Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz
Amazon Retoure wurde von UPS ohne mein Einverständnis entsorgt bzw. Ich habe nie das Paket zurückerhalten, weil niemand von UPS da war?

Hallo,

ich melde mich nochmals, da ich mehr details habe,

wie gesagt, geht es um eine Amazon Retoure, die ich per Abholung UPS veranlasst habe.

Diese haben diese am 04.10.2022 abgeholt. Das ist die Sendungsnummer

XXXXXXXX

Weil ich nach 14 Tage immer noch keine Erstattung / Informationen über das Paket erhalten habe,

habe ich am 17.10.2022 im Kundenchat nachgefragt.

Siehe Screenshot Datei.

Diese teilten mir mit, dass das Paket an mich zurückgesendet wird.

Der Grund wurde nicht genannt.

So, aber habe bis heute kein Paket von UPS erhalten oder war jemand von UPS da!

Nun aber steht bei UPS in der Sendeverfolgung, dass ich die Annahme verweigert habe und es von UPS entsorgt wurde.

05.10.2022

20:32

Lieferung nicht möglich

Der Empfänger wollte das Produkt nicht und verweigerte die Annahme. / Das Paket konnte nicht zugestellt werden und wurde gemäß der örtlichen Vorgaben entsorgt.

Das stimmt nicht! Es war am 05.10.2022 um 20:32 Uhr niemand von UPS da!

Es wurde keine Annahme verweigert!

UPS lügt wie gedruckt, ich bin geschockt!

Was kann ich in diesem Fall tun ??

Ich habe wie gesagt, am 17.10.2022 erfahren, dass das Paket zu mir zurückkommen soll und dann erst bei UPS gelesen, dass das Paket entsorgt wurde per Sendungsnummer und Amazon angeblich ein leeres Paket erhalten hat und dann mein Account gesperrt hat.

UPS war am 05.10.2022 nie bei mir.

Ich soll bis zum 04.11.2022 wegen der Erstattung warten, laut Amazon Kundenservice. Siehe Screenshot.

Am 29.10.2022 wurde mein Account gesperrt, weil sie angeblich ein leeres Paket erhalten haben.

Siehe Screenshot.

Amazon hat nun ein leeres Paket „empty shpping box“ erhalten bzw. mein Konto wurde dann gesperrt.

Auf meine Nachfrage an buyer-returns@ bezüglich einer Nachforschung zum Paket, dass das ein Fehler von UPS sei, wird nicht geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Geld, Erstattung, Amazon, Retoure
An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer

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