Erbe - Wieviel muss ich den Kindern meines Mannes nach seinem Tod auszahlen?
Mein Mann ist mit mir in 2. Ehe verheiratet. Aus 1. Ehe hat er 2 leibliche Kinder. Als mein Mann mich geheiratet hat, besaß er ein Wohnhaus, das erst zu 1/4 abgezahlt war. Außerdem war er hoch mit Dispositionskrediten (35.000 DM) verschuldet. Ich bin -seinerzeit noch unverheiratet- zu ihm gezogen. Ich habe seine Schulden aus dem Dispositionskredite mit meinem Geld bezahlt und mit ihm die laufende Hypothek abgetragen.
Wir haben geheiratet und sein Haus wurde verkauft. Wir haben neu gebaut. Das Plus aus dem Hausverkauf wurde in das neue Haus investiert. Da meine Eltern ebenfalls einen erheblichen finanziellen Beitrag zu meinen Gunsten zum Neubau beigetragen haben und bereits absehbar war, dass mein Beitrag zur Abzahlung der Hypothek wesentlich höher ausfallen würde, als der meines Mannes, fand er es nur gerecht, dass ich als alleinige Besitzerin des neuen Hauses im Grundbuch eingetragen werde. Das Haus ist zwischenzeitlich bezahlt.
Mein Mann und ich leben in Zugewinngemeinschaft. Er hat mich im Testament als Alleinerbin eingetragen; seine Kinder sollen laut Testament nur den Pflichtteil erben.
Sollte mein Mann vor mir sterben: Wieviel Anteil am Haus steht seinen Kindern aus erster Ehe zu? Welcher Wert wird bei der Berechnung deren Pflichtanteils zugrunde gelegt? Der Wert des neuen Hauses? Der Wert des alten Hauses abzgl. der bis zum Verkauf noch offenen Hypothek? Wer kann mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
2 Antworten
Ich würde Dir auch die Beratung bei einem Notar empfehlen.
Ein Notar macht dann ggf. auch einen rechtssicheren Vertrag.
Wobei ich es nicht schlimm finde, wenn man hier mal kostenfrei anfrägt, wenn jemand eine Erfahrung hat, kann man die doch teilen.
Wir wärs mal mit der Idee, statt kostenfreien Rat unter Anonymen zu suchen, auf kostenpflichtige rechtssichere Beratung bei einem Notar/Anwalt umzusatteln?