Nachlassregelung mit Vollmacht, wie genau Vorgehen?

Ich habe eine Vollmacht für meinen Pflegevater (bin dort als Pflegekind aufgewachsen) übernommen, nachdem sein ältester Sohn plötzlich verstorben ist und die Schwiegertochter überfordert ist. Er hat noch einen zweiten Sohn welcher seit 20 Jahren keinerlei Kontakt pflegt bzw. jegliche Kommunikation verweigert.

Nun liegt er auf der Palliativstation und naturgemäß wird es damit in absehbarer Zeit den Nachlass zu regeln geben.

Wie ist bei der Nachlassregelung nun vorzugehen (u.a. Tagesgeldkonto mit 50.000 €)?

Der verbliebene Sohn wird Alleinerbe sein, es gibt es entsprechendes älteres und notariell beglaubigtes Testament, welches beim Tod der Ehefrau vor wenigen Monaten vom Nachlassgericht gesendet wurde. Wie oft in solchen Fällen, werden die wo sich wirklich um alles kümmern und da sind wenn Not ist, nicht bedacht (Sorry, musste raus).

Was sind nun meine Aufgaben als Inhaber der Vollmacht (auch bestehende Vollmacht bei der Bank für die Konten) wenn der Todefall eintritt?

Muss ich den verbliebenen Sohn dann zwecks Abwicklung des Erbes (z.B. Abfrage Kontodaten zwecks Überweisung Nachlass aus Tagesgeld) kontaktieren? Oder ist das seine Aufgabe als Erbe? Oder übernimmt das die Bank?

Ich habe etliche Auslagen in den letzten Monaten für meinen Pflegevater gehabt (Benzinkosten, Fahrten Krankenhaus und Ärzte, Geld für Medikamente ausgelegt etc.). Kann ich das irgendwie geltend machen?

Einfach von seinem Konto abheben wird wohl eher verdächtig aussehen.

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Um was für eine Vollmacht handelt es sich denn?

Kannst du die ausgelegten Kosten nachweisen, z.B. durch ein Fahrtenbuch oder Quittungen der Apotheke? Das wäre schon mal hilfreich.

Ist denn dein Pflegevater noch ansprechbar bzw. geschäftsfähig? Abhängig davon, wie das Erbe in dem o.g. Testament geregelt wurde, könnte er dir doch vor dem Ableben noch eine Schenkung zur Deckung der Kosten machen.

Das sollte dann aber ebenfalls notariell beglaubigt werden.

Im Todesfall muss der verbliebene Sohn natürlich selber tätig werden, z.B. für die Beerdigungskosten aufkommen. An deiner Stelle würde ich einmalig den Kontakt suchen und alle Schlüssel und Akten übergeben, aber dann würde es für mich auch schon aufhören. Es sei denn, die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.

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Ich meine, dass nur das Vermögen deiner Eltern zum Eintritt des Erbfalls relevant ist. In der Zwischenzeit kann es ja auch sein, dass dein Vater und deine Stiefmutter eigenes Vermögen (= Erbmasse) aufgebaut haben. Die beiden könnten hierzu ja auch ein Berliner Testament aufsetzen oder dein Vater nimmt jetzt eine Schenkung vor.

Aber deine Infos hier lassen nur Vermutungen zu. Warum lasst ihr euch nicht von einem Anwalt beraten?

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Also nur mit einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist das nicht getan. Du solltest schon mal einen Blick in deine Akten werfen und allen Firmen, mit denen du einen Vertrag laufen hast, deine neue Adresse mitteilen. Dann kommen auch die Briefe / Rechnungen / Mahnungen / Mahnbescheide bei dir an.

Wenn es ein Energieversorger ist und du der alleinige Vertragspartner bist, kannst du den Vertrag ja kündigen. Ich würde das der Ex dann fairerweise kurz mitteilen und gut ist.

Von selbst ändert sich nix. Vor allem bei Mietverträgen wird dieser nicht automatisch auf den verbleibenden Partner umgestellt. Daher haftet man solange mit wie man im Vertrag steht.

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Such mal nach "Faustregel Abfindung". Gängig ist wohl halbes Monatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre im Betrieb. Aber einen grundsätzlichen Anspruch hat man nicht.

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Das musst du selber organisieren. In vielen Krankenhäusern gibt es aber einen Sozialdienst, der dich dabei unterstützen kann. Einfach mal auf der Krankenstation nachfragen.

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Was steht denn im Rentenverlauf? Das dürfte doch entscheidend sein.

Handelt es sich denn um eine deutsche oder um eine thailändische Rente?

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Vielleicht wissen deine Gläubiger, dass bei dir nix zu holen ist. Dann macht ein Vollstreckungsauftrag wenig Sinn.

Vielleicht warten die auch noch ein bisschen. So eine Schuldtitel verjährt ja erst nach 30 Jahren.

Vielleicht verkaufen die ihre Forderung auch an ein Inkassounternehmen.

Mehr "Vielleicht" fallen mir im Moment nicht ein.

Ach doch: vielleicht solltest du einfach deine Schulden bezahlen.

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Das ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs halt so gesetzlich vorgesehen.

Umgekehrt bekommst du vom Rentenkonto deines Noch-Mannes entsprechend Rentenpunkte gutgeschrieben, die deine spätere Rente entsprechend erhöht. Da ist es für dich ganz gut, dass er 42 Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat.

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geht mal auf Finanztip.de ... neben Tages- und Festgeld ist dort auch ganz gut das Aktieninvest in ETFs beschrieben

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Ich glaube nicht, dass das möglich ist, aber das kommt vielleicht tatsächlich auf den Einzelfall an und ihr solltet mal das Gespräch auch mit dem behandelnden Neurologen führen.

Als mein Vater den Pflegegrad 3 bei Demenz erreicht hatte, war er sicherlich dazu nicht mehr in der Lage. Er hätte in der nächsten Stunde schon nicht mehr gewusst, dass er ein Testament unterschrieben hat.

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Lohnt sich denn der Streit, also ist die Summe hoch genug?

Mach ihr doch das Angebot, dass sie 60% bekommt.

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Wieso beschäftigt du dich damit jetzt noch? 2017 ist ja schon eine Weile her.

Ich sehe das auch so, dass das eine Privatfahrt war.

Viele Vereine schließen für Ihre Leiter auch zusätzliche Versicherungen für die Autofahrten ab. Hast du da mal nachgefragt?

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Erst einmal solltet ihr mit dem Sozialamt reden, damit dieses auch die Kosten für das Heim übernimmt. Anschließend wird das Sozialamt versuchen, von den Kindern oder Ehefrau deines Bruders (wenn welche da sind) und anschließend von der Mutter Unterhalt zu bekommen. Geschwister sind da meines Wissens nicht betroffen.

Wenn eure Mutter einmal sterben sollte und kein Testament vorhanden ist, erbt der Bruder einen Teil. Keine Ahnung wie hoch der ist, wir wissen nicht ob es noch einen Ehemann oder noch mehr Geschwister bzw. deren Ableger gibt. Der Erbteil wird jedoch für die Pflege draufgehen. Eure Mutter könnte ihn auch enterben, dann wird das Sozialamt vielleicht versuchen, den Pflichtteil zu bekommen.

Am besten lasst ihr euch von einem Fachanwalt für Erb- und/oder Sozialrecht beraten.

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Ich glaube auch nicht, dass die Gütertrennung vor Unterhalt bewahrt. Wahrscheinlich zieht diese später bei der Errechnung des Zugewinns.

Unterhalt und Versorgungsausgleich (ja, der kommt auch noch) sind davon nicht betroffen. Aber vielleicht erhöht sich ja seine Rente nach dem Versorgungsausgleich.

Ansonsten hängt vieles vom Einzelfall ab, z.B. der Dauer der Ehe. Auch ich würde mich anwaltlich beraten lassen.

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Ist denn der Erbfall überhaupt schon eingetreten? Das klingt jetzt eher danach, dass der Pflichtteilforderer schon vorab etwas haben will und dafür auf sein späteres Erbe verzichtet, oder?

Einen Anspruch hat derjenige aber nicht. Da müssen schon alle mitspielen.

Wenn der Erbfall schon eingetreten ist, dann bekommt doch jeder sein Drittel und gut ist. Wieso sollte einer der drei dann auf etwas verzichten?

Das hat auch nix mit leiblich oder nicht leiblich zu tun.

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Ist die Betreuung über eine Vollmacht geregelt oder wurde eine gerichtliche Betreuung eingerichtet? Wenn letzteres der Fall ist, sind sämtliche Aktivitäten auch dem Betreuungsgericht anzuzeigen, da es sich um wesentliche Eingriffe in das Vermögen des Betreuten handelt. Am besten auf den zuständigen Rechtspfleger zugehen.

Zunächst sollte erst einmal das Erbe abgewickelt werden, da nichts alleine verkauft werden kann, was einem nicht alleine gehört. Also ab zum Nachlassgericht und für deinen Vater das Erbe beantragen.

Hier wird sicherlich auch Erbschaftssteuer anfallen. Der Freibetrag unter Geschwistern beträgt nur 20.000 Euro.

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Was steht denn im Testament?

Ich bin da zwar nicht wirklich wissend, aber es könnte durchaus eine Auflage für die Eigentumsübertragung sein.

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Die "1" sind eigentlich 2 x "0,5" Kinder. Jedes Elternteil bekommt die Hälfte zugeteilt. Das kann man ändern, wenn beide das wollen, oder wenn ein barunterhaltspflichtiges Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.

Deine Exfrau bekommt auch nicht tatsächlich 2 x Kindergeld, da das hälftige dir zustehende Kindergeld von dem von dir zu leistenden Unterhalt abgezogen werden kann.

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