Kann eine Person mit beginnender Demenz noch ein gültiges Testament aufstellen?
Mein Pflegevater zeigt typische Symptome einer Demenz (Pflegegrad 3). Mal bessere, mal schlechtere Phasen. Kann er in diesem Stadium noch ein Testament aufstellen bzw. z.B. durch Hausbesuch eines Notars seinen Willen entsprechend bekunden?
4 Antworten
Man muss nicht unbedingt voll geschäftsfähig sein, um testierfähig zu sein. Jemand kann vielleicht nicht mehr die AGB eines Vertrages verstehen, aber trotzdem noch seinen Willen kundtun z.B. "Lohepudel soll mein Haus erben und meine Tochter nichts". Da kommt es im ersten Moment auf die Einschätzung des Notars an. Im Erbfall kann natürlich die Tochter / eine benachteiligte Person versuchen, das Testament anzufechten.
Lustig wird es dann, wenn erst nach dem Erbfall über die Testierunfähigkeit gestritten wird. In solchen Zweifelsfällen wie hier wäre es an sich ratsam, sich nicht nur auf die Auffassungsgabe des Notars zu verlassen, sondern auch noch ein fachärztliches Gutachten einzuholen. Das macht aber wohl niemand. Kostet eben und Deutschland ist bekanntlich die Heimat der Knicker und Knauser.
Juristisch ist das knapp abzuhandeln:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2229.html
Die Frage aber, wann Testierunfähigkeit im Einzelfall vorliegt ist letztendlich eine medizinische.
Wie soll man denn dann antworten? Wissen wir etwa, ob er beim Erscheinen des Notars einen guten oder schlechten Tag haben wird?
Da gilt:
Kann eine Person mit beginnender Demenz noch ein gültiges Testament aufstellen?
Ja, das kann er durchaus. Testierfähig i. S. d. § 2229 (4) BGB ist, wer "die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln". In der Lage ist. Und genau dies beurkundet der Notar mit seiner Unterschrift.
Dem stünde dem nur entgegen, wenn der Testierende dazu "wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist".
Diese Geisteschschwäche hat aber mit demenziellen Erkrankung nun nichts zu tun, die sich lediglich in einer Verringerung der Gedächtnisleistung, insbes. des Kurzzeitgedächtnisses zeigt. In ihrer häufigsten Ausprägung, der Alzheimer-Krankheit, oft in Verbindung mit Verschlechterung der Merkfähigkeit, Orientierungslosigkeit, gelegentlich Sprachfindungsstörung.
Meint: Er kann in einem guten Monent in vollem Bewußstsein und mit klarer Einsicht erklären, wer ihn beerben soll oder eben wer nicht.
Ich glaube nicht, dass das möglich ist, aber das kommt vielleicht tatsächlich auf den Einzelfall an und ihr solltet mal das Gespräch auch mit dem behandelnden Neurologen führen.
Als mein Vater den Pflegegrad 3 bei Demenz erreicht hatte, war er sicherlich dazu nicht mehr in der Lage. Er hätte in der nächsten Stunde schon nicht mehr gewusst, dass er ein Testament unterschrieben hat.
Als mein Vater den Pflegegrad 3 bei Demenz erreicht hatte, war er sicherlich dazu nicht mehr in der Lage. Er hätte in der nächsten Stunde schon nicht mehr gewusst, dass er ein Testament unterschrieben hat.
Darauf kommt es auch nicht an. Sondern "die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln".