USt-ID-Nr beginnt mit 'EU' - Vorsteuer abziehbar?
ich habe eine Rechnung bekommen von einer US-Firma (aus Arizona). Es handelt sich um ein Verschlüsselungszertifikat für einen Webserver.
Auf der Rechnung ist keine dt. USt. ausgewiesen, aber dort steht:
USt-ID-Nr EU12345678 - USt berechnet mit 19% für Land Deutschland (Code de)
Fragen:
- gibt es USt-ID-Nummern, die mit 'EU' beginnen?
- kann ich die dt. USt. als Vorsteuer geltend machen (bin Einzelunternehmer)?
1 Antwort
Nee, es gibt VAT-IDs die mit EU-... anfangen auch für Unternehmen von anderen Kontinenten, die keine Filiale in der EU haben. Ich habe so eine Rechnung von einem Dienstleister aus Australien.
Meiner Meinung nach, beschränken sich diese Fälle jedoch nur auf Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen verkaufen. Hier wurden die Gesetzmäßigkeiten geändert.
In dem Fall kann das Reverse Charge ganz normal angewendet werden.
Die Gesetzmäßigkeiten wurden dahin gehend verändert, dass nicht mehr das Usprungsland sondern der Erfüllungsort der elektronische Dienstleistung für die Besteuerung ausschlaggebend ist. Dabei ist auch der Besteuerungssatz des Erfüllungsortes (19% in D) anzuwenden.
Die Unternehmen sind davon wenig begeistert, da nun ihre Dienstleistungen für Privatpersonen teurer sind.