Pfändung meiner Zwangshypothek durch Finanzamt?

2 Antworten

Ich fürchte, dass da ein Missverständnis vorliegt.

bestrangigen Teil der Eigentümergrundschuld Abt.III Nr. 4 zu Lasten des o.g. Grundvermögens für MICH eingetragen Hypothek ohne Brief ...

Also Du hast eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Eine solche Hypothek ist akzessorisch. Wird die zugrundeliegende Schuld also (teilweise) getilgt, erlöscht insoweit die Hypothek und wandelt sich in eine Eigentümergrundschuld.

Diese Eigentümergrundschuld hat das Finanzamt gepfändet in dem Glauben, dass Deine Zwangssicherungshypothek nicht mehr (in voller Höhe) besteht. Woher die Annahme kommt, weiß ich natürlich nicht.

Daher auch die erwähnte Löschungsverpflichtung. Du bist als Inhaber der Hypothek zur Löschung verpflichtet, wenn und soweit die zugrundeliegende Schuld getilgt wurde.

Setze dich am besten diesbezüglich mit dem Finanzamt in Verbindung. Telefonisch reicht ja für den Anfang. Dann könnt ihr die Sachlage klären bzw der zuständige Bearbeiter kann Dir erläutern, was er im Sinn hatte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jetzt soll ich bis Mitte März 2021 meine eingetragene Zwangshypothek wg. der offenenen Forderungen an das Finanzamt m.....eine Zwangshypothek löschen lassen

Warumsolltest Du dies tun - Deine Eintragung ist dem Anschein nach vorrangig vor der Forderung des FA. Und die Bank wird ja auch nicht von der 1. Stelle abrücken .....

Also wird sich das FA hinten anstellen müssen - sprich deren Forderung wird erst erfüllt, wenn die vorrangigen Eintragungen befriedigt wurden.

Wäre dies so einfach möglich, ( dass die Forderung des FA Vorrang hätte ) so würde diese grundbuchmäßige Änderung vermutlich bereits von Amts wegen geschehen.


Vavoo 
Beitragsersteller
 13.02.2021, 18:13

Ja das sehe ich auch so. Der letzte Satz im Schreiben vom Finanzamt heißt:

Ich bitte, mir die löschungsfähige Quittung in grundbuchmäßiger Form bis zum 05.03.2021 herauszugeben. Ihre Verpflichtung hierzu ergibt sich au § 1144 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

wilees  13.02.2021, 18:36
@Vavoo

§ 1144 Aushändigung der Urkunden. Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind.

Du bist Teileigentümer dieser Immobilie vor dem Finanzamt. Und das FA beabsichtigt ja nun nicht Dich auszuzahlen.

Franzl0503  13.02.2021, 18:58
@Vavoo

Schau dir zunächst § 1144 BGB an. Bist du wegen deiner durch die Zwangshypothek dinglich gesicherten Forderung voll befriedigt?

wilees  13.02.2021, 19:01
@wilees

Ich persönlich ( als Laie ) halte diesen Pargraphen situationsbedingt für nicht möglich. Dein Titel steht in der Rangfolge vor der Forderung des FA und ich sehe keinen rechtlichen Grund auf diesen Rang zu verzichten. Die Bank muss doch auch nicht zugunsten des FA verzichten. Hake mal bei der Bank nach ( die im 1. Rang steht ) ob das FA dort auch eine entsprechende Forderung gestellt hat.