Um was für eine Vollmacht handelt es sich denn?
Kannst du die ausgelegten Kosten nachweisen, z.B. durch ein Fahrtenbuch oder Quittungen der Apotheke? Das wäre schon mal hilfreich.
Ist denn dein Pflegevater noch ansprechbar bzw. geschäftsfähig? Abhängig davon, wie das Erbe in dem o.g. Testament geregelt wurde, könnte er dir doch vor dem Ableben noch eine Schenkung zur Deckung der Kosten machen.
Das sollte dann aber ebenfalls notariell beglaubigt werden.
Im Todesfall muss der verbliebene Sohn natürlich selber tätig werden, z.B. für die Beerdigungskosten aufkommen. An deiner Stelle würde ich einmalig den Kontakt suchen und alle Schlüssel und Akten übergeben, aber dann würde es für mich auch schon aufhören. Es sei denn, die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.