit musste er denn zu dir fahren? Würde ihm vielleicht einen 5er als Entschädigung anbieten und eine ehrliche Entschuldigung.
Hoffentlich ist das Gerät noch im einwandfreien Zustand, wenn du es abholst.

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Deine Darstellung ist schon sehr dramatisiert. Auch ein Friseur kann sich eine eigene Wohnung leisten und in den Urlaub fahren. Sicherlich kann man davon bei einer ganz gewöhnlichen Anstellung als Allein (!)-verdiener keine vierköpfige Familie ernähren, ohne dass einem der Staat noch unter die Arme greift, aber eben dafür gibt es ja das Sozialsystem.

Man sollte sich einfach überlegen: 40 Stunden die Woche meiner Lebenszeit, wie kann ich die einbringen und für mich auch noch einen - wie auch immer gearteten Mehrwert - draus zu erzielen? Denn auch mit allem Geld der Welt kann man mehr Lebenszeit nicht erkaufen. Möchte ich nicht auch etwas machen, was mir Spaß macht, worin ich einen Sinn sehe, worin ich gut bin und Wertschätzung erfahre?

Social Media ist gut darin zu täuschen, dadurch, dass man immer wieder sieht, dass andere Menschen (angeblich) ihren Traum leben und sich selbst inszenieren - irgendwie vergleicht man sich dann unweigerlich und fühlt sich schlecht. Mach das nicht.

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Wäre es nicht einfacher und sogar schneller, der Verwandte meldet die Karte als verlustig, lässt sie sperren und erhält eine neue?

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Aus dem Arbeitszeugnis lese ich heraus, dass der Mitarbeiter sich wohl in erster Linie gut mit den Kollegen verstanden hat, aber nicht immer unbedingt motiviert war, seinen Job zu machen. Wenn gearbeitet wurde, war es dann aber ganz okay.

Immerhin war er sehr zuverlässig und gewissenhaft. Gleichzeitig aber manchmal auch unselbstständig (brauchte Unterstützung? Oder war evtl. übervorsichtig / unsicher und hat viel nachgefragt?)

Mit den Vorgesetzten gab es Probleme. Normalerweise wird das Verhältnis zum Vorgesetzten beschrieben, bevor die Kollegen aufgeführt werden. Das Verhältnis war "konstruktiv", also wahrscheinlich größtenteils von (gegenseitiger?) Kritik geprägt.

Am Ende wird nicht für die Arbeitsleistung gedankt. Außerdem wird erstmal für die private Zukunft alles Gute gewünscht (die berufliche ist hintenangestellt). Dem ist rauszulesen, dass der Arbeitgeber wohl froh ist, den Mitarbeiter los zu sein.

Scheint wohl in dem Job nicht das optimale Match gewesen zu sein. Da bleibt zu hoffen, dass das nächste Arbeitsverhältnis besser und von mehr Wertschätzung geprägt ist. Vielleicht lernt auch der Mitarbeiter daraus und wird den nächsten Job anders angehen.

Ich weiß nicht, ob ich das Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung angeben würde. Wahrscheinlich nicht, denn es ist wirklich nicht gut. Ich würde dem neuen Arbeitgeber stattdessen Probearbeiten anbieten, damit er sich von mir ein Bild machen kann.

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Der Grünstreifen wird regelmäßig dem Gehweg gleichgestellt, auch wenn er keiner ist. Du darfst dort also auch nicht parken. Ausnahme: der Grünstreifen gehört zu deinem Grundstück (dein Eigentum) oder er gilt als ausreichend befestigter Seitenstreifen und ein Verkehrszeichen weist ihn als Parkfläche aus. Das wäre dann aber eine Seltenheit.

Quelle und zum Nachlesen: https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/parken-auf-gruenflaeche/#:~:text=Ist%20das%20Parken%20auf%20einem,kann%20es%20auch%20abgeschleppt%20werden.

Wenn ihr dort also "immer parkt", wäre es jedes Mal ordnungswidrig. Da kann man den Nachbarn doch schon dankbar sein, dass sie so das bislang so entspannt gesehen haben. Empfehlenswert wäre also, keine schlafenden Hunde zu wecken.

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Bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit ist die Miete zu zahlen. Wenn ihr kündigt und früher auszieht, dann müsst ihr die restliche Miete dennoch zahlen und könnt die Zahlungen nicht zurückverlangen. Auf die Nebenkostenabrechnung wird sich das natürlich zu euren Gunsten auswirken.

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Das ist ja richtig ärgerlich und bei so einer unzuverlässigen Chefin und dann noch so uneinsichtig, würde ich mir meinen Teil denken. Ich weiss leider gar nicht, wie groß euer Betrieb ist, aber sowas "verpeilt" man doch in einem kleineren Team nicht einfach, zumal man es sich notiert hat. Es sei denn, man will die Person auf diese Weise rausekeln... Da war ja nun gar kein Entgegenkommen.

Hast du ihr diese Frage mal gestellt, was mit den Kosten ist? Du hast auf sie vertraut. Allerdings hast du mit dem freien Tag wohl auch etwas gepokert,. Ist der denn gleichzuwerten wie ein Urlaubstag? Oder wird der genehmigt, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen? Da hätte man sicherheitshalber doch einen Urlaubstag für nehmen können.

Betriebsrat gibt es vermutlich keinen, oder? Ein Kollege der mit dir die Schicht tauschen würde für eine kleine Geste der Dankbarkeit?

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ihr könnt es ja kaum abwarten, dass die Schule wieder losgeht! So viel Sehnsucht...!

Habt ihr euch auch schon die Frage gestellt, wie es weitergeht, für den Fall, dass ihr deswegen am Ende noch von der Schule fliegt?

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Bist du über sein Beitragskonto offiziell mit angemeldet? Dann ist das sein Problem. Wenn er auszieht, meldest du dich mit eigenem Beitragskonto an. Auf keinen Fall solltest du sein Beitragskonto mit seinen Zahlungsrückständen übernehmen.

Er wiederum kann (sofern du über ihn angemeldet warst seit Einzug und eine Regelung getroffen wurde) deinen Anteil am Beitrag von dir verlangen, damit fährst du immer noch günstiger als ein Konto mit Schulden zu übernehmen. Mahnungen vom Beitragsservicd sind ziemlich happig, lass dir das nicht aufschwatzen.

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Sobald du anfängst, jemanden zu täuschen (wodurch ihm ja weiterer Schaden entsteht) darfst du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch an dem gemieteten E-Scooter ist ein Schaden entstanden. Ich weiss nicht, ob du so Lust drauf hast, dich möglicherweise wegen Betrugs / Sachbeschädigung verantworten zu müssen.

Durch die Handynummer und auch den E-Scooter-Anbieter wird man doch ohnehin auf dich kommen. Spätestens über die Staatsanwaltschaft geht das Sprich mit deinen Eltern, dass sie dir helfen. Und mache dich nicht verrückt! Es hätte wesentlich Schlimmeres passieren können, auch dir selbst.

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Ja, aber erst, wenn du von der Führerscheinstelle eine vorläufige Fahrberechtigung (rosa Zettel) bekommst. Nicht mit der Prüfungsbescheinigung vom TÜV fahren!! Die vorläufige Fahrberechtigung kostet ca 10 Euro.

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Der Zahlungseingang konnte dir nicht zugeordnet werden, da ohne den richtigen Verwendungszweck kein Rückschluss auf das Kennzeichen möglich war. Zunächst einmal kennt die Firma ja nur dein Kennzeichen und nicht deinen Namen. Du warst zwar willig und wolltest zahlen, dabei ist dir aber ein Fehler unterlaufen. Auch wenn es fahrlässig war - das Unternehmen konnte die Zahlung dir nicht zuordnen. Stattdessen mussten sie deine Halterdaten abfragen, um deine Adresse zu bekommen und eine Manhnung zu schicken. Das war zusätzlicjer Aufwand für das Unternehmen, der natürlich vermeidbar gewesen wäre. Aber für deinen Fehler kann das Unternehmen nichts. Etwas anderes wäre gewesen, wenn du dein Kennzeichen noch in den Verwendungszweck geschrieben hättest, dann hätte man argumentieren können, dass eine Zuordnung möglich gewesen wäre.

Es ist einfach dumm gelaufen nun, aber von solche Parkraumbewirtschaftungen kann man nicht viel erwarten. Überweise die Mahngebühren und merk dir für dir Zukunft die Läden, in denen du nicht mehr Kunde sein willst.

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