Mir ist aufgefallen, dass ich das Arbeitszimmer falsch berechnet habe. Was soll ich tun?

1 Antwort

An diesen Fall hat der Gesetzgeber natürlich auch gedacht und dafür einen § 153 (1) in die Abgabenordnung geschrieben:

Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder..., so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.

Wie man sieht, ist Steuerrecht richtig simpel.


Leipzig67 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 13:37

Vielen Dank für die Antwort. Das bedeutet, dass ich sowohl meinen Steuerbescheid korrigieren muss, als auch die noch "laufende" Steuererklärung meiner Freundin.

Was würde passieren, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer meiner Freundin nicht anerkennt. Würde das auf meinen Steuerbescheid zurückfallen, da ich als anteiliger Mieter in ihren Nachweisunterlagen genannt bin?

onnEVier245  28.06.2021, 14:22
@Leipzig67
Was würde passieren, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer meiner Freundin nicht anerkennt. Würde das auf meinen Steuerbescheid zurückfallen

Nur wenn es sich um widerstreitende Steuerbescheide nach § 174 AO handelt. Das sehe ich hier aber nicht.