Im Text steht etwas anderes als in der Überschrift. Welches soll denn beantwortet werden?
Kann Ich grundsätzlich gegen einen Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Ich sehe keinen Hinderungsgrund.
ich habe einen Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten, in dem mein Unternehmen zur Zahlung von Umsatzstuer, Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer aufgefordert wird.
In welchem Staat findet das denn statt? In Deutschland gäbe es hierfür fünf Bescheide
- Umsatzsteuerbescheid
- Körperschaftsteuerbescheid
- Feststellungsbescheid §§ 27 und 37 KStG
- Gewerbesteuermessbescheid
- Gewerbesteuerbescheid (der kommt auf dem Land von der Gemeinde, nicht vom Finanzamt)
jeweils 200€ Verspätungszuschlag
Aha, es geht also um 2019.
Das wären 8 Monate Verzug. Aber der VerspZ darf nur erhoben werden, wenn eine Steuer festgesetzt ist. Das heißt, zu den VerspZ kommt noch eine geschätzte Steuer hinzu.
Kann Ich gegen diese Bescheide jeweils Einspruch einlegen
Ja, aber das betrifft dann nur die geschätzte Steuer. Den VerspZ kriegst du so nicht weg. Die Steuern übrigens auch nicht, wenn du den Einspruch nicht mit Steuererklärungen begründest.
in der Hoffnung, dass diese zurück genommen werden
Werden sie nicht.
da Ich es für das betreffende Jahr versäumt habe, die Steuererklärungen einzureichen?
Was hindert dich daran, es nun zu tun? Die Erklärungspflicht erlischt ja nicht durch Schätzbescheide.
Gib die Steuerbescheide ab, stecke ein Schreiben dazu "....wird die Veranlagung beantragt....." und dann wird in deinem Sinne neu festgesetzt.
Den Einspruch kannst du dir dann sparen, außer du willst AdV beantragen, dann legst du jeweils Einspruch ein.