Was ist bei einer Zweitwohnung, die als Arbeitszimmer genutzt wird, steuerlich zu beachten?

2 Antworten

Das ist dann ein angemietetes Büro.

Da es zum Haushalt gehört keine extra Rundfunkgebühr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da Du diese Wohnung nicht zu Wohnzwecken nutzt besteht erst einmal keine Meldepflicht.

Vom Prinzip her wird der Rundfunkbeitrag fällig, aber da Du keine polizeiliche Meldung vornimmst, wirst Du durchs Raster der Gebührenzentrale fallen; wenn die aber feststellen, dass Du der Mieter bist kann durchaus eine Nachforderung der Gebühren entstehen.

Wenn Die Kommune eine Zweitwohnungssteuer erhebt, wäre diese ebenfalls zu entrichten - aber ohne Meldung fällt dies den Behörden ebenfalls erst einmal nicht auf.

Wenn die Kommune keine Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum hat, mußt Du Dir auch deswegen keine Gedanken machen.

Welche Flächen das Finanzamt letztendlich als Arbeitszimmer anerkennt und wieweit Du somit die Miete nur anteilig steuerlich geltend machen kannst ist ein anderes Thema. Denn eine Küchenzeile oder Kochnische oder ein Badezimmer sind kein Arbeitszimmer.


Steuerlaie2000 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 17:28

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Da die Wohnung im gleichen Gebäude ist, entfällt bei uns zum Glück die Zweitwohnungssteuer. 

Zweckentfremdung ist ein Thema, aber ein Arbeitszimmer ohne Kundenverkehr zählt wohl als Wohnzweck. Wie Du schon ganz richtig anmerkst, wird die Wohnung steuerlich wahrscheinlich nicht vollständig als Wohnzimmer anerkannt und kann theoretisch auch zum Wohnen als Hauptweck genutzt werden (Kochnische, Badezimmer). 

Bleibt also nach wie vor nicht richtig Halbes oder Ganzes. Mir geht es auch gar nicht darum, steuerlich den letzten Cent rauszuholen, sondern den notwendigen Platz zum Arbeiten zu organisieren, ohne irgendwas Böses dabei zu übersehen.