Mir ist aufgefallen, dass ich das Arbeitszimmer falsch berechnet habe. Was soll ich tun?
Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2021 den Steuerbescheid 2020 mit einer Rückzahlung (Grund: Kurzarbeit) erhalten. In diesem Steuerbescheid wurde mein häusliches Arbeitszimmer ohne Nachweise anerkannt.
Ich habe meiner Freundin (Lehrerin), mit der ich zusammen wohne, ebenfalls bei der Erstellung der Steuererklärung geholfen und habe bei der Anrechnung des Arbeitszimmers einen (inhaltlichen) Fehler gemacht. Ich habe diesen nicht anteilig an die tatsächlich gezahlte Miete berechnet, die wir zu gleichen Teilen gemeinsam tragen, sondern so, als hätten wie beiden jeweils ein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung. Diese falsche Berechnung ist mir erst aufgefallen, als das Finanzamt von meiner Freundin einen Nachweis über die Nutzung des Arbeitszimmers verlangte. Jetzt habe ich etwas Panik.
Da die Anerkennung des Arbeitszimmers in meinem Fall den tatsächlich verursachten Kosten des Arbeitszimmers für 2020 entspricht (eigentlich sogar etwas zu meinem Nachteil), wollte ich fragen, ob man die angegeben Kosten in der Einkommenssteuererklärung meiner Freundin einfach korrigieren kann (sprich einfach streichen) oder ob man die Nachweise gegenüber dem Finanzamt nicht erbringt, so dass das Arbeitszimmer einfach nicht anerkannt wird. Zum Zeitpunkt der Abgabe beider Steuererklärungen dachte ich, dass ich korrekte Angaben gemacht habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
An diesen Fall hat der Gesetzgeber natürlich auch gedacht und dafür einen § 153 (1) in die Abgabenordnung geschrieben:
Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder..., so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Wie man sieht, ist Steuerrecht richtig simpel.
Was würde passieren, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer meiner Freundin nicht anerkennt. Würde das auf meinen Steuerbescheid zurückfallen
Nur wenn es sich um widerstreitende Steuerbescheide nach § 174 AO handelt. Das sehe ich hier aber nicht.
Vielen Dank für die Antwort. Das bedeutet, dass ich sowohl meinen Steuerbescheid korrigieren muss, als auch die noch "laufende" Steuererklärung meiner Freundin.
Was würde passieren, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer meiner Freundin nicht anerkennt. Würde das auf meinen Steuerbescheid zurückfallen, da ich als anteiliger Mieter in ihren Nachweisunterlagen genannt bin?