minijob und Honorartätigkeit
Kann ich beim selben Arbeit- bzw. Auftraggeber ein Minijob + Honorartätigkeit ausüben oder ist es nicht möglich. Ich arbeite als Vollalterszeitrentner für die Kirche und würde gerne meine Honorartätigleit aufteilen auf 450,- Minijob + Resthonorar. Ist das möglich oder ist es ungesetzlich? Kent jemand die Rechtslage oder eigene Erfahrung?
nielen Dank
2 Antworten
§ 2 (1) LStDV: Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.
Daher ist zu prüfen, ob es "das Dienstverhältnis" ist. Wie Correct schon schrieb:"Einmal als Gärtner und einmal als Kindergärtner geht".
Einmal als Gärtner und einmal als Kindergärtner geht, aber die gleiche Tätigkeit natürlich nicht - sowas muss man doch dann nicht fragen.