Wer trägt die Kosten für die Löschung des Vorkaufsrechtes?
Hallo zusammen,
wir wollen ein Haus verkaufen. Im Grundbuch steht ein Vorkaufsrecht von Hoesch.
Der Käufer möchte nur ein bereinigtes Grundbuch übernehmen und möchte unbedingt die Löschung dieses Vorkaufsrechtes. Kosten 2.600€
Diese sollen nun wir als Verkäufer zahlen.
Es wäre aber auch möglich dass Hoesch nur auf dieses Vorlaufsrecht verzichtet und es eingetragen bleibt. Kosten 300€
meine Frage ist nun ob was irgendwo geregelt ist? Für mein Rechtsverständnis müssten wir höchstens die 300€ zahlen oder? Wenn er das Vorkaufsrecht gelöscht haben will muss er doch auch dafür zahlen oder gibt es dazu Rechtsprechung? Vielen Dank
3 Antworten
"Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen...." § 442 II BGB.
Ohne die Löschung oder den Rangrücktritt würde auch die Fremdfinanzierung scheitern.
Eine Verzichtserklärung ohne grundbuchl. Löschung bringt gar nichts. Lass dir die Wirkung vom Notar erläutern.
Wofür Hoesch allerdings 2 300 Euro verlangt, müsste noch geklärt werden. Handelt es sich um ein VR für alle Verkaufsfälle?
Was der Käufer möchte ist nicht wirklich relevant, und wird i.d.R. auch nicht vor einem Verkauf gelöscht.
Stellt sich doch die einfache Frage ist der Vorkaufsberechtigte denn grundsätzlich ... gewillt sein Vorkaufsrecht .....dauerhaft aufzugeben?
Denn ansonsten ..... trefft ihr Euch beim Notar und unterzeichnet beide den Vertrag ... dann erhält der / die Vorkaufsberechtigte diesen bereits unterzeichneten Vertrag und entscheidet erst dann .... mit einer ihm/ihr eingeräumten Frist von mehreren Wochen, ob nun das Vorkaufsrecht ( dann aber zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis ) in Anspruch genommen wird oder nicht.
Da gibt es m.W. kein "muss", das ist vertraglich frei vereinbar. Wenn der Käufer nur kostenfrei kaufen will, ist das sein gutes Recht, wenn er die Löschung nicht bezahlen will, ebenso - wenn Ihr die auch nicht bezahlen wollt, dann wird der Vertrag halt nicht zustande kommen und Ihr müsst einen anderen Käufer finden. Man könnte ja auch noch mal verhandeln, z.B. D den Abstand je zur Hälfte zu zahlen
Für den Käufer ist es eine Bedingung, dass er es möchte.
Die Lösung wäre für mich ganz einfach, entweder Du bist der Ansicht as er es zahlen muss, dann erhöhe och einfach den Kaufpreis um die 2.600,- und das Ding ist rund.
Oder er wird nicht kaufen. Ihr habt noch keinen Vertrag. Weder musst u seine Bedingung akzeptieren, noch muss er das Grundstück zu Deinen Bedingungen kaufen.
Hoesch wurde im Vorfeld angeschrieben und teilt nun mit dass verzichtet würde. Kosten 300€
und das sie bereit sind das vkr löschen zu lassen für Abstandszahlung von 2600€
Jetzt stellt sich für uns halt die Frage wer diese Kosten tragen muss