Ich bekomm also nicht 5.000 Euro geschenkt sondern 10.000 Euro geliehen und in vier Jahren will er sie wieder haben?

Ich sag dem Schenker, er soll das Geld behalten. Keinen Kopf für so einen Blödsinn. Ansonsten irgendeine Festgeldanlage auf vier Jahre; Hauptsache ich muss mich nicht aktiv drum kümmern.

Für die 5.000 Euro kauf ich mir ein paar John Deere Aktien und lass die vergammeln.

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Es geht also um 3.000 Euro Einkommensteuer.

Wer Einkommensteuer bezahlen musst, hat auch etwas verdient.

Je nach Bundesland haben die Finanzämter andere Vorgaben, aber grundsätzlich sollen Stundungen oder Vollstreckungsaufschub die Ausnahme sein.

Tipp 1: Good-will zeigen. Das was man entbehren kann unaufgefordert zahlen. Wer sich auf dem Hintern ausruht, Dutzende Briefe hin und her schickt und gar nichts zahlt, der sammelt keine Pluspunkte.

Tipp 2: Konkrete, sinnvolle Vorschläge. Wer die Steuerzahlung wie eine lästige Nebensächlichkeit und nicht wie eine ernsthafte staatliche Pflicht behandelt, der bekommt auch keine ernsthafte Antwort.

Tipp 3: Das FA stundet im Regelfall nur drei bis sechs Monate; Vollstreckungsaufschub geht im Regelfall sechs, maximal 12 Monate. Unterschied, für die Stundung fallen maximal Zinsen an; beim Aufschub laufen die Säumniszuschläge weiter.

3.000 : 12 sind 250 Euro im Monat. Bis das Finanzamt die erste Vollstreckungsankündigung schickt können zwei bis drei Raten schon bezahlt sein.

Die 60 Euro Ratenzahlung wird es nicht geben.

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Andere Meinung

Die Frage ist, wo liegt der Fehler?

Das Asylrecht ist ein Gastrecht auf Zeit; die Zeit ist solange, wie Verfolgung droht. Wenn die Zeit abgelaufen ist, erlischt das Gastrecht.

Ein Gast ist jemand, der sich irgendwo aufhalten darf, obwohl er nicht dazugehört, daher hat er auch nicht dieselben Rechte und Befugnisse.

Nach meinem (eingeschränkten) Kenntnisstand kann aber jeder Gast versuchen ein reguläres Visa zu bekommen.

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, sehe ich keinen Grund für eine Duldung. Wenn Du bei Dir im Haus jemanden das Gastrecht absprichst, dann duldest Du den anschließend auch nicht mehr. Du rufst im Zweifel die Polizei und lässt ihn entfernen.

Bereits vor knapp zehn Jahre, als die erste größere Flüchtlingswelle kam, wurde festgestellt, das im Deutschen Recht diesbezüglich ein Flickenteppich besteht. Das eine ist nirgends geregelt, daher fällt es in die Kompetenz der Ländern, andere Teile sind bundesgesetzlich geregelt, da kümmert sich der Bund darum, andere Teile regelt der Bund aber die Ausführung liegt bei den Gemeinde.

Und keiner will aktuell an dieses sensible Thema ran.

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Zusage vom Steuerberater für was?

Zusage vom Finanzamt für was?

Grundsätzlich würde ich raten, dass er die Chance beim Finanzamt wahrnimmt. Die Chance auf eine Stelle beim Steuerberater gibt es nachher immer noch. Die Stelle beim Finanzamt dürfte weg sein.

Während meiner mittleren Dienst-Ausbildung haben einige die Übernahmeschnitte nicht geschafft. Sie kamen alle beim Steuerberater unter und die Ausbildung zum Steuerfachangestellte mit Lehrzeitverkürzung war nicht wirklich ein Problem.

Ebenso ging es den Kollegen die die Ausbildung zum gehobenen Dienst versemmelt haben. Die Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes entspricht ungefähr der Steuerberaterprüfung. Die die an der Prüfung scheiterten, kamen alle als Steuerassistent unter; und die die die Prüfung schafften aber den Staat verlassen wollten, von denen haben 95% die Steuerberaterprüfung im ersten Anlauf geschafft. Und die Prüfung hat bei uns im Land eine Durchfallquote von ca. 70%

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Klar kann der Vorbesitzer Steuerschulden haben, aber die haben nichts mit Dir zu tun.

Die Kfz-Steuer lastet nicht auf dem Kfz, sondern sie wird gegen den Halter festgesetzt und haben mit einem neuen Halter nichts zu tun.

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Massiver Unterschied bei der Renten- und Krankenversicherung. Das Finanzamt hat deutlich weniger angesetzt.

Das Finanzamt arbeitet in dem Bereich kaum von Hand nach, sondern nimmt die übermittelten Bescheinigungen.

Wie hast Du die Beiträge zu RV und KV ermittelt?

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Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

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Auf wen das Konto läuft ist dem Finanzamt relativ egal. Maßgeblich ist, wem die Einnahmen zuzurechnen sind.

Wenn steuerpflichtige Einkünfte mehreren Personen zuzurechnen sind, haben diese eine (Steuer-)Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte abzugeben.

Einheitlich, weil die Einkünfte für alle Beteiligten einheitlich festgestellt werden.

Gesondert, weil die Ermittlung nicht direkt in den Steuererklärungen der Beteiligten erfolgt, sondern gesondert davon.

Freistellungsauftrag wird schwierig, denn den haben nur natürlich Personen. Vermieter ist aber die Erbengemeinschaft und die hat keinen Freistellungsauftrag.

Problem kann die Bank sein. Bank müssen den wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos erfassen, und das bist nicht Du, sondern dass ist die Gemeinschaft aus Deiner Schwester und Dir.

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Sehr gute Frage. Die eine Sache ist die Erbschaft. Dort bin ich mir nicht ganz sicher, wie die Sache gehandhabt werden muss. Die Rentenzahlung kann ein Vermächtnis sein, dass die Erben erfüllen müssen, oder das Kapital für die Rente landet dann in einer Stiftung oder etwas ähnlichem.

Für die Base dürfte es eine ganz normale Rente sein, welche der Einkommensteuer unterliegt. Meines Erachtens § 22 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG.

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Zuallererst sind die Angestellte und die Selbständig zu unterscheiden.

Ob und für was ein Angestellter ein Firmen-Kfz nutzt geht nur den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer etwas an. Falls der Arbeitgeber die private Nutzung gestattet, ist diese über die 1% Regelung als Lohn zu versteuern.

Wenn ein selbständiger ein Kfz kauft, kommt als erstes die Prüfung zu wie vielen Prozenten dieses Fahrzeug beruflich genutzt wird. Wird es mehr als 50% beruflich genutzt, ist es notwendiges Betriebsvermögen. Dies führt dazu, dass alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug absetzbar sind, aber die private Nutzung des Fahrzeuges muss irgendwie gegengerechnet werden. Bei einem Fahrzeug im notwendigen Betriebsvermögen erfolgte die über ein Fahrtenbuch oder die 1% Regelung.

Wird ein Fahrzeug zu weniger als 50 beruflich genutzt, hat die Ermittlung des privaten Anteiles anhand geeigneter Aufzeichnungen zu erfolgen, ansonsten schätzt das Finanzamt eine private Nutzung von 80%.

Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug lediglich zu 10% oder weniger beruflich genutzt wird, dann streicht das Finanzamt den gesamten Betriebsausgabenabzug erstmal raus.

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BAföG, Übungsleiterpauschale

Hallo,

Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.

Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).

Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?

Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.

Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...

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Da für das BAFöG sowohl die est-pflichtigen Einkünfte als auch sonstige BEzüge maßgeblich sind, war die Tätigkeit mit der "Um-Bescheinigung" wohl für die Katz'.

Merksatz für das zukünftige Leben: "Was eine Uni oder ein sonstiger Arbeitgeber auf Bescheinigungen schreibt ist für Ämter wie das Finanzamt in 90% der Fällen uninteressant."

Die Uni als öffentliche Einrichtung muss sämtliche Zahlungen an Dich, egal ob aus einem Lohn- oder einem sonstigen Vertrag an das Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag vorliegen oder nicht.

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Wenn die Gemeinde Mietwohnungen unterhält, dann zahlst sie dafür auch Grundsteuer. Klingt für Außenstehende eventuell lächerlich, aber das Steueramt erlässt tatsächlich Grundsteuerbescheide und verschickt diese an das Hochbauamt, welches in der Regel die Liegenschaften verwaltet, und aus dem Haushalt des Hochbauamtes wird die Grundsteuer in den Steuerhaushalt umgebucht. Es wird also tatsächlich Grundsteuer gezahlt. Sollte eine Stadt Betriebe gewerblicher Art unterhalten, ergehen auch diesbezüglich Gewerbesteuerbescheide und diese werden auf die gleiche Weise gezahlt.

Die Erhebung der Grundsteuer ist eine hoheitliche Tätigkeit. Die Vermietung von Wohnungen eine nichthoheitliche Tätigkeit. Würde die Stadt keine Grundsteuer von sich selber erheben, hätte sie einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Personen die Wohnungen vermieten und Grundsteuer bezahlen müssen. Da das nichts ein kann, kommt es zu diesem Gespinst.

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Mein Spieleinsatz pro Monat liegt unter 50,--Euro

Lotto spielt man doch nicht um zu gewinnen... Lotto spielt man, weil schon Oma und Opa Lotto gespielt haben und man sich gerne der Illusion hingibt, man könnte bei einer Chance von 1:150.000.000 genau der Eine sein.

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Meines Erachtens nennt sich das Gestaltungsmissbrauch, aber das ihr letztlich Dinge versteuern würdet, die ihr gar nicht versteuern müsstet, würde es wohl keinen interessieren.

Man würde Euch eventuell für bescheuert halten, aber eventuell hab ich irgendwas an dem System nicht verstanden.

Ein Freiberufler hat nie Problem mit Scheinselbständigkeit. Scheinselbständigkeitsprobleme haben Personen die Arbeitnehmer anstellen aber behaupten es wären freie Mitarbeiter.

Scheinselbständigkeit wird an Positionen festgemacht wie:

  • wird Leistung geschuldet oder Erfolg?

  • wie und für was wir Entgelt gezahlt?

  • Wird die Zeiteinteilung vorgeschrieben?

Sich gegenseitig Rechnungen zu schreiben, deren Leistungsaustausch womöglich gar nicht vorlag, ist meines Erachtens die dümmste aller Ideen.

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Ob die Zweitwohnsitzsteuer rechtens ist, lässt sich nur anhand der zugehörigen Satzung überprüfen.

Mit dieser Satzung und dem Grundgesetz könnte man dann die Verfassungsmäßigkeit der Satzung prüfen.

Als Strompreis zahlt man in der Regel den Preis, den man mit dem Anbieter des Stromes ausgemacht hat. Wenn der keine Sondertarife für Zweitwohnsitze anbietet, dann ist das blöd.

Wovon soll die Steuer den abgesetzt werden?

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Eigene Bilder malen ist eine künstlerische Tätig im Sinne des § 18 EStG.

Vorträge halten ebenfalls.

Ob die Sache überhaupt steuerlich relevant ift, hängt davon ab wie oft dieses "ab und an" ist. Denn ohne Nachhaltigkeit keine Einkunftserzielungsabsicht und somit auch keine steuerpflichtigen Einkünfte.

Gerade bei der Kunst wäre zu prüfen ob wir nicht in der Liebhaberei sind.

Da beides freiberufliche Tätigkeiten sind, braucht sie auf jeden Fall keine Gewerbeanmeldung machen.

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