Bringt es mehr, das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen oder Wohngeld für die qm mitzubeantragen?
Hallo,
meine Frage wäre, ob es als Freiberufler vorteilhafter ist, bei der Steuer ein Arbeitszimmer anzugeben und die Kosten darüber abzusetzen (was ja wohl ca. einen Abzug von 20% bringt, oder?), oder ob es besser ist, gar kein Arbeitszimmer zu deklarieren und die entsprechenden Quadratmeter beim Wohngeldantrag als Wohnfläche mit anzugeben? Weiß jemand, wie viel % der tatsächlichen Ausgaben das Wohngeld abdeckt?
Bei der Steuer-Methode sind es ja 20% von Kaltmiete+Betriebs- und Nebenkosten, beim Wohngeld dagegen x % von der Kaltmiete. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus! Julika
1 Antwort
Ich brauche ein Arbeitszimmer, weil ich einen ganz normalen Arbeitstag von 8 Stunden dort ableiste. Steuern zahle ich durchaus auch. Leider ist es so, dass Kultur eben nicht angemessen bezahlt wird, ich bin von Beruf Literaturübersetzerin.
Eben, dann hast du aber mit Sicherheit keinen Anspruch auf Wohngeld. Meine Ex verdient bei Kaufland 980 netto und sogar sie hat keinen Anspruch auf Wohnhgeld. Solltest du mit einem 8 Stundentag noch weniger verdienen dann würde ich den Job an den Nagel hängen und auch bei Kaufland 135 Std. mtl. arbeiten, da gibt es nämlich die besagten 980 € netto bei Kl. 1 und 135 Stunden mtl.