Sterbegeldversicherung mit meiner Demenz kranken Mutter abgeschlossen ?
Hallo Leute ! Mama hat vor kurzen eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen.Sie kann nicht mehr schreiben, ihren namen malt sie von einen Zettel ab,lesen geht auch nicht mehr. Als sie vor kurzen Geld abgehoben hat, dabei wird ihr geholfen. Man kennt sie da schon seit vielen Jahren, hat Mutter den Vertrag unterschrieben ( untermalt). Der Vertrag hätte doch gar nicht abgeschlossen werden dürfen oder? Das 4000 Euro von ihren Konto abgebucht wurden, hat sie nicht mal gemerkt.Mir ist es dann aufgefallen.Kann man den Vertrag auf Grund der Sachlage rückgängig machen? Wir wünschen allen noch ein frohe Ostern.
4 Antworten
Steht die Mutter unter Betreuung? Dann muß der Betreuer tätig werden.
Ist der Vertrag erst ganz kurz zuvor unterschrieben worden? Es gibt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Versicherungsscheins.
Entgegen der hier anderweitig vertretenen Auffassung läßt sich Geschäftsunfähigkeit einer Person.nicht am Bestehen einer Betreuung festmachen. Sie kann auch ohne eine solche eingewandt werden. Allerdings muß man sich dann oftmals mit dem Vertragspartner herum streiten, ob die Geschäftsunfähigkeit wirklich bestand und der Vertrag nichtig war. Trotzdem unbedingt die Versicherung diesbezüglich.anschreiben und sich auf den Standpunkt stellen, daß der Vertrag nichtig ist. Gleichzeitig dann aber Betreuung beim Amtsgericht beantragen.
Hallo,
nicht immer kann man den Grad einer Demenz als Außenstehender eindeutig beurteilen. Oftmals haben Demenzkranke lichte Momente, zu diesem Zeitpunkt gerade auch nicht erkennbar.
Vielleicht lässt sich auch hier aus Kulanz doch noch etwas regeln.
Lies dazu hier:
Gruß !
Hallo,
bei Geschäftsunfähigkeit kann man sich ggf. hierauf berufen: § 104 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html
Ggf. Amtsgericht wegen Betreuung oder Betreuungsverein oder Betreuungsstelle bei der Stadt bzw. dem Kreis kontaktieren.
Gruß
RHW
Solange beim Amtsgericht nicht die "Geschäftsunfähigkeit" der Mutter beantragt wurde, solange gelten alle Verträge die sie abschließt.
Die Unterschrift wurde eigenständig im Beisein von Zeugen geleistet das Aussehen spielt dabei keine Rolle. Und ganz nebenbei, Analphabeten können auch weder Lesen noch Schreiben und niemand wird infrage stellen, dass sie Verträge abschließen können.
Ganz nebenbei - das Forum hier nennt sich Finanzfraage und nicht Rechtsfragen; Deine Frage ist aber eine klassische Rechtsfrage
Geschäftsunfähigkeit braucht nicht beantragt zu werden. Entweder sie besteht oder eben nicht.