Lohnt sich ein Steuerberater für mich?

Nein.

Die Nachzahlung resultiert wohl aus den Mieteinkünften. Daran kann auch der Steuerberater wenig tun. Ihr würdet also zusätzlich zur Nachzahlung auch noch das Honorar des Beraters zahlen.

Das dürfte so bei 200....300 Euro liegen.

Es ist durchaus möglich, dass ihr nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft habt, aber das macht nicht das Honorar wett.

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+Vermögenswerte-Schulden-laufender Gewinn

Einfacher kriege ich es nicht hin, aber vielleicht gibt es ja auf leichte-sprache.de einen Übersetzer.

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Im Text steht etwas anderes als in der Überschrift. Welches soll denn beantwortet werden?

Kann Ich grundsätzlich gegen einen Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Ich sehe keinen Hinderungsgrund.

ich habe einen Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten, in dem mein Unternehmen zur Zahlung von Umsatzstuer, Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer aufgefordert wird.

In welchem Staat findet das denn statt? In Deutschland gäbe es hierfür fünf Bescheide

  1. Umsatzsteuerbescheid
  2. Körperschaftsteuerbescheid
  3. Feststellungsbescheid §§ 27 und 37 KStG
  4. Gewerbesteuermessbescheid
  5. Gewerbesteuerbescheid (der kommt auf dem Land von der Gemeinde, nicht vom Finanzamt)
 jeweils 200€ Verspätungszuschlag

Aha, es geht also um 2019.

Das wären 8 Monate Verzug. Aber der VerspZ darf nur erhoben werden, wenn eine Steuer festgesetzt ist. Das heißt, zu den VerspZ kommt noch eine geschätzte Steuer hinzu.

Kann Ich gegen diese Bescheide jeweils Einspruch einlegen 

Ja, aber das betrifft dann nur die geschätzte Steuer. Den VerspZ kriegst du so nicht weg. Die Steuern übrigens auch nicht, wenn du den Einspruch nicht mit Steuererklärungen begründest.

 in der Hoffnung, dass diese zurück genommen werden

Werden sie nicht.

da Ich es für das betreffende Jahr versäumt habe, die Steuererklärungen einzureichen?

Was hindert dich daran, es nun zu tun? Die Erklärungspflicht erlischt ja nicht durch Schätzbescheide.

Gib die Steuerbescheide ab, stecke ein Schreiben dazu "....wird die Veranlagung beantragt....." und dann wird in deinem Sinne neu festgesetzt.

Den Einspruch kannst du dir dann sparen, außer du willst AdV beantragen, dann legst du jeweils Einspruch ein.

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Die malerische Gestaltung eines Grundbuchs ist kein Steuertatbestand. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn statt blumiger Metaphern wie "im Grundbuch stehen" oder " aus dem Grundbuch streichen" der Sachverhalt geschildert würde.

Ist hier ja zum Glück auch noch geschehen.

Wenn das Grundstück im Privatvermögen steht(<-- Annahme, da keine Aussage dazu getroffen wurde), verpachtet ist und vor weniger als 10 Jahren und einem Tag angeschafft wurde, ist der Verkauf steuerverstrickt.

Ob "Spekulationssteuer" gezahlt werden muss - sprich: Ob Einkommensteuer auf diesen Vorgang anfällt, kann hier niemand einschätzen. Es hängt ja vom Veräußerungsgewinn ab und von den übrigen Einkünften.

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Anhand der Zahlen ist zu erkennen, was gemeint ist. Aber das ist kein Freibetrag, sondern eine Prüfgrenze. Einer der drei Parameter, die man prüfen muss, um zu wissen, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht.

Und ja, die halbiert sich.

Einkommensteuer funktioniert anders - da wird das Einkommen besteuert (deshalb der Name) und nicht die mit dem Erwerb des Einkommens verbrachte Zeit. Und das abschnittsweise, wobei ein Kalenderjahr ein Abschnitt ist.

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irgendwie schaffe ich es nicht

Bei den Schreibkünsten würde ich mir auch eine andere Kommunikationsstrategie überlegen. Als Hausverwaltung würde ich ein in Kleinschreib gehaltenes Schreiben wahlweise ignorieren oder zurückschicken.

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Der FAQ-Text ist doch eindeutig. Wenn der mit der Verordnung übereinstimmt, bist du doch im Recht und die Vorwürfe sind haltlos.

wie soll ich weiter vorgehen?

Das hängt doch davon ab, was in dem Brief steht. Einer OWi-Maßnahme kannst du gelassen entgegensehen.

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Steuerliche Behandlung US LLC für Kapitalmarkt-Investitionen in Deutschland?

In den USA wird eine LLC als Partnership durch einen einzelnen Deutschen gegründet, der in Deutschland ansässig und in Deutschland voll steuerpflichtig ist (Haupterwerb als Angestellter in Deutschland). Die LLC ist nach US Steuerrecht eine disregarded Entity. In Deutschland wird die LLC durch das zuständige Finanzamt anhand des Typenvergleichs nach BMF-Schreiben ebenfalls als Personengesellschaft eingestuft.

Einziger Geschäftszwecke der LLC ist Investments in Aktien und ETFs durch einen in den USA ansässigen Broker.

Die LLC wird nun mit den Finanzmitteln des Gründers ausgestattet (beispielsweise 100,000 USD) und erwirtschaftet im ersten Jahr Kapitalerträge durch den unterjährigen Kauf und Verkauf von Aktien von 30,000 USD. Gleichzeitig wirft ein ebenfalls erworbener und ganzjährig gehaltener ETF Dividenden von 1,500 USD ab.

Frage: Wie wird das Ganze jetzt in USA und Deutschland versteuert?

Annahme 1: Da es sich bei der LLC um eine Personengesellschaft handelt obliegt die komplette Besteuerung nach DBA der US Steuerbehörde und nicht Deutschland.

Annahme 2: Die Besteuerung in USA erfolgt für die Dividenden mit einer Withholding Tax von 30% direkt durch Abführung durch den US-Broker.

Annahme 3: Die USA besteuern die Kapitalerträge durch Kauf und Verkauf überhaupt nicht weil es sich steuerlich um eine disregarded entity handelt und bei dem Gründer um einen Non resident alien für den es bei reinen Kapitalmarkt-Investitionen keine Steuern gibt.

Fragen:

Sind die Annahmen richtig und wenn ja, entsteht nicht doch noch irgendeine Einkommensteuerpflicht in Deutschland (spätestens wenn es zu Auszahlungen vom LLC Konto an den Gründer kommt)?

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Übersetzung Sachverhalt:

Eine Ein-Mann-Personengesellschaft (sic!) mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung an unbekannter Stelle erwirbt Geschäftsanteile an anderen Kapitalgesellschaften, eventuell auch an Nichtkapitalgesellschaften (wurde nicht explizit genannt).

Übersetzung Fragestellung:

  1. Was besteuert Deutschland bei nicht genannter Steuerart (zur Auswahl stehen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, "das Ganze" ist keine Steuerart)?
  2. Was besteuert USA (hier dürften sich wohl CPAs angesprochen fühlen).

Übersetzung Annahmen:

Keine Ahnung, aber es klingt geschäftsmäßig wichtig mit den ganzen englischen Wörtern. Da kann man nur sagen: Wow!

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Wenn du

Lohn 

bekommst, läuft da einiges mehr falsch als eine falsche bzw. fehlerhafte Kalkulation.

Bin gespannt, wann der erste Vermieter nach Lohn statt nach Miete fragt.

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Ich finde die Idee gut. Und um das Ganze abzukürzen, könnten die Universität und die Buchläden oder PC-Geschäfte ihre Rechnungen eigentlich gleich an das Finanzamt stellen. Dann kann man sich direkt den Erstattungsantrag sparen.

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Oder muss man sich selbst beim Finanzamt melden?

Ich weiß nicht, wie das in deinem Bundesland ist. Aber in diesem hier muss man seine Steuererklärungen selber schreiben. Oder halt die Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Wenn das bei euch das Finanzamt macht, ziehe ich sofort dahin um.

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Wie kommen Münzen ... in die Umlaufbahn?

Im Prinzip kann man die Münzen einfach beim nächsten Raketenstart dem gerade erreichbaren Astronauten, Kosmonauten, Taikonauten oder wie die alle heißen mitgeben.

Wenn der mit seinem Reisegefährt in der Umlaufbahn angekommen ist, kann er sie einfach aus dem Inneren nach außen befördern und schon sind sie in der Umlaufbahn.

Vorraus!

Meinten Sie "Vorräte"?

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Was ist das denn?

Vielleicht kannst du ja erst einmal erklären, was ein

Lohnsteuerausgleich

sein soll?

Und was das für ein Konto ist, das du hier zeigst?

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