Das Alter ist egal. Wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuern abführt (für andere Arbeitnehmer), muss er auch allen Berechtigten (wie dir) die EPP auszahlen.
Wenn du Kleinunternehmer bist, berechnest du keine USt.
Die EPP ist kein anrechenbares Einkommen.
Die Frage ist doch nicht, ob du falsch gehandelt hast! Wieso schlägt dein Vater dich und wieso lässt deine Mutter das zu? Das ist falsch, nicht, dass du dich wehrst.
Die Einkünfte aus der Abschlussarbeit sind sonstige Einkünfte. Auf Grund dieser Einkünfte bist du auch zur Abgabe der StE verpflichtet.
Können kannst du immer. Du musst dann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann kannst du auch weiterhin Umsatzsteuer ausweisen und einnehmen. Und natürlich ans FA abführen.
Hast du das denn nicht mit dem Vermieter besprochen? Ab 2 Mieten im Rückstand darf der Vermieter kündigen. Das ist so. Du solltest da mal schleunigst Kontakt aufnehmen mit dem Vermieter. Vllt rudert er dann wieder zurück, muss er aber nicht.
Wieviel hast du denn gearbeitet bis zur Ausbildung? Hattest du einen Arbeitsvertrag wo die Arbeitszeit und die Vergütung fixiert war? Wieviel Vergütung hast du erhalten?
Was gegen eine Fehlabrechnung spricht: Dir wäre doch sofort aufgefallen, wenn du Vollzeit arbeitest, dafür aber nur z.B. 1.000 € brutto bekommen hättest???
Urlaub wird genommen oder, wenn das nicht geht, ausbezahlt. Ganz einfach.
Das wissen die, egal, ob du das angibst oder nicht.
Warum hast du das überhaupt unterschrieben? Bist du in einer Führungsposition?
Mach zu diesen Bedingungen einfach keine Überstunden, dann musst du dir über den Rest auch keine Gedanken machen.
Ansonsten: Die fragen, die den Vertrag mit dir geschlossen haben.
Du bekommst es mit dem Oktobergehalt ausgezahlt.
Hier mal die Aussage des BMF zur Grundsteuerreform:
"Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern."
Dementsprechend dürfte fürs erste nicht davon auszugehen sein, dass sich die Grundsteuerbelastung für den Einzelnen massiv erhöht.
Frag halt den Notar, wenn er das behauptet.
Weise denen halt deine (erfolglose?) Ausbildungssuche mit Belegen nach, dann wird auch nichts zurück verlangt.
Muss ich mich noch um deren Belangen kümmern, obwohl ich dann seit eventuell einem Jahr nicht mehr dort beschäftigt bin?
Natürlich nicht!
Geld wurde mir bis jz allerdings nicht überwiesen, was spätestens am Montag (eig schon am Freitag) hätte drauf sein müssen.
War der 15.06. schon? Hab ich was verpasst? Du bekommst dein Gehalt nachträglich!
Kindergeld gibt es maximal 6 Monate rückwirkend. Ü18 musst du zudem Voraussetzungen erfüllen, damit überhaupt Anspruch besteht: arbeitssuchend gemeldet, ausbildungssuchend gemeldet oder in Ausbildung befindlich.
Das musst du unbedingt mit dem Insolvenzverwalter (nicht Berater!) be- und absprechen. Es muss ja alles über das Insolvenzverfahren laufen.
Das bedeutet das ich die 15.000 euro vollständig von der Steuer zurück bekomme oder?
Nein! Die Werbungskosten mindern deine steuerpflichtigen Einkünfte. Nur die Steuern auf diese Minderung bekommst du zurück. Bei einem persönlichen Steuersatz von z.B. 30% wären das lediglich 4.500 €.
Der Arbeitgeber muss dich auch voll bezahlen, wenn er dich nicht einsetzen kann/will. Und auch an Feiertagen. Gehe zum Arbeitsgericht, wenn dein Arbeitgeber nicht einsichtig ist.