Löschung Klärgrubenrecht im Grundbuch des Nachbargrundstückes, Wer trägt die Kosten?
Im Grundbuchblatt des Nachbargrundstückes ist ein Klärgrubenrecht für mein Grundstück eingetragen. Da das Nachbargrundstück verkauft wird, wurde ich von einem Notar telefonisch gebeten mich mit Ihm zu treffen und die Löschungsbewilligung zu unterschreiben. Ich habe mich mit Ihm in der Stadt (außerhalb seines Büros) getroffen und Unterschrieben. Jetzt erhalte ich eine Rechnung von 127,33 €. Muss ich diese bezahlen? (Ich meine nein, da ja die Initiative vom Nachbar ausging und die Löschung im Nachbargrundbuch erfolgt und nicht in meinem Grundbuch)
4 Antworten
efeu:
Die Grunddienstbarkeit in Form eines Klärgrubenechts erlischt, wenn das dienende Grundstück, also das Nachbargrundstück, untergeht, infolge Veränderung des betroffenen Grundstücks die Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder wenn
der Vorteil für das herrschende Grundstück, also dein Objekt, infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlagen dauernd fortfällt.
Was oist der wahre Grund? In der Veräusserungsabsicht allein sehe ich jedenfalls keinen Grund zur Löschung.
Der Nachbar hat den Notar beauftragt, du hast die Löschung bewilligt (allerdings ohne vorher zu bestimmen, dass du keine Kosten trägst). Der Auftraggeber (Nachbar) ist m. E. Kostenschuldner.
Welchen Geschäftswert hat der Notar der Urkunde zugrundegelegt und hat er zusätzlich Gebühren berechnet, etwa für die Beglaubigung außerhalb der Geschäftstelle am Sonnabend oder Sonntag? Für eine gegenstandslose Dienstbarkeit hätte ich als Wert max.3 000 € mit Kosten von rd. 20 € angesetzt.
efeu:
Der Geschäftswert des gegenstandslosen Rechts ist zu hoch, für die Tätigkeit außerhalb der Geschäftsstelle kann der Notar keine Gebühr nehmen, weil dein Auftrag hierzu fehlt ("Verlangen" gilt als Voraussetzung), satt der tats. angefallenden Engelte für Post-und Telekommunikationsdienstleistungen (KostenVerz. 32004) nimmt er eine Pauschale nach 32005 (wieiviel Briefe hat er an dich geschrieben und wie oft mußte er mit dir telefonieren, um auf sattliche17,50 € zu kommen? Gib dem Notar Gelegenheit zu Korrektur. Den Vorgang kannst du zur gerichtlichend Entscheidung beim Landgericht,in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, vorlegen.
Was hindert Dich daran, dem Notar genau das schriftlich mitzuteilen? Würde ich tun, denn ich halte es für überzeugend.
ja so ist das mit den Notaren. Da sind schon viele reingefallen. Beauftragt der Nachbar einen Notar haften beide Parteien gesamdschuldnerisch. Wenn also Dein Nachbar den Notar beauftragt hat und nicht zahlt bist Du dran die Kosten zu zahlen. Besser bei Notarverträgen nix unterschreiben bevor die Notarkosten nicht gezahlt wurden. Wenn der Notar Dich darüber nicht belehrt hat, würde ich mich bei der Notarkammer beschweren.
hildefeuer:
§ 30 (1) GNotKG lautet: "Die Kosten des Beurkundungsverfahrens und die im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Kosten des Vollzugs und der Betreuungstätigkeiten schuldet ferner jeder, dessen Erklärung beurkundet worden ist (Anm. von Beglauibigung ist keine Rede). Greift hier nicht, weil efeu bei der "Beurkundung" des Kaufvertrags nicht mitgewirkt hat.
Aber auch § 29 gilt nicht:"Die Notarkosten schuldet, wer 1. den Auftgrag erteilt oder den Antrag gestellt hat, 2. die Kostenschuld gegenüber dem Notar übernommen hat oder 3) für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet."
M.E. haftet efeu überhaupt nicht, er sollte sich wehren.
Komisch, warum bin ich in 2013 gerade dazu von einem Notar belehrt worden. Meinen Einwand, ich hätte den Notar nicht beauftragt, wische der vom Tisch. "Das spielt keine Rolle" Ich wollte aufstehen und gehen ohne zu Unterschreiben. Er meinte ich müsse für die Kosten trotzdem gesamdschuldnerisch gerade stehen. Die Reglungen sind offensichtlich nicht so eindeutig wie hier dargestellt. Klar 2 Juristen 3 Meinungen!
Ich vermute mal der Trick wird dabei sein, das der Notar den Unterzeichner ja nicht im Büro empfangen hat, sondern in der Stadt. Da will man wohl noch mal extra ab zocken. Trotzdem wer sich angesichts des Betrages auf einen Rechtsstreit einlässt kann nur verlieren. Das kostet beim Anwalt sicherlich 500-1000€ und es ist nicht sicher, auch wenn man das Verfahren gewinnt, das man die Kosten erstattet bekommt. Notare sind nicht dämlich, sondern äußerst gerissen. Die kennen allle Tricks und Lücken in den Gesetzen.
Hildefeuer:
Der angebliche Kostenschuldner kann beim Landgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, die Aufhebung oder Änderung der vom Notar in Rechnung gestellten Kosten beantragen. Das Kostenprüfungsverfahren vor dem Landgericht ist gebührenfrei.
Wer war der Nutznießer des Klärgrubenrecht-Eintrages? Der sollte auch die Kosten tragen. Dies war möglicherweise schon so bei der damaligen Eintrag so bestimmt.
Ich meine nein, da ja die Initiative vom Nachbar ausging
Ich meine daher nein, da der Wunsch des Eintrages und dessen Folgekosten vom Rechtsinhaber ausging. Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar. Du mußt (und nach moralischer Wertung) solltest zahlen.
Hallo Franzl0503,
besten Dank für deine Antwort. Der Notar hat einen Geschäftswert von 10.000,- € angesetzt (37,50 €) und möchte noch 50,- € als Auswärtsgebühr haben, dann noch 2,- € Dokumentationspauschale und 17,50 € Post- u. Telekompauschale. (alles netto). Ich wollte als Kompromiss vorschlagen, das ich die Auswärtsgebühr nicht bezahle, da er mich vorher darüber nicht informiert hat. Ich dachte ja zunächst, dass die Kosten natütlich vom Auftraggeber (Nachbar) getragen werden.