Fahrrad am Arbeitsplatz geklaut wer haftet / Zahlt?
Hallo,
Ich arbeite in einer Fahrrad Firma und heute wurde in einem Beratungsgespräch beim austesten eines Fahrrad von einem Kunden ( unter meiner Aufsicht ) ein Fahrrad geklaut die Kosten liegen über 5.000€, der Chef ist der Meinung das ist die Kosten zu tragen hab.
Ich brauche Hilfe da ich nicht weiß wie in solch einer Lage dies rechtlich geregelt ist.
Lg. Thomas F.
3 Antworten
Stichwort. BETRIEBSHAFTPFLICHT. Die wird aber wahrscheinlich nur greifen, wenn in irgendeiner Bonusvereinbarung durch den Arbeitgeber mit der Versicherung in der Police deratige Schäden abgesichert wurden.
Viele Firmen haben zB eine Kredikartenversicherung, die schon ab einer Selbstbeteiligung von ca. 100,- € greift, sobald die betrügerische Abbuchungen in fast unbegrenzter Höhe von der Credit Card getätigt wurden. Die Kreditkartenversicherung erstattet dann dem Betrieb das durch Betrug abgezockte Geld zurück. Bei Firmen geht sowas! :-)
Es ist sogar davon auszugehen, dass bei den vielen hochwertigen Zweirädern und gleichzeitigen Vorführungen eine derartige Versicherung besteht bzw. im Betrieb bestehen muss! Die Kunden probieren die Räder ja zum Fahren auch in der weiteren Gegend ausserhalb des Betriebsgeländes aus.
Du kommst für den Schaden bitte nicht auf! Es muss immer derjenige Anzeige erstatten, dem das Fahrrad gehört. Das ist in dem Fall die GmbH, also der GmbH-Geschäftsführer, also Dein Boss, wenn es sich bei dem Betrieb um eine GmbH handelt, könnte ja auch eine OHG sein. Du weisst schon .... .
Du stellst bitte nicht die Anzeige, Du würdest Dich damit evtl. selbst belasten!
Mach Dir bitte keine Sorgen, Du bist eigentlich nicht haftbar zu machen. Der Arbeitgeber will sich den Papierkram sparen, deswegen versucht er nun, den Schaden über Deine Privatknete resp. Gehaltseinbehalt abzuwickeln.
Sollte man im Betrieb auf dem Prozedere bestehen bleiben - zwei Vorschläge:
1.) umgehend neuen Arbeitgeber suchen (Radhändler haben wg. Klimakrise sehr gut zu tun!)
2.) Fachwanwalt für Arbeitsrecht umgehend mit Mandat gegen Arbeitgeber beauftragen.
Ein Autoverkäufer kann auch nix dafür, wenn vorgebliche Interessenten mit dem Vorführwagen einfach vom Hof brausen ... oder geliehene Autos nicht mehr Europcar oder SIXT zurückgebracht werden.
Viel Glück!
Die Frage ist, hast du unvorsichtig, leichtsinnig oder grob fahrlässig gehandelt ? Gibt es keine betrieblich, geregelte Vorsichtsmaßnahmen die einzuhalten sind, um sich gegen diese Art Diebstahl zu schützen ?
Wie wärs erstmal mit einer Anzeige? Wie konnte es zu dem Diebstahl kommen? Ist das Austesten üblich? Hättest du den Diebstahl verhindern können?
Austesten vor dem Laden ist üblich, nein ich hätte es nicht verhindern können.