Haus 50/50 muss auch Darlehen 50/50 abbezahlt werden

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Das Grundbuch sagt, wem welche Anteile gehören. In der Regel wird das eine gleichberechtigte Aufteilung und keine Bruchteilsregelung sein. Mit anderen Worten: es ist unstrittig, daß Dir die Hälfte des Hauses gehört.

Es ist eine Frage der persönlichen Lebensführung, wie Ihr als Gesamtschuldner die Last verteilt. Durch unterschiedliche Jobs, verschiedene Verteilung von Kinderbetreuung und kinderbedingten Verzicht auf Weiterbildung ergeben sich naturgemäß keine Symmetrien.

Selbst ohne Kinder wäre es eine Frage der Lebensplanung, wenn sich ein Ehepaar so aufteilt, daß der eine z.B. die Darlehen zahlt und der andere den laufenden Lebensbedarf.

Mit dem gleichen Argument könntest Du doch von ihm einen Ausgleich für die Kinderbetreuung verlangen :-) Sprich: Deinen Gehaltsausfall muß er ersetzen. Schon sieht es anders aus.

Dein Mann bestreitet, daß er neun Jahre lang wissentlich mehr für die Tilgung der Darlehen gezahlt hat als Du? Hast Du die Raten von im erpresst? Da wälze ich mich doch mal gleich vor Lachen auf dem Boden und bekomme einen Lachkoller :-)

Es kann sogar so sein, daß wenn im Fall einer Trennung die Kinder bei Dir bleiben, Ihr in der Ehewohnung bleiben könnt und per Gerichtsbeschluß der Ex-Ehemann die Darlehensraten weiter tragen muß, obwohl er im Haus gar nicht mehr wohnt, da Du mangels Leistungsfähigkeit diese nicht bedienen kannst. Das Stichwort heißt "gemeinsames Eigentum, aber Gesamtschuldnerschaft" und eine Gesamtschuldnerschaft kann auch so aussehen, daß nur ein Schuldner das komplette Darlehen bedient, der Grundbesitz dennoch im Eigentum beider Schuldner ist.

Ich nehme mal an, daß Du ebenfalls eine anwaltliche Unterstützung hast. Dein Anwalt wird Dich über die Unsinnigkeit solcher Forderungen informieren und diese zurückweisen. Laß Dich nicht unterkriegen!


gandalf94305  23.01.2015, 11:09

PS: Es ist sogar so, daß wenn Du als harmlose Hausfrau überhaupt nichts bezahlst, da Du kein Einkommen hattest, das Haus dennoch Euch beiden gehört. Zu gleichen Teilen!

Daher: was das "aus dem Haus werfen" anbelangt, so kann er dies nicht einfach ohne weiteres tun. Das Haus gehört zur Hälfte Dir und damit hast Du auch ein Recht, dieses Haus zu bewohnen. Die Frage wäre natürlich, ob Du das möchtest...

Eheleute leben im bürgerlich-rechtlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, falls der Ehevertrag nichts anders bestimmt. Man bezeichnet diesen Güterstand auch den gesetzlichen Güterstand. Leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wird im Falle einer Scheidung das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt. Unabhängig davon wer zuvor welchen Anteil (ist eh alles gemeinschaftliches Vermögen) der Immobilie getilgt hat.

Was steht denn bezüglich der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch? Welche Nebenabsprachen habt Ihr beim Kaufvertrag mit dem Notar gemacht? Gibt es einen Ehevertrag?

Nimm Dir einen guten Scheidungsanwalt, dann klärt sich vieles schnell auf. Zu der Forderung Deines Mannes ist nur festzustellen, dass Dir dann für die Zeiten des Halbtagsjobs und der Kindererziehung ebenfalls ein finanzieller Ausgleich anzurechnen ist, ob hierfür dann 350 € vom Richter als angemessen gesehen werden ist offen, es könnte auch ein deutlich höherer Betrag zum Ansatz kommen.

Wichtig wäre auch darauf zu achten, wo die Kinder nach der Trennung leben - bei der Mutter oder bei dem Vater und ob ein Familienteil weiterhin das Haus bewohnen wird oder ob es verkauft werden soll.

Der Anwalt rasselt mit dem Säbel, mehr nicht.

Jeder steht mit 50 % im Grundbuch.

Zins- und Tilgung wurden aus dem Familieneinkommen gezahlt. Die Situation war für beide nicht vergleichbar, weil sich einer mehr um Haus und Kinder kümmerte, währen der andere Vollzeit verdient hat.

Wenn die Regelung 9 Jahre lief, ist das eindeutig, das es so gewollt war.

Selbst einen Anwalt nehmen und Gegen halten.