Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beim MiniJob?

4 Antworten

Warum habt ihr es denn in einen 450,- Euro Job umgewandelt?

Ein Minijob kostet Deinen Arbeitgeber doch 450,- Euro + ca. 140,- Euro pauschale abgaben = 590,- Euro.

Eine normale Anstellung nur 23 % Arbeitgeberanteil. Damit würden eine normale Anstellung mit allen Abzugsmöglichkeiten von 480,- Euro das gleiche Kosten.

Ob as für ich günstiger ist, musst Du entscheiden.

Was wir nicht wissen, was aber in die Entscheidung einfließt, sind die übrigen Verhältnisse, die steuerlich relevant sind.

Schließlich kannst Du ja nicht von 450,- Euro leben und daher ist der Sachverhalt nicht vollständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vallenato 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 18:15

Ich verdiene nicht 450 € sondern viel weniger, aber darum geht es nicht.... Mir geht´s nur um Erstattung von meinen Aufwendungen. Leider bleibt meine Frage immer noch unbeantwortet.

wfwbinder  10.11.2019, 20:31
@Vallenato

Die frage wurde beantwortet.

Eine Erstattung von Bürokosten für Minijobber ist nicht speziell vorgesehen, ausserdem wäre das eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Ich habe nur versucht nach einer Lösung zu suchen, aber dafür sind, wie ich schon schrieb, die Informationen zu gering.

Nein! Der Arbeitgeber muss laut keinem Gesetz Kosten erstatten.

Wenn der Chef das nicht will, sind nach dem Gesetz alle Kosten Privatvergnügen. Er erstattet also Kosten, weil es anderswo steht oder es freiwillig macht.

Wir beschäftigen keine Mitarbeiter in Minijob aber unsere Mitarbeiter vermieten ihren Arbeitsplatz an den Arbeitgeber. Nur ist das eine freiwillige Vereinbarung.

Ob du so eine Lösung hinbekommen kannst, hängt davon ab, ob dein Arbeitgeber das macht.


Andri123  10.11.2019, 23:57

Ja, das ist eben Verhandlungssache. Entweder so wie genannt, oder der Stundenlohn ist eben entsprechend höher (gewesen). Sonst halt Pech.

Wenn es sich um einen echten Mimijob handelt, dann erscheint dieser doch nicht in Deiner Steuererklärung. Wie willst Du dann ein Arbeitszimmer hierfür erklären, wenn es keine zu deklarierenden Einnahmen gibt?


Vallenato 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 16:23

Eben, deswegen kann ich das Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzen, was noch 2018 ginge. Dann seit dem 01.01.2019 wurde aus dem echtem Job ein Minijob, aber zu 100% in meinem Arbeitszimmer Zuhause ausgeübt. Deswegen nochmal: Gibt es ein Gesetz, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Minijob regelt (wie z.B. Dienstfahren mit Priv. PKW)?

Snooopy155  10.11.2019, 17:16
@Vallenato

Ich weiß nicht, warum Du unbedingt ein Gesetz suchst? Bei einem Minijob gibt es für Dich keine Anlage N auszufüllen und genau dort würdest Du die Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz oder für das häusliche Arbeitszimmer angeben. wfwbinder hat Dir doch einen Lösungsweg aufgezeigt wie Du diese Unkosten zum Ansatz bringen kannst.

Wassonst  11.11.2019, 23:19
@Vallenato

Es gibt weder eine gesetzliche Regelung, dass der Arbeitgeber Kosten für ein Arbeitszimmer übernehmen muss, noch dass er die Kosten für Dienstreisen mit Privat-Pkw ersetzen muss. Da bist du falsch informiert.

Du kannst es ihm ja vorschlagen - und schon bist Du den Job los.


Vallenato 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 18:47

Nochmal... das Beispiel waren die Aufwendungen für Dienstfahrten mit priv. PKW, die vom AG auch bei Minijob erstattet werden (diese werden oft von manchen mit der Entfernungspauschale verwechselt, deswegen habe ich geschrieben KEINE Entfernungspauschale). Wenn du weißt, dass die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer (auch hier nicht verwechseln mit den Werbungskosten des EStG) bei einem Minijob nicht erstatttet werden, dass hätte ich gerne gewußt uf welcher Grundlage. Trotzdem vielen Dank, dass du dir Zeit nimmst mir zu antworten :-) LG

correct  10.11.2019, 18:58
@Vallenato

Langsam denke ich, dass Du mich/uns vera... willst.

Bei einem Minijob (wie auch bei allen anderen) wird der Lohn lt. Vertrag gezahlt.

Wenn in dem Vertrag ausnahmsweise was von Kilometergeld steht, ist das was anderes.

Es ist unverständlich, welche gesetzliche Grundlage Du für etwas suchst, das es nicht gibt.

Vallenato 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 18:00

Das war nur ein Beispiel mit dem Kilometergeld (KEINE Entfernungspauschale!). Sorry, aber meine Frage zum Arbeitszimmer bleibt leider noch nicht beantwortet...

correct  10.11.2019, 18:25
@Vallenato

Die Frage ist beantwortet - er muss natürlich nicht.

Was soll der Hinweis zur Entfernungspauschale bedeuten - die zahlt niemand - die kann man als Werbungkosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Vallenato 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 16:28

Kilometergeld wird immer dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzt, z.B. für Dienstfahrten oder Postlieferungen. Die Kosten werden pro gefahrenem Kilometer vom Arbeitgeber erstattet (wie bei einem "normalen Job". Es handelt sich hierbei aber nicht um Lohn, sondern um einen sogenannten Auslagenersatz und ist damit quasi das Spritgeld... Deswegen wird das auf 450 € nicht angerechnet.

Vallenato 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 15:15

Danke, aber hier geht es nicht um Freiwilligkeit nur um gesetzliche Lage. Die dienstl. Fahrten mit priv. PKW muss er z.B. ersetzen und zum Arbeitszimmer bei einem Minijob finde ich nichts. Der Job ist sowieso Ende des Jahres zu Ende :-)

correct  10.11.2019, 15:33
@Vallenato

Aus welchem Ausland kommst Du denn -

hier muss kein AG Kosten für Fahrten ersetzen - fürs AZ natürlich auch nicht.