Erbschaft von Cousine zu Cousine
Hallo, meine Mama hat sich über Jahre um ihre Cousine gekümmert und wurde von ihr im Testament auch als Alleinerbin eingesetzt. Der Ehemann der Cousine ist schon vor Jahren verstorben und es gibt auch keine Kinder. Nun verlangt das Amtsgericht von meiner Mutter, trotz Testament, die korrekten Anschriften aller noch lebenden Cousins und Cousinen. Meine Mutter weis wohl das es noch 6 sind, aber nicht mehr, wo diese inzwischen alle wohnen. Frage: Ist meine Mama verpflichtet diese Adressen zu regergieren und das, obwohl sie als Alleinerbin eingesetzt wurde? Für eine schnelle Antwort im Voraus vielen herzlichen Dank.
2 Antworten
Richtig die im Testament benannte Erbin ist zur Mitarbeit verpflichtet, jedoch wird nichts Unmögliches von ihr verlangt werden können. Soweit die Kontaktdaten oder gar vollständigen Namen nicht bekannt sind reicht eine entsprechende Erklärung gegenüber den Nachlassgericht. Der Erbschein wird regelmäßig gegenüber Banken nur notwendig, soweit das fragliche Testament nicht notariell beglaubigt ist. Nach der letzten Rechsprechung des BGH dazu sind entgegenlautenden AGB der Banken diesbezüglich unwirksam. Die Banken haben ein notarielles Testament anstelle des Erbscheines zu akzeptieren. Sofern nur ein einfaches Testament existiert, wird der Erbschein ein wenig Zeit brauchen, bis das Nachlassgericht eventuelle Pflichtteilsberechtigte ermittelt hat oder aber zu dem Schluss gekommen ist, hier keine weiteren erkenntnisse zu erlangen.
Es ist durchaus ausreichend die Namen und die letzte bekannte Anschrift zu nennen. Damit kann das Amtsgericht selbst nachforschen. Wenn es allerdings schneller gehen soll kann Deine Mutter auch selbst Nachforschungen anstellen.
Die Mutter dürfte daran interessiert sein, die Erteilung des Erbscheins zu forcieren, folglich wird sie selbst nachforschen (recherchieren). Verpfllichtet ist sie hierzu allerdings nicht.
Das kann die Fragestellerin auch ohne diesen Kommentar sehen.
So wie andere Fragesteller, dass das keine Finanzfrage ist?
Das widerspricht allerdings der Formulierung der Fragestellerin: