Klar kann der Vorbesitzer Steuerschulden haben, aber die haben nichts mit Dir zu tun.
Die Kfz-Steuer lastet nicht auf dem Kfz, sondern sie wird gegen den Halter festgesetzt und haben mit einem neuen Halter nichts zu tun.
Klar kann der Vorbesitzer Steuerschulden haben, aber die haben nichts mit Dir zu tun.
Die Kfz-Steuer lastet nicht auf dem Kfz, sondern sie wird gegen den Halter festgesetzt und haben mit einem neuen Halter nichts zu tun.
Massiver Unterschied bei der Renten- und Krankenversicherung. Das Finanzamt hat deutlich weniger angesetzt.
Das Finanzamt arbeitet in dem Bereich kaum von Hand nach, sondern nimmt die übermittelten Bescheinigungen.
Wie hast Du die Beiträge zu RV und KV ermittelt?
Auf wen das Konto läuft ist dem Finanzamt relativ egal. Maßgeblich ist, wem die Einnahmen zuzurechnen sind.
Wenn steuerpflichtige Einkünfte mehreren Personen zuzurechnen sind, haben diese eine (Steuer-)Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte abzugeben.
Einheitlich, weil die Einkünfte für alle Beteiligten einheitlich festgestellt werden.
Gesondert, weil die Ermittlung nicht direkt in den Steuererklärungen der Beteiligten erfolgt, sondern gesondert davon.
Freistellungsauftrag wird schwierig, denn den haben nur natürlich Personen. Vermieter ist aber die Erbengemeinschaft und die hat keinen Freistellungsauftrag.
Problem kann die Bank sein. Bank müssen den wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos erfassen, und das bist nicht Du, sondern dass ist die Gemeinschaft aus Deiner Schwester und Dir.
Sehr gute Frage. Die eine Sache ist die Erbschaft. Dort bin ich mir nicht ganz sicher, wie die Sache gehandhabt werden muss. Die Rentenzahlung kann ein Vermächtnis sein, dass die Erben erfüllen müssen, oder das Kapital für die Rente landet dann in einer Stiftung oder etwas ähnlichem.
Für die Base dürfte es eine ganz normale Rente sein, welche der Einkommensteuer unterliegt. Meines Erachtens § 22 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG.
Da für das BAFöG sowohl die est-pflichtigen Einkünfte als auch sonstige BEzüge maßgeblich sind, war die Tätigkeit mit der "Um-Bescheinigung" wohl für die Katz'.
Merksatz für das zukünftige Leben: "Was eine Uni oder ein sonstiger Arbeitgeber auf Bescheinigungen schreibt ist für Ämter wie das Finanzamt in 90% der Fällen uninteressant."
Die Uni als öffentliche Einrichtung muss sämtliche Zahlungen an Dich, egal ob aus einem Lohn- oder einem sonstigen Vertrag an das Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag vorliegen oder nicht.
Lotto spielt man doch nicht um zu gewinnen... Lotto spielt man, weil schon Oma und Opa Lotto gespielt haben und man sich gerne der Illusion hingibt, man könnte bei einer Chance von 1:150.000.000 genau der Eine sein.
Meines Erachtens nennt sich das Gestaltungsmissbrauch, aber das ihr letztlich Dinge versteuern würdet, die ihr gar nicht versteuern müsstet, würde es wohl keinen interessieren.
Man würde Euch eventuell für bescheuert halten, aber eventuell hab ich irgendwas an dem System nicht verstanden.
Ein Freiberufler hat nie Problem mit Scheinselbständigkeit. Scheinselbständigkeitsprobleme haben Personen die Arbeitnehmer anstellen aber behaupten es wären freie Mitarbeiter.
Scheinselbständigkeit wird an Positionen festgemacht wie:
wird Leistung geschuldet oder Erfolg?
wie und für was wir Entgelt gezahlt?
Wird die Zeiteinteilung vorgeschrieben?
Sich gegenseitig Rechnungen zu schreiben, deren Leistungsaustausch womöglich gar nicht vorlag, ist meines Erachtens die dümmste aller Ideen.
Ob die Zweitwohnsitzsteuer rechtens ist, lässt sich nur anhand der zugehörigen Satzung überprüfen.
Mit dieser Satzung und dem Grundgesetz könnte man dann die Verfassungsmäßigkeit der Satzung prüfen.
Als Strompreis zahlt man in der Regel den Preis, den man mit dem Anbieter des Stromes ausgemacht hat. Wenn der keine Sondertarife für Zweitwohnsitze anbietet, dann ist das blöd.
Wovon soll die Steuer den abgesetzt werden?